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   OLG Düsseldorf, 13.10.1965 - 2 Ss 421/65   

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https://dejure.org/1965,1432
OLG Düsseldorf, 13.10.1965 - 2 Ss 421/65 (https://dejure.org/1965,1432)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.1965 - 2 Ss 421/65 (https://dejure.org/1965,1432)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 1965 - 2 Ss 421/65 (https://dejure.org/1965,1432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsrechtliche Vorschrift; Notstand; Ärztliches Handeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (a.F.) §§ 54, 59

Papierfundstellen

  • VRS 30, 444
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 02.05.2005 - 8 Ss OWi 98/05

    Rechtfertigung eines Verkehrsverstoßes durch Notstand; Hilfeleistung für

    Sie ist nicht grundsätzlich wegen der Möglichkeit, einen ärztlichen Notdienst zu verständigen, ausgeschlossen, der Betroffene entgegen der Ansicht des Amtsgerichts nicht darauf beschränkt, Notarzt oder Krankenwagen herbeizurufen (SenE . 06.01.1998 - Ss 738/97 B - OLG Düsseldorf VRS 30, 444 [445]; KG a.a.O.).

    Bei der Prüfung der Frage, ob die Verkehrsordnungswidrigkeit als geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr angesehen werden kann und ob bei Abwägung der widerstreitenden Interessen die Einhaltung der Verkehrsvorschriften gegenüber der dringenden Behandlungsbedürftigkeit eines akut erkrankten Patienten zurückzustehen hat, kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an (BayObLGSt 1990, 105 und a.a.O.; OLG Düsseldorf VRS 30, 444 [446] u. VRS 88, 454 [455]).

    Zwar mag es akute Krankheitszustände geben, bei denen auch ein geringer Zeitvorteil wertvoll sein kann (OLG Düsseldorf VRS 30, 444 [446]; OLG Schleswig VRS 30, 462 [462]).

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08

    Geschwindigkeitsschätzung

    Insbesondere gilt dies dann, wenn sich bei dem Schätzenden um eine im Straßenverkehr unerfahrene Person handelt (OLG Hamm VRS 58, 380 ff.), wohingegen der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten dann besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH VRS 38, 104 ff.; BayObLGSt. 58, 197 ff.; OLG Hamm VRS 23, 54 ff; AG Dortmund NZV 1992, 378) und die mutmaßlich gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37).
  • BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Arzt

    Bei der Prüfung der Frage, ob bei Abwägung der widerstreitenden Interessen die Einhaltung der Verkehrsvorschriften gegenüber der dringenden Behandlungsbedürftigkeit eines akut erkrankten Patienten zurückzustehen hat, kommt es auf die (konkreten) Umstände des Einzelfalles an (vgl. BayObLGSt aaO; OLG Düsseldorf VRS 30, 444/446; VRS 88, 454/455).
  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Es ist anerkannt, dass die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch durch Schätzung von Beobachtern grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig ist (vgl. statt vieler BayObLG DAR 2001, 37; OLG Karlsruhe DAR 2008, 79), wobei insbesondere der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH, VRS 38, 104; BayObLGSt 58, 197 ff.; OLG Hamm, VRS 23, 54 ff.; AG Dortmund, NZV 1992, 387; siehe dazu auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., StVO § 3 Rn. 63 a.E.) und die gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf, VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37).
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