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   BayObLG, 19.11.1981 - 2 ObOWi 413/81   

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https://dejure.org/1981,3462
BayObLG, 19.11.1981 - 2 ObOWi 413/81 (https://dejure.org/1981,3462)
BayObLG, Entscheidung vom 19.11.1981 - 2 ObOWi 413/81 (https://dejure.org/1981,3462)
BayObLG, Entscheidung vom 19. November 1981 - 2 ObOWi 413/81 (https://dejure.org/1981,3462)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wenden; Kraftfahrtstraße; Parkplatz; Fahrtrichtung; Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 18 Abs. 7

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1981, 178
  • VRS 62, 143
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    Dementsprechend hat das vorlegende Gericht bereits in einer früheren Entscheidung ausgesprochen, daß ein verbotswidriges Wenden auf einer Kraftfahrstraße gegeben ist, wenn ein Fahrzeug unter Einbeziehung eines rechtsseitig gelegenen Parkplatzes in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Richtung gebracht wird (BayObLGSt 1981, 178 = VRS 62, 143 = DAR 1982, 164).
  • OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 2 Ss 325/00

    Begriff des "Wendens" auf Kraftfahrstraßen

    Der Betroffene hat allerdings die Kraftfahrstraße durch das Einbiegen auf den Parkplatz nicht völlig verlassen, weil der Parkplatz einer Kraftfahrstraße, ebenso wie bei einer Autobahn die Raststätten, Parkplätze und Tankstellen (OLG Hamm VRS 59, 458; BayobLG VRS 78, 154) oder die Standspur (OLG Oldenburg VRS 60, 312; OLG Düsseldorf VRS 68, 141), noch zu der Kraftfahrstraße gehört (BayobLG VRS 62, 143).

    Zum Beleg dieser Rechtsauffassung zieht das Amtsgericht zum einen die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in VRS 62, 143 heran.

  • BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße

    Allgemein wird aber unter Wenden im Sinn der StVO der Vorgang bezeichnet, durch den ein Fahrzeug auf derselben Straße von der bisherigen in die entgegengesetzte Richtung gebracht wird (BGHSt 27, 233/234 f.; BayObLGSt 1981, 178/179; Mühlhaus/Janiszewski/Burmann StVO 16. Aufl. § 9 Rn. 56; Hentschel Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. § 9 Rn. 50).

    Anerkannt und auch vom Oberlandesgericht Stuttgart nicht in Frage gestellt ist, dass ein verbotenes Wenden im Sinn des § 18 Abs. 7 StVO gegeben ist, wenn ein Kraftfahrer sein Fahrzeug in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Richtung unter Einbeziehung eines rechts der Fahrbahn (BayObLGSt 1981, 178/179 f.) oder links der Fahrbahn (OLG Koblenz NZV 1992, 406/407) gelegenen Parkplatzes bringt.

  • OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 2 Ss 325/200
    Der Betroffene hat allerdings die Kraftfahrstraße durch das Einbiegen auf den Parkplatz nicht völlig verlassen, weil der Parkplatz einer Kraftfahrstraße, ebenso wie bei einer Autobahn die Raststätten, Parkplätze und Tankstellen (OLG Hamm VRS 59, 458; BayobLG VRS 78, 154) oder die Standspur (OLG Oldenburg VRS 60, 312; OLG Düsseldorf VRS 68, 141), noch zu der Kraftfahrstraße gehört (BayobLG VRS 62, 143).

    Zum Beleg dieser Rechtsauffassung zieht das Amtsgericht zum einen die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in VRS 62, 143 heran.

  • BayObLG, 15.07.1996 - 1 ObOWi 427/96
    Das wesentliche Merkmal des Wendens, nämlich das vorübergehende Querfahren, und die hieraus erwachsende besondere Gefahr für den Schnellverkehr (BayObLGSt 1981, 178, 179), ist auch bei dieser Verkehrslage gegeben.
  • BayObLG, 10.01.1996 - 1 ObOWi 643/95
    Aus der von der Staatsanwaltschaft bei dem Rechtsbeschwerdegericht angeführten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 19.11.1981 (BayObLGSt 1981, 178) folgt nichts Gegenteiliges, da ihr ein anderer Sachverhalt zugrunde lag; dort hatte der Betroffene die Richtungsfahrbahn der Kraftfahrstraße selbst befahren und sodann - wenn auch unter Einbeziehung eines Parkplatzes - in die in Gegenrichtung führende Fahrbahnhälfte gewendet.
  • BayObLG, 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95

    Rechtsmittel gegen die Verhängung eines Bußgeldes und eines Fahrverbotes wegen

    Für seine gegenteilige Ansicht kann sich das Amtsgericht nicht auf den Beschluß des Senats vom 19.11.1981 (BayObLGSt 1981, 178) berufen.
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