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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.04.1981 - 1 Ws (B) 81/81 OWiG   

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OLG Frankfurt, 15.04.1981 - 1 Ws (B) 81/81 OWiG (https://dejure.org/1981,4167)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.1981 - 1 Ws (B) 81/81 OWiG (https://dejure.org/1981,4167)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 1981 - 1 Ws (B) 81/81 OWiG (https://dejure.org/1981,4167)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausdruck eines Bußgeldbescheides; Anordnung des Sachbearbeiters; Zeitlicher Unterschied; Zeitpunkt der Verfolgungsverjährung; Zügiger Geschäftsablauf

Papierfundstellen

  • VRS 61, 370
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - I-88/05

    Verjährungsunterbrechung bei nicht unterzeichneter Anordnung der Übersendung des

    Denn wenn von Anfang an ein automatisiertes Verfahren abläuft, obliegen dem Sachbearbeiter keine eigenen Sachentscheidungen, sondern er übt nur eine den Computer überwachende Tätigkeit aus (OLG Frankfurt, VRS 61, 370, 371).
  • OLG Celle, 05.05.1988 - 2 Ss OWi 235/88
    »Zwar ist in der Rechtspr. anerkannt, daß bei im Wege des EDV-Verfahrens erstellten Bußgeldbescheiden [gemäß § 33 Abs. 1 und 2 OWiG] grundsätzlich das Datum des Ausdrucks entscheidend für die Verjährungsunterbrechung ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1976, 337 f. [hier: IV (468) 106 d]; VRS 60, 213 f.; VRS 61, 370 ff. [hier: IV (468) 135 b]; OLG Stuttgart, Die Justiz 1982, 376).

    Wenn entgegen diesem normalen Ablauf des EDV-Bußgeldverfahrens der Sachbearbeiter jedoch aus bestimmten Gründen den Datenverarbeitungsablauf unterbricht und eine selbständige eigene Entscheidung trifft, so gilt der Zeitpunkt dieser Entscheidung als der für die Verjährungsunterbrechung maßgebliche (vgl. OLG Frankfurt, VRS 61, 370 f. [hier: IV (468) 135 c] ..).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2a Ss OWi 272/01

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts nach § 80 Abs. 2 Nr. 1

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde im üblichen elektronischen Verfahren, dessen Arbeitsabläufe streng schematisiert sind und einer ausschließlich formellen Prüfung unterliegen, die erforderlichen Daten eingibt und anschließend deren Übermittlung an einen anderen Rechner zum Ausdruck freigibt, ansonsten aber nicht in den Programmablauf eingreift und keine Programmänderung herbeiführt (vgl. OLG Frankfurt zfs 1991, 322; NJW 1976, 337, 339; VRS 61, 370, 372; VRS 60, 213; OLG Stuttgart VRS 63, 370; OLG Zweibrücken zfs 1996, 195, 196).
  • OLG Naumburg, 08.02.1995 - 1 Ss (B) 192/94

    Verjährung der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Unterbrechung der

    Auf diese Willensäußerung der Verwaltungsbehörde kam es an (vgl. Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz , 12. Aufl., Rn. 4 vor § 65 0WiG, OLG Frankfurt/M. VRS 61, 370 , OLG Stuttgart VRS 63, 370, KG VRS 64, 39).
  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Denn wenn von Anfang an ein automatisiertes Verfahren abläuft, obliegen dem Sachbearbeiter keine eigenen Sachentscheidungen, sondern er übt nur eine den Computer überwachende Tätigkeit aus (OLG Frankfurt, VRS 61, 370, 371).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.02.1981 - 1 Ss 47/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,17609
OLG Zweibrücken, 16.02.1981 - 1 Ss 47/81 (https://dejure.org/1981,17609)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.02.1981 - 1 Ss 47/81 (https://dejure.org/1981,17609)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Februar 1981 - 1 Ss 47/81 (https://dejure.org/1981,17609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung einer Verkehrsordnungswidrigkeit als Verfahrenshindernis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 960
  • VRS 61, 370
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