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   OLG Frankfurt, 19.12.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OWiG   

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https://dejure.org/1978,2039
OLG Frankfurt, 19.12.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OWiG (https://dejure.org/1978,2039)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OWiG (https://dejure.org/1978,2039)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 1978 - 3 Ws (B) 160/78 OWiG (https://dejure.org/1978,2039)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewichtung der Pflichten; Öffentlicher Parkplatz; Rückwärts-Ausparkender; Benutzer der Parkplatzfahrbahn; Fließender Verkehr auf öffentlicher Straße

Papierfundstellen

  • VRS 57, 207
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

    Zum Teil wird daher vertreten, dass dann, wenn der rückwärts Ausparkende beim Ausfahren aus einer Parkbucht mit einem an den parkenden Fahrzeugen vorbeifahrenden Benutzer der "Parkplatzfahrbahn" aus Unachtsamkeit kollidiert, dieser Unfall im fließenden Verkehr geschieht und deshalb § 9 Abs. 5 StVO (zumindest eingeschränkt) Anwendung findet (OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 670; NJW 2004, 2255, 2256; OLG Oldenburg VRS 82 [1992], 419; OLG Frankfurt a. M. VRS 57 [1979], 207).
  • OLG Stuttgart, 17.05.2004 - 1 Ss 182/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Sorgfaltsmaßstab beim Ausparken aus einer Parkbucht

    In Rechtsprechung und Literatur ist deshalb anerkannt, dass dann, wenn der rückwärts Ausparkende beim Ausfahren aus einer Parkbucht mit einem an den parkenden Fahrzeugen vorbeifahrenden Benutzer der "Parkplatzfahrbahn" aus Unachtsamkeit kollidiert, dieser Unfall im fließenden Verkehr geschieht und deshalb § 9 Abs. 5 StVO (zumindest eingeschränkt) Anwendung findet (OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, 670 m.w.N.; OLG Oldenburg, VRS 82, 419 ff.; OLG Frankfurt, VRS 57, 207 ff.).
  • OLG Dresden, 11.12.2006 - Ss OWi 650/06

    Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren

    Die Verkehrssituationen sind vielmehr mit denen auf Parkplätzen sowie in Parkhäusern und Tiefgaragen vergleichbar (vgl. hierzu OLG Frankfurt VRS 57, 207; OLG Frankfurt VRS 57, 207; DAR 1980, 247; KG Berlin VRS 64, 104; OLG Hamburg DAR 2000, 41).
  • KG, 19.04.1996 - 3 Ws (B) 117/96

    Rückwärtsfahren zum einparken

    Vielmehr hat die Rechtsprechung dort, wo überhaupt kein fließender Verkehr vorgesehen ist, z.B. auf Parkplätzen und in Parkhäusern, die Vorschrift nur mit Einschränkungen angewendet (vgl. KG VRS 64, 103, 106 f; OLG Frankfurt VRS 57, 207 ).
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04

    Augenblicksversagen; Einweiser; Fürsorgepflicht; grobe Fahrlässigkeit;

    Nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 05.06.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 1964, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 9 StVO, RdNr. 51), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschl. v. 15.12.2004 - 2 LA 943/04 -), soll die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern allerdings nur in eingeschränktem Maße Anwendung finden, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 LA 943/04

    Unfall mit einem Dienstfahrzeug wegen grob fahrlässigen Verhaltens beim

    Allerdings trifft es zu, dass nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 5.6.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 64, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, RdNr. 51 zu § 9 StVO) die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern nur in eingeschränktem Maße Anwendung finden soll, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.
  • OLG Hamm, 12.10.1999 - 3 Ss OWi 990/99

    Einparken, Ausparken, Parkplatz eines Supermarkts als öffentliche Verkehrsfläche

    Allerdings galten dort die Bestimmungen der §§ 8 - 10 nicht unmittelbar, da der Parkplatz nicht dem fließenden, sondern allein dem ruhenden Verkehr diente (KG VRS 64, 104, 106, OLG Frankfurt, VRS 57, 207, 208 f.; Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 8 StVO Rdnr. 31 a).
  • AG Neuss, 08.04.2009 - 78 C 5745/08

    Alleinige Haftung eines Kraftfahrzeugfahrers bei Fahren gegen einen stehenden

    Zwar ist nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 5.6.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 64, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, RdNr. 51 zu § 9 StVO) die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern nur in eingeschränktem Maße Anwendung anzuwenden, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.
  • VG Lüneburg, 31.10.2008 - 1 A 181/07

    Kein Sachschadensersatz nach Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz bei schlechten

    "Allerdings trifft es zu, dass nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 5.6.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 64, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, RdNr. 51 zu § 9 StVO) die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern nur in eingeschränktem Maße Anwendung finden soll, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.
  • LG München II, 22.09.2023 - 2 O 1673/22

    Rückwärtsfahren, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Unabwendbares Ereignis,

    Die Verkehrssituationen sind vielmehr mit denen auf Parkplätzen sowie in Parkhäusern und Tiefgaragen vergleichbar (vgl. hierzu OLG Frankfurt, VRS 57, 207; OLG Frankfurt, VRS 57, 207; DAR 1980, 247; KG Berlin, VRS 64, 104; OLG Hamburg, DAR 2000, 41).
  • AG Zeitz, 06.08.2019 - 4 C 26/19
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