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   BGH, 05.04.1968 - 4 StR 664/67   

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https://dejure.org/1968,914
BGH, 05.04.1968 - 4 StR 664/67 (https://dejure.org/1968,914)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1968 - 4 StR 664/67 (https://dejure.org/1968,914)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1968 - 4 StR 664/67 (https://dejure.org/1968,914)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überhöhte Geschwindigkeit - Anhalteweg - Sichtweite - Strecke ohne Hindernisse

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 9

Papierfundstellen

  • VRS 35, 117
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59

    Fahrweise eines Kraftfahrers - Haltender Bus in Gegenrichtung - Fußgänger auf

    Auszug aus BGH, 05.04.1968 - 4 StR 664/67
    Dazu gehören vor allem die Verkehrswidrigkeiten, die so häufig begangen werden, daß ein gewissenhafter Fahrer verständigerweise mit ihnen rechnen muß (BGH VRS 17, 233, 235).

    Bei der Verkehrslage war von den Passanten, die die Straße trotz der Sichtbehinderung überqueren wollten, zu erwarten, daß sie sich, nach einigen Schritten auf der Fahrbahn, mindestens vor dem Überschreiten der Strassenmitte, erneut vergewisserten, ob die gegenüberliegende Fahrbahnhälfte frei war und ein weiteres gefahrloses Überqueren ermöglichte (vgl. auch BGH VRS 17, 233, 237; 25.47, 49).

  • BGH, 20.12.1963 - 4 StR 464/63

    Kraftfahrer - Verkehrsgerechtes Fahren auf Sicht - Vermeiden eines Unfalls -

    Auszug aus BGH, 05.04.1968 - 4 StR 664/67
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann bei dem heutigen Stand der Verkehrserziehung und -erfahrung, insbesondere in einer Großstadt, im allgemeinen davon ausgegangen werden, daß erwachsene Fußgänger vor dem Überqueren der Fahrbahn in ausreichendem Maße Acht geben und sich von der Gefahrlosigkeit ihres Vorhabens überzeugen (BGH VRS 20, 129, 130; vgl. auch VRS 26, 203, 204 m.weit.Nachw.).
  • BGH, 08.09.1967 - 4 StR 81/67

    Mitverschulden an einem Verkehrsunfall wegen einer rücksichtslosen Handlungsweise

    Auszug aus BGH, 05.04.1968 - 4 StR 664/67
    Hätte der Angeklagte die nach § 9 Abs. 4 Nr. 1 StVO zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, so könnte er den Vertrauensgrundsatz nicht für sich beanspruchen, weil er sich, dann selbst verkehrswidrig verhalten hätte (BGH VRS 33, 368, 370).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Mit solchen, auch unbeleuchteten Hindernissen wie Fußgängern oder stehenden, unbeleuchteten Fahrzeugen (BGHSt. a. a. O.; NZV 1988, 57) auf dem nicht einsehbaren Teil seiner Fahrbahn muss der Fahrzeugführer immer rechnen (BGH VRS 6, 296; 35, 117).
  • BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei breiten Straßen

    Denn wenn dort die Fahrbahn aufgrund der über der Straße angebrachten Seilleuchte ausreichend erhellt war, wie das Berufungsgericht feststellt, dann reichte die Sicht des Kraftfahrers erheblich über den Anhalteweg hinaus, so daß er nicht verpflichtet war, deshalb seine Geschwindigkeit herabzusetzen (BGH, Urteil vom 5. April 1968 - 4 StR 664/67 - VRS 35, 117, 118).
  • OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers hinsichtlich der bei Dunkelheit

    Vielmehr genügt es, wenn er bis zum Ende der vorher ausgeleuchteten Strecke seine Geschwindigkeit - allmählich - so weit herabgesetzt hat, dass er nunmehr innerhalb der Reichweite der abgeblendeten Scheinwerfer anhalten kann (BayObLG NJW 1965, 1493; vgl. auch BGH VRS 35, 117; Heß a.a.O).
  • BGH, 21.10.1975 - VI ZR 137/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem betrunkenen Fußgänger zur Nachtzeit

    Mit jedem gefahrenen Meter näherte er sich dem Ende der zuvor eingesehenen Strecke, verbrauchte also seinen Sicht-Vorrat (vgl. BGH Urt. v. 5. April 1968 - 4 StR 664/67 - VRS 35, 117, 118; OLG Frankfurt Urt.v. 13. Dezember 1967 - VRS 35, 27).
  • OLG Hamm, 22.10.2012 - 6 U 55/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei regnerischem Wetter in

    Denn wegen einer nur kurzfristigen Sichtbehinderung durch Blendung brauchte der Beklagte zu 1) seine Geschwindigkeit nicht zu reduzieren (vgl. BGH VRS 35, 117).
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