Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.06.1981 - 3 Ss 282/81 (156)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1776
OLG Köln, 03.06.1981 - 3 Ss 282/81 (156) (https://dejure.org/1981,1776)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.1981 - 3 Ss 282/81 (156) (https://dejure.org/1981,1776)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 1981 - 3 Ss 282/81 (156) (https://dejure.org/1981,1776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfallbeteiligte; Wartepflicht; Eintreffen der Polizei; Berechtigtes Entfernen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 142 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2367
  • VRS 62, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • LG Saarbrücken, 10.04.2018 - 8 Qs 5/18

    Verkehrsunfallflucht: Tatbestandsmäßigkeit bei Unterlassen des Versuchs der

    Zumindest in derartigen Fällen, in denen der am Unfallort anwesende Berechtigte nicht in der Lage ist, die erforderlichen Feststellungen (vollständig) hinreichend sicher selbst zu treffen, besteht im Ergebnis weitgehend Einigkeit in Literatur und Rechtsprechung, dass der Berechtigte sich der Hilfe der Polizei bedienen darf und der Unfallbeteiligte grundsätzlich auf deren Eintreffen eine angemessene Zeit warten muss (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, NJW 1966, 558 und NZV 1992, 245, sogar bejahend für den Fall eines feststellungs unwilligen Berechtigten; KG Berlin, VRS 63, 46; OLG Köln, NJW 1981, 2367 und NZV 1989, 197; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.05.2017, 2 Rev 35/17 - juris Rn. 25; MüKo - Zopfs, a.a.O., Rn. 54, der mangels Anwesenheit feststellungsbereiter Personen an § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB anknüpft; Lackner/ Kühl , a.a.O., Rn. 17; LK - Geppert, a.a.O., Rn. 109; Fischer, a.a.O., Rn. 24, 28; SSW - Ernemann, a.a.O., Rn. 24, 27; zur Abgrenzung zur Feststellungs unwilligkeit : MüKo - Zopfs, a.a.O., Rn. 54).
  • OLG Köln, 19.01.1999 - Ss 526/98
    Denn zur Art der Beteiligung, über die Feststellungen zu ermöglichen sind, gehört der körperliche Zustand eines Unfallbeteiligten und damit insbesondere auch die Frage einer Alkoholisierung ( vgl. BGH VRS 39, 184, 185; BayObLG bei Bär DAR 1988, 365; OLG Hamm VRS 68, 111, 113; KG VRS 67, 258, 264; OLG Köln NJW 1981, 2367 = VRS 62, 39; OLG Koblenz VRS 52, 273, 275; OLG Saarbrücken NJW 1968, 459; Cramer in: Schönke-Schröder, StGB 24. Aufl., § 142 Rdn 23; Dreher-Tröndle § 142 Rdn 25, Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 142 StGB Rdn 36, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

    Die rechtliche Prüfung ist auch nicht möglich, wenn die Beweiswürdigung Lücken aufweist, insbesondere, wenn nicht alle aus dem Urteil ersichtlichen Umstände gewürdigt sind, die Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zulassen (BGHSt 14, 162, 164; 15, 1, 3; VRS 53, 110 und VRS 62, 39, 40).
  • OLG Köln, 19.06.1984 - 3 Ss 328/84

    Lenk- und Ruhezeiten; Lenk- und Ruhezeiten bei Fernfahrern; Einhaltung von Lenk-

    Ihn kann bei erneuten Verstößen nur dann kein Schuldvorwurf treffen, wenn er das Erforderliche und Zumutbare getan hat, um künftige Verstöße zu verhindern, wozu unter Umständen auch gehört, daß er den Fahrer nicht weiter im internationalen Fernverkehr einsetzt (vgl. OLG Köln, VRS 56, 212; VM 1983, 63; vgl. Art. 13 Abs. 2 Satz 2 AETR für die dortige Rechtslage; i.a. BayObLG VRS 62, 39 a).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 2 WD 45.90

    Dienstvergehen eines Soldaten durch fahrlässige Beschädigung des Kasernentors auf

    Denn die Frage, ob und in welchem Ausmaß der frühere Soldat unter Alkoholeinfluß stand, war hier für das Feststellungsinteresse des geschädigten Dienstherrn und die Beurteilung der zivilrechtlichen Haftung des früheren Soldaten nicht erheblich, da dieser den Einwand eines Mitverschuldens oder einer mitwirkenden Betriebsgefahr nach Sachlage nicht erheben konnte (OLG Köln NJW 1981, 2367 f. [OLG Köln 03.06.1981 - 3 Ss 282/81 156], Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 30. Aufl. § 142 StGB RdNr. 36 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.04.1992 - 1St RR 24/92
    Wird nämlich endgültig auf Feststellungen verzichtet, kommt weder eine Verurteilung nach § 142 Abs. 1 StGB noch eine solche nach § 142 Abs. 2 StGB in Betracht (BayObLG VRS 60, 114/115; OLG Köln DAR 1981, 329/330; Dreher/Tröndle StGB 45.Aufl. § 142 Rn. 15 und 17; Schönke/Achröder/Cramer StGB 24.Aufl. § 142 Rn.44); denn der Verzicht auf weitere Feststellungen führt zum Ausschluss des Tatbestandes (BayObLG VRS 71, 189/191; Dreher/Tröndle StGB aaO; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 31.Aufl. § 142 StGB Rn. 51; Bernsmann NZV 1989, 52/58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht