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   BGH, 09.04.1965 - 4 StR 143/65   

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https://dejure.org/1965,1415
BGH, 09.04.1965 - 4 StR 143/65 (https://dejure.org/1965,1415)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1965 - 4 StR 143/65 (https://dejure.org/1965,1415)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1965 - 4 StR 143/65 (https://dejure.org/1965,1415)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Folgen der Verletzung der Sorgfaltspflichten als Führer eines Lastzuges aufgrund von Beladungsfehlern - Notwendige Sicherheitsvorkehrungen des Führers eines Lastzuges - Möglichkeit der Ablehnung eines sachverständigen Zeugen - Verfahrensverstoß durch das Unterlassen ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 19

Papierfundstellen

  • VRS 29, 26
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 09.04.1965 - 4 StR 143/65
    Im Revisionsverfahren ist nur nachprüfbar, ob dem Tatrichter ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53] ).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 485/18

    Ablehnung des Sachverständigen (Ablehnung eines im Auftrag der Polizei tätig

    Die Ablehnung eines im Auftrag der Polizei oder der Staatsanwaltschaft im Rahmen des Ermittlungsverfahrens tätig gewesenen Sachverständigen ist nach der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Meinung in der Literatur, denen sich der Senat anschließt, nur möglich, wenn dieser vom Gericht in der Hauptverhandlung vernommen wird (BGH, Urteil vom 9. April 1965 - 4 StR 143/65, VRS 29, 26; OLG Düsseldorf, MDR 1984, 71, 72; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 74 Rn. 12; KK-StPO/Senge, 7. Aufl. § 74 Rn. 7; MüKo-StPO/Trück, 1. Aufl., § 74 Rn. 3; Radtke/Hohmann/Beukelmann, StPO, § 74 Rn. 1; SK-StPO/Rogall, 5. Aufl., § 74 Rn. 6; KMR/Neubeck, 68. EL, § 74 Rn. 18; LR-StPO/Krause, 27. Aufl., § 74 Rn. 3; aA derselbe in Rn. 21; Kube/Leineweber, Polizeibeamte als Zeugen und Sachverständige, 2. Aufl., S. 98; krit. SSW-StPO/Bosch, 3. Aufl., § 74 Rn. 8; aA Eisenberg, NStZ 2006, 368, 374; dem folgend HK-StPO/Brauer, 6. Aufl., § 74 Rn. 12).
  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 30/80

    Nichtvereidigung eines Zeugen

    Doch wird der Mangel einer Begründung dann von Bedeutung, wenn sich aus der konkreten Sachlage die dringende Vermutung ergibt, daß die getroffene Entscheidung durch Rechtsirrtum beeinflußt worden ist, sei es durch Verkennen des Rechtsbegriffes des "Verdachts", für den schon ein entfernter Verdacht genügt, sei es dadurch, daß der Tatrichter sich die Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO Überhaupt nicht vorgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 9, 71, 72; BGH VRS 29, 26, 27; RGSt 28, 111, 113).
  • AG Kempen, 03.07.2008 - 13 C 74/06

    Zu den Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers bei der Beladung eines Gespanns

    Der Umstand, dass der Ehemann der Klägerin das Gespann zur weiteren Führung lediglich übernommen hat und auf die Angaben des Speditionsunternehmens vertraute, entlastet ihn nicht (BGH, VRS 29, 26).
  • BGH, 25.10.1968 - 4 StR 412/68

    Vereidigung eines wegen Geistesschwäche entmündigten Zeugen - Genügende

    Dem Revisionsgericht steht es nicht etwa zu, die auf rein tatsächlichem Gebiet liegende Frage zu überprüfen, ob ein Zeuge in solchem Maße verstandesschwach ist, daß er vom Wesen und der Bedeutung des Eides keine genügende Vorstellung hat (Urteil des Senats vom 29. März 1963 - 4 StR 500/62 - in BGHSt 18, 311 nicht abgedruckt; vgl. auch BGHSt 4, 368, 369 ff [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]; BGH NJW 1953, 1402; BGH VRS 29, 26 zur Frage des Verdachts der Beteiligung in § 60 Nr. 3 StPO).
  • BGH, 29.04.1980 - 1 StR 818/79

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vereidigung eines Zeugen - Folgen des Fehlens

    Doch wird der Mangel einer Begründung dann von Bedeutung, wenn sich aus der konkreten Sachlage die dringende Vermutung ergibt, daß die getroffene Entscheidung durch Rechtsirrtum beeinflußt worden ist, sei es durch Verkennen der Rechtsbegriffe der "Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat" oder des "Verdachts", wobei schon ein entfernter Verdacht genügt, sei es dadurch, daß der Tatrichter sich die Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht vorgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 9, 71, 72; BGH VRS 29, 26, 27; RGSt 28, 111, 113).
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