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   OLG Zweibrücken, 20.03.1972 - Ws (a) 95/72   

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https://dejure.org/1972,2077
OLG Zweibrücken, 20.03.1972 - Ws (a) 95/72 (https://dejure.org/1972,2077)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.03.1972 - Ws (a) 95/72 (https://dejure.org/1972,2077)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. März 1972 - Ws (a) 95/72 (https://dejure.org/1972,2077)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straße; Feldweg; Ortsbereich; Einmündung; Randsteinen; Haus; Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke; Landwirtschaftliche Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 8 Abs. 1 Nr. 2

Papierfundstellen

  • VRS 45, 395
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Auch kann einmal ein aus der Feldgemarkung kommender und mit einer festen Decke und mit Bordsteinen versehener Weg, wenn er an der Einmündung bebaut ist, nicht als Feldweg anzusehen sein (OLG Zweibrücken VRS 45, 395).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Danach hat der Senat für die rechtliche Einordnung eines Verkehrsweges als Feld- oder Waldweg im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StVO 1970 zwar nicht (allein) auf die Art der Wegebefestigung (hier: Asphaltierung), sondern maßgeblich auf dessen Verkehrsbedeutung abstellt (ebenso OLG München VersR 1981, 561; OLG Düsseldorf VersR 1981, 862; OLG Köln VRS 66, 378 = VM 1984, 62; Geigel/Schlegelmilch, Haftpflichtprozeß, 19. Aufl., Kap. 14 Rz. 30; Drees/Kuckuk/Werny, StVR, 5. Aufl., § 8 Rz. 12 a; anderer Ansicht: Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 29. Auflage, § 8 StVO Rz. 46; Schneider DAR 1976, 63; Booß VM 84, 62 sowie StVO, 3. Aufl., § 8 Anm. 5; Cramer, StVR, 2. Aufl., § 8 Rz. 62 sowie OLG Zweibrücken VRS 45, 395; OLG Düsseldorf VRS 47, 61; OLG Hamm VRS 49, 147 und OLG Koblenz VRS 69, 101).
  • OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/90

    Bei "überführten" Straßeneinmündungen findet die Vorfahrtregel in StVO § 8 Abs 1

    Ebenso ist es unerheblich, daß im weiteren Verlauf der J-B-Straße an ihrer Einmündung in die G straße die Wartepflicht durch ein zusätzliches Verkehrszeichen kenntlich gemacht ist; denn maßgeblich für die Vorfahrtsregelung ist der Zustand der Straße an der Einmündung, an der sich der Zusammenstoß der Kraftfahrzeuge ereignet hat (Senat VRS 45, 395).
  • OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/91
    Ebenso ist es unerheblich, daß im weiteren Verlauf der J.-Straße an ihrer Einmündung in die G.-Straße die Wartepflicht durch ein zusätzliches Verkehrszeichen kenntlich gemacht ist; denn maßgeblich für die Vorfahrtsregelung ist der Zustand der Straße an der Einmündung, an der sich der Zusammenstoß der Kraftfahrzeuge ereignet hat (Senat VRS 45, 395 ).«.
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