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   OLG Karlsruhe, 09.04.1974 - 1 Ss 59/74   

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https://dejure.org/1974,2025
OLG Karlsruhe, 09.04.1974 - 1 Ss 59/74 (https://dejure.org/1974,2025)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.04.1974 - 1 Ss 59/74 (https://dejure.org/1974,2025)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. April 1974 - 1 Ss 59/74 (https://dejure.org/1974,2025)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ampel; Grün; Feindlicher Verkehr; Grüner Pfeil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 9 Abs. 3 Satz 1, § 37 Abs. 2 Nr. 1

Papierfundstellen

  • VRS 47, 464
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 07.09.2015 - 1 OLG 161 SsRs 53/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Kollision eines Linksabbiegers mit einem die Straße

    a) Zwar ist in der älteren zivil- und bußgeldrechtlichen Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten worden, dass der Linksabbieger von seiner Wartepflicht nach § 9 Abs. 3 StVO gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen selbst dann nicht befreit ist, wenn diese verkehrswidrig bei Rot in die Kreuzung hineinfahren (vgl. OLG Karlsruhe VRS 47, 464; OLG Hamburg - Zivilsenat - VerkMitt 1967; im Ergebnis wohl ebenso: OLG Köln - Zivilsenat - VersR 1965, 625; OLG Oldenburg - Zivilsenat - DAR 1964, 20).

    Zur einer Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach §§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 121 Abs. 2 GVG besteht auch insoweit kein Anlass, als der Senat mit der hier vertretenen Rechtsauffassung von dem in Bußgeldsachen ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.04.1974 (VRS 47, 464) abweicht.

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei grünem Pfeil; Haftungsverteilung bei

    Nach links abbiegen darf er unter Beachtung der Regeln des § 9 StVO erst, wenn er entgegenkommende Fahrzeuge hat durchfahren lassen, da diesen die Einfahrt in die Kreuzung aus der Gegenrichtung durch Rotlicht nicht verwehrt ist (insoweit zutreffend OLG Karlsruhe VRS 47, 464).

    b) Bei dieser Sachlage hat sich das Berufungsgericht mit Recht auf den Standpunkt gestellt, der dem grünen Pfeil folgende Linksabbieger könne darauf vertrauen, daß die Ampeln tatsächlich so geschaltet sind, daß der Gegenverkehr bei Aufleuchten des grünen Pfeils durch Rotlicht angehalten wird, wie dies der einhelligen Rechtsprechung entspricht (BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 - III ZR 98/70 - VersR 1972, 1127; KG VRS 19, 59; 29, 211; 59, 357; DAR 1974, 190; VM 1990, 51; BayObLG VRS 58, 147; OLG Karlsruhe VRS 47, 464; das gleiche war für das früher geltende Diagonal-Gelb anerkannt, BayObLG VRS 34, 385; 58, 147).

  • BGH, 04.07.1978 - 4 StR 133/78

    Anwendung und Reichweite des Vertrauensgrundsatzes im Straßenverkehrsrecht wenn

    Unter Hinweis insbesondere auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VRS 47, 464) vertritt es die Auffassung, die Wartepflicht treffe den Linksabbieger gegenüber dem bei Rot in die Kreuzung einfahrenden Gegenverkehr auch dann, wenn er aus dem Anfahren des Querverkehrs den - objektiv zutreffenden - Schluß ziehe, daß die Ampel für den Gegenverkehr bereits Rotlicht zeige.
  • OLG Bremen, 19.02.1991 - 3 U 102/90

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Verschulden an einem

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  • LG Hamburg, 27.08.2015 - 323 O 181/14

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines abbiegenden mit einem

    Dabei ist anzumerken, dass selbst ein etwaiger Verstoß gegen das Haltegebot des § 37 II Nr. 1 S. 7 StVO den Vorrang des Zeugen T. nicht aufgehoben hätte (vgl. OLG Hamm, VRS 89, 23, 24; OLG Karlsruhe, DAR 1974, 223; KG, NZV 1991, 231).
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