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   BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80   

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https://dejure.org/1980,2593
BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80 (https://dejure.org/1980,2593)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1980 - 4 StR 87/80 (https://dejure.org/1980,2593)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1980 - 4 StR 87/80 (https://dejure.org/1980,2593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Mord in Tateinheit mit Diebstahl - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Zufahren auf einen Polizeibeamten nach Aufforderung zum Anhalten des Kfz - Tötungsvorsatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 59, 183
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80
    Bedingter Vorsatz und bewußte Fahrlässigkeit unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in dem Sinne einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt, oder daß er sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteile vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 - und vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80).
  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 232/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es allerdings nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 3. November 1977 - 1 StR 607/77).
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76

    Ermessen eines Tatrichters hinsichtlich der Art und Weise für das Einholen einer

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es allerdings nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 3. November 1977 - 1 StR 607/77).
  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77

    Erschöpfende Beweiswürdigung sowie Beachtung von wissenschaftlichen

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80
    Bedingter Vorsatz und bewußte Fahrlässigkeit unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in dem Sinne einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt, oder daß er sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteile vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 - und vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80).
  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 607/77

    Anforderungen an einen bedingten Tötungsvorsatz - Tötungsvorsatz bei

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es allerdings nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 3. November 1977 - 1 StR 607/77).
  • BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79

    Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80
    Bei dem festgestellten Geschehensablauf kann der Täter den Tod des Polizeibeamten zwar als möglich erkannt, aber ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut haben, er werde dennoch nicht eintreten; dann würde er insoweit nur fahrlässig handeln (BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79).
  • BGH, 03.04.1980 - 4 StR 78/80

    Anforderungen an den Tötungsvorsatz bei der Abgabe unkontrollierter Schüsse

    Auszug aus BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80
    Bedingter Vorsatz und bewußte Fahrlässigkeit unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in dem Sinne einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt, oder daß er sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteile vom 24. Februar 1977 - 1 StR 18/77 - und vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Dies muß jedoch nicht immer so sein (BGH VRS 50, 94, 95; 59, 183, 184; BGH bei Holtz MDR 1982, 808 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1982 - 4 StR 511/82 - und vom 7. Juni 1983 - 4 StR 51/83 - vgl. ferner die Rechtsprechungsübersichten bei Hürxthal DRiZ 1981, 103 zu Nr. 4, DRiZ 1982, 386 zu Nr. 5 und DRiZ 1983, 183 zu Nr. 3).
  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86

    Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung -

    Beide Schuldformen unterscheiden sich lediglich darin, daß der bewußt fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, daß er ihn billigend in Kauf nimmt oder daß er sich wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80; BGH VRS 59, 183, 184).
  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81

    Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen -

    Denn wegen Beihilfe kann nur bestraft werden, wer den zur Vollendung der Haupttat erforderlichen Erfolg, die Verletzung des durch den Straftatbestand geschützten Rechtsgutes, wollte oder - bei bedingtem Vorsatz - doch damit rechnete und die Unterstützungshandlung auch für diesen Fall vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77; zur Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit allgemein vgl. BGHSt 2, 279 [282]; 7, 363 [370]; 14, 240 [256, 257]; BGH, Urteile vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80 - und vom 3. April 1980 - 4 StR 78/80).
  • BGH, 18.06.1982 - 4 StR 295/82

    Durchbrechen einer Polizeisperre - Zufahren auf einen mitten auf der Fahrbahn

    Deshalb ergeben sich für den Tatrichter besondere Anforderungen bei der Feststellung des inneren Tatbestandes (BGH VRS 59, 183, 184; BGH bei Hürxthal DRiZ 1981, 103 zu Nr. 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.08.1980 - 4 StR 375/80

    Notwendigkeit der Berücksichtigung aller Erkenntnisquellen für die

    In diesem Falle könnte dem Angeklagten in Bezug auf das Alter des Mädchens jedoch nur bewußte Fahrlässigkeit, nicht aber - wenn auch nur bedingter - Vorsatz angelastet werden (vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79 - und vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80).

    Da die Grenzen beider Schuldformen nahe beieinander liegen, ist der Tatrichter gehalten, in einem Fall, wie er hier vorliegt, im Rahmen der Beweiswürdigung zur subjektiven Seite sich mit den in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände im einzelnen auseinanderzusetzen (BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80) und alle Erkenntnisquellen, insbesondere auch Lichtbilder der Zeugin aus der Tatzeit heranzuziehen.

  • BGH, 25.08.1982 - 2 StR 321/82

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerem Raub und

    Jedoch ist auch in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen, daß der Täter ernsthaft und nicht nur vage auf einen guten Ausgang vertraut und damit nur bewußt fahrlässig handelt (BGH, Urteile vom 13. Juli 1978 - 4 StR 308/78 = GA 1979, 106; vom 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79; vom 6. Mai 1980 - 4 StR 87/80).
  • BGH, 21.10.1982 - 4 StR 511/82

    Verurteilung wegen Diebstahls - Verurteilung wegen versuchten Mordes in

    Deshalb ergeben sich für den Tatrichter besondere Anforderungen bei der Feststellung des inneren Tatbestandes (BGH VRS 59, 183, 184; BGH bei Hürxthal DRiZ 1981, 103 zu Nr. 4 m.w.Nachw.).".
  • BGH, 21.04.1983 - 4 StR 154/83

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatz, wenn der Täter mit einem

    Daher ergeben sich für den Tatrichter besondere Anforderungen bei der Feststellung des inneren Tatbestandes (BGH VRS 59, 183, 184; GA 1979, 106; bei Holtz MDR 1982, 808 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; bei Hürxthal DRiZ 1981, 103; 1983, 183).
  • BGH, 20.09.1983 - 4 StR 590/83

    Überprüfungpflicht eines strafbefreienden Rücktritts bei Nichtvornahme weiterer

    Dies muß jedoch nicht immer so sein (BGH VRS 50, 94, 95; 59, 183, 184; BGH bei Holtz MDR 1982, 808 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1982 - 4 StR 511/82 - und vom 7. Juni 1983 - 4 StR 51/83 - vgl. ferner die Rechtsprechungsübersichten bei Hürxthal DRiZ 1981, 103 zu Nr. 4, DRiZ 1982, 386 zu Nr. 5 und DRiZ 1983, 183 zu Nr. 3).
  • BGH, 09.12.1982 - 4 StR 657/82

    Besondere Anforderungen bei der Feststellung des inneren Tatbestandes bezüglich

    Daher ergeben sich für den Tatrichter besondere Anforderungen bei der Feststellung des inneren Tatbestandes (BGH GA 1979, 106; VRS 59, 183, 184; bei Holtz MDR 1982, 808 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; bei Hürxthal DRiZ 1981, 103).
  • BGH, 18.08.1981 - 1 StR 429/81

    Annahme bewusster Fahrlässigkeit bei Schüssen auf eine Windschutzscheibe -

  • BGH, 17.01.1984 - 4 StR 748/83

    Beurteilung der subjektiven Seite bei einem Tötungsdelikt, wenn der Angeklagte

  • BGH, 03.11.1983 - 4 StR 634/83

    Überprüfung der tatrichterlichen Festellungen zur vorsätzlichen Inbrandsetzung

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