Rechtsprechung
BayObLG, 12.11.1982 - 1 ObOWi 337/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung einer ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verurteilung wegen verbotswidrigen Parkens auf einem Gehweg; Sog. tatsächlich-öffentlichen Wege als Teil des öffentlichen Verkehrsgrundes i.S.d. Straßenverkehrsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1983, 637
- BayObLGSt 1982, 151
- VRS 64, 140
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 02.11.1960 - RReg. 1 St 574/60
Einseitige Rückgängigmachung der Überlassung eines Grundstücksstreifens für den …
Auszug aus BayObLG, 12.11.1982 - 1 ObOWi 337/82
Die Überlassung der Fläche für den Verkehr kann aber - was auch das Amtsgericht nicht verkennt - widerrufen, also rückgängig gemacht werden, wenn dies in einer Weise geschieht, die eine Gefährdung des Verkehrs ausschließt (vgl. BayObLGSt 1960, 258; OLG Hamm DAR 1959, 279/280).Einmal muß eine vollständige oder teilweise Sperrung einer dem öffentlichen Verkehr überlassenen Wegfläche deutlich gekennzeichnet werden, wenn ohne solche Vorkehrungen eine Gefährdung des Verkehrs zu erwarten ist (vgl. BayObLGSt 1960, 258/260).
- BayObLG, 30.10.1981 - RReg. 1 St 183/81
Großmarkthalle; Straßenverkehrsrecht; Markthalle; Areal; Öffentlicher …
Auszug aus BayObLG, 12.11.1982 - 1 ObOWi 337/82
Danach sind öffentlicher Verkehrsgrund auch alle Flächen, auf denen auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung der Verfügungsberechtigten die Benutzung - ohne dahingehende Vorsorge, daß nur Personen, die in näherer persönlicher Beziehung zu ihnen stehen oder in eine solche treten wollen, Zutritt erhalten - durch einen nicht näher bestimmten Personenkreis zugelassen wird (s.u.a. BGHSt 16, 7/10 ff.; BayObLG VRS 62, 133/134; BayObLGSt 1979, 178; OLG Saarbrücken NJW 1974, 1099 f.). - OLG Saarbrücken, 11.12.1973 - Ss (B) 139/73
Vorfahrt auf dem Kundenparkplatz
Auszug aus BayObLG, 12.11.1982 - 1 ObOWi 337/82
Danach sind öffentlicher Verkehrsgrund auch alle Flächen, auf denen auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung der Verfügungsberechtigten die Benutzung - ohne dahingehende Vorsorge, daß nur Personen, die in näherer persönlicher Beziehung zu ihnen stehen oder in eine solche treten wollen, Zutritt erhalten - durch einen nicht näher bestimmten Personenkreis zugelassen wird (s.u.a. BGHSt 16, 7/10 ff.; BayObLG VRS 62, 133/134; BayObLGSt 1979, 178; OLG Saarbrücken NJW 1974, 1099 f.). - BGH, 09.03.1961 - 4 StR 6/61
Auszug aus BayObLG, 12.11.1982 - 1 ObOWi 337/82
Danach sind öffentlicher Verkehrsgrund auch alle Flächen, auf denen auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung der Verfügungsberechtigten die Benutzung - ohne dahingehende Vorsorge, daß nur Personen, die in näherer persönlicher Beziehung zu ihnen stehen oder in eine solche treten wollen, Zutritt erhalten - durch einen nicht näher bestimmten Personenkreis zugelassen wird (s.u.a. BGHSt 16, 7/10 ff.; BayObLG VRS 62, 133/134; BayObLGSt 1979, 178; OLG Saarbrücken NJW 1974, 1099 f.).
- OLG Düsseldorf, 03.06.1991 - 5 Ss OWi 152/91
Zum Parken vor dem eigenen Grundstück auf abgesetzter Gehwegfläche
Die vom Beschwerdeführer zur Stützung seiner gegenteilige Rechtsauffassung zitierten Entscheidungen des BayObLG in VRS 64, 140 und OLG Köln VRS 65, 156 betreffen abweichende Fallgestaltungen. - OLG Düsseldorf, 23.06.1994 - 2 Ss OWi 171/84
Gehwegparken
Hier entscheidet allein der Grundstückseigentümer, ob er das Abstellen dulden will oder nicht, vgl. Jagusch/Hentschel, StVerkR, § 12 StVO, Rd.-Nr. 55 unter Hinweis auf BayObLG VRS 64, 140. - BayObLG, 03.07.1992 - 3 ObOWi 49/92
Tor; Einzäunung; Betriebsgelände; Feldweg; Öffentlicher Verkehr; Widmung; Zaun; …
Allerdings werden im letzteren Fall die Eigentumsverhältnisse an dem Weg zu klären sein, da dem Eigentümer, der keine Besitzrechte an der Grundstücksfläche übertragen hat, grundsätzlich die Befugnis zusteht, einen tatsächlich - öffentlichen Weg wieder zu sperren (vgl. BayObLGSt 1982, 151/153; Beschluss vom 16.12.1986 1 ObOWi 215/86). - KG, 22.06.1992 - 3 Ws (B) 137/92
Geldbuße; Einzelgeldbußen; Addieren; Zusammenzählen; Fortgesetzte Handlung; …
Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG VRS 64, 140 m.w.N.) anerkannt, daß der Grundstückseigentümer, der eine Teilfläche seines Grundstücks, die an den Gehweg einer öffentlichen Straße angrenzt, gepflastert und dadurch den öffentlichen Verkehr auf ihr eröffnet hat, auf dieser Teilfläche das Abstellen von Fahrzeugen zulassen kann. - OLG Jena, 18.12.1996 - 1 Ss 182/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar