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   BGH, 30.09.1966 - 4 StR 304/66   

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https://dejure.org/1966,6894
BGH, 30.09.1966 - 4 StR 304/66 (https://dejure.org/1966,6894)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1966 - 4 StR 304/66 (https://dejure.org/1966,6894)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1966 - 4 StR 304/66 (https://dejure.org/1966,6894)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anfahren eines Rentners mit einem Lastkraftwagen - Vorhersehbarkeit eines Unfalls - Sicherung des Zurücksetzens - Anforderungen an die Sorgfaltspflicht - Zumutbarkeit der Heranziehung eines Warnpostens

Papierfundstellen

  • VRS 31, 440
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Saarbrücken, 22.12.2017 - 13 S 93/17

    Verkehrsunfall: Mitverschulden eines rückwärtsfahrenden Führers eines

    Der Einweiser hat insoweit insbesondere die Aufgabe, diese Personen zu warnen (BGH, Urteil vom 30.09.1966 - 4 StR 304/66, VRS 31, 440, 441; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 9 StVO Rn. 70 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 15.12.1989 - 6 U 2012/89

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger beim Rückwärtsfahren

    Dazu gehört, dass er nur den überblickbaren und mit Gewissheit freien Raum rückwärts befährt (BGH, VRS 31, 440).
  • VG Darmstadt, 23.12.2010 - 2 L 978/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Auflage in Baugenehmigung, eine Straße nicht zum

    Soweit den Fahrern etwa die volle Sicht wegen der Gegebenheiten im U. verwehrt sein sollte (Lkw, Lastzug, enge Straßen), so dürften diese sich Hilfspersonen bedienen müssen, die gefährdete Verkehrsteilnehmer warnen und mit dem Fahrzeugführer Verbindung durch Zeichen und Rufe aufrechterhalten (BGH VRS 9, 406; 29, 275; 31, 440).
  • VG Würzburg, 23.08.2022 - W 1 K 22.584

    Berufssoldat, Schadensersatz, Auffahrunfall bei Rückwärtsfahrt, grobe

    Nur ein überblickbarer, d. h. vom Fahrersitz aus sichtbarer oder mindestens von einer Hilfsperson beobachteter und dem Fahrer mitgeteilter, also mit Gewissheit freier Raum darf rückwärts befahren werden (BGH, VRS 29, 275; 31, 440; OLG Karlsruhe, VRS 48, 194 (197 m.w.N.).
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