Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.05.1979 - 1 Ss 45/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2275
OLG Celle, 15.05.1979 - 1 Ss 45/79 (https://dejure.org/1979,2275)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.05.1979 - 1 Ss 45/79 (https://dejure.org/1979,2275)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Mai 1979 - 1 Ss 45/79 (https://dejure.org/1979,2275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 61, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 487/97

    Stützung der tatrichterlichen Überzeugung von der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt

    Hohe Alkoholkonzentrationen können durch unkontrolliertes Trinken erreicht werden mit der Folge des Verlustes der Kritikfähigkeit vor Registrieren der Trunkenheitssymptome (vg. OLG Celle VRS 61, 35; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 316 StGB Rn. 22).
  • OLG Celle, 21.11.1995 - 1 Ss 262/95

    Zur Annahme von bedingtem Vorsatz bei einer Trunkenheitsfahrt

    Zwar entspricht es feststehender Rechtsprechung, daß die Höhe des Blutalkoholgehalts allein nicht den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte habe gewußt oder für möglich gehalten, daß er fahruntüchtig sei (OLG Celle VRS 61, 35, 36; OLG Koblenz NZV 1993, 444 ).

    Diese Umstände legen es nahe, eine vorsätzliche Tatbegehung in Betracht zu ziehen (OLG Celle VRS 61, 35f; OLG Karlsruhe NVZ 1993, 117, 118; OLG Düsseldorf NVZ 1994, 367, 368).

  • OLG Frankfurt, 28.03.1995 - 3 Ss 70/95
    Die Frage, ob ein Angeklagte mit einer erheblich über dem Grenzwert liegenden Blutalkoholkonzentration seine Fahruntüchtigkeit erkennt, läßt sich vielmehr nur von Fall zu Fall aufgrund der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagte beurteilen, wobei insbesondere die Intelligenz, die verbleibende Selbstkritik, Art und Zeitraum der Alkoholaufnahme, die Alkoholgewöhnung, das Trinkverhalten und dessen Zusammenhang mit dem Fahrantritt, sowie Umstände zu berücksichtigen sind, die auf einer eventuell vorverlagerte Schuld (actio libera in causa) hindeuten können (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.1994 und v. 4.10.1994 sowie Senat, DAR 1992, 226 ff.; OLG Celle, NZV 1992, 247 ; VRS 61, 35 [36]; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1995, 12 - jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht