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   OLG Köln, 12.11.1982 - 1 Ss 498/82   

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https://dejure.org/1982,10274
OLG Köln, 12.11.1982 - 1 Ss 498/82 (https://dejure.org/1982,10274)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.11.1982 - 1 Ss 498/82 (https://dejure.org/1982,10274)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. November 1982 - 1 Ss 498/82 (https://dejure.org/1982,10274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverletzung durch zu kurze Bemessung eines Fahrtauftrages; Verstoß gegen die Vorschriften des Europäisches Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 64, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 07.09.1982 - 1 Ss 584/82

    Pflicht eines Unternehmers zur Mitgabe eines genauen Plans über die

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.1982 - 1 Ss 498/82
    Dagegen ist er nicht verpflichtet, für die Fahrt einen Zeit und Streckenplan zu erstellen und dem Fahrer mitzugeben, wenn sich in aller Regel auch ein solcher Plan empfehlen mag (vgl. dazu Senatsentscheidungen VRS 59, 68 ; VRS 60, 66 ; VRS 60, 160 = DAR 1980, 349; VRS 62, 223 ; VRS 63, 153 ; SenE vom 7.9.1982 - 1 Ss 584/82 -).

    Der in dieser Entscheidung damit begründete Vorwurf, der "Unternehmer habe seinem Fahrer keinerlei konkrete Anweisungen für die Fahrt und ihre Unterbrechungen" mitgegeben, betraf eine besondere Fallgestaltung und kann deshalb nicht verallgemeinert werden (vgl. Senatsentscheidungen VRS 62, 223 und vom 7.9.1982 a.a.O.).

    Der Unternehmer hat ferner in Erfüllung der ihm nach Art. 13 Abs. 1 AETR obliegenden Pflicht das Fahrpersonal bei der Einstellung und auch später in regelmäßigen Abständen auf die Lenk- und Ruhezeitvorschriften hinzuweisen und sie zu deren Beachtung ausdrücklich anzuhalten (vgl. SenE vom 7.9.1982 - 1 Ss 584/82 - vgl. ferner BayObLG VRS 62, 390 f ; 63, 302 f).

  • OLG Köln, 08.07.1980 - 1 Ss 540 B/80
    Auszug aus OLG Köln, 12.11.1982 - 1 Ss 498/82
    Dagegen ist er nicht verpflichtet, für die Fahrt einen Zeit und Streckenplan zu erstellen und dem Fahrer mitzugeben, wenn sich in aller Regel auch ein solcher Plan empfehlen mag (vgl. dazu Senatsentscheidungen VRS 59, 68 ; VRS 60, 66 ; VRS 60, 160 = DAR 1980, 349; VRS 62, 223 ; VRS 63, 153 ; SenE vom 7.9.1982 - 1 Ss 584/82 -).

    Auch der Senatsentscheidung VRS 60, 160 (= DAR 1980, 349) ist nichts anderes zu entnehmen.

  • BayObLG, 02.07.1982 - 3 ObOWi 83/82
    Auszug aus OLG Köln, 12.11.1982 - 1 Ss 498/82
    Der Unternehmer hat ferner in Erfüllung der ihm nach Art. 13 Abs. 1 AETR obliegenden Pflicht das Fahrpersonal bei der Einstellung und auch später in regelmäßigen Abständen auf die Lenk- und Ruhezeitvorschriften hinzuweisen und sie zu deren Beachtung ausdrücklich anzuhalten (vgl. SenE vom 7.9.1982 - 1 Ss 584/82 - vgl. ferner BayObLG VRS 62, 390 f ; 63, 302 f).

    Unter "regelmäßiger Überwachung" sind dabei die wöchentliche Überprüfung der Tageskontrollblätter und des Wochenberichtes auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, außerdem die wöchentliche Unterzeichnung der Wochenberichte zu verstehen (vgl. dazu Art. 12 AETR in Verbindung mit Anhang Nr. 5 und dem amtlichen Muster unter Buchstabe b) des Anhangs "Persönliches Kontrollbuch" zum AETR ; vgl. dazu ferner BayObLG VRS 62, 390, 391 sowie VRS 63, 302 f ; Wolf, Sozialvorschriften für den Straßenverkehr, unter H zu Art. 12 AETR, Anm. 6 b).

  • OLG Köln, 08.07.1980 - 1 Ss 526/80
    Auszug aus OLG Köln, 12.11.1982 - 1 Ss 498/82
    Dagegen ist er nicht verpflichtet, für die Fahrt einen Zeit und Streckenplan zu erstellen und dem Fahrer mitzugeben, wenn sich in aller Regel auch ein solcher Plan empfehlen mag (vgl. dazu Senatsentscheidungen VRS 59, 68 ; VRS 60, 66 ; VRS 60, 160 = DAR 1980, 349; VRS 62, 223 ; VRS 63, 153 ; SenE vom 7.9.1982 - 1 Ss 584/82 -).
  • OLG Köln, 18.12.1981 - 1 Ss 822/81

    Verstoß eines Disponenten gegen das Fahrpersonalgesetz wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.1982 - 1 Ss 498/82
    Dagegen ist er nicht verpflichtet, für die Fahrt einen Zeit und Streckenplan zu erstellen und dem Fahrer mitzugeben, wenn sich in aller Regel auch ein solcher Plan empfehlen mag (vgl. dazu Senatsentscheidungen VRS 59, 68 ; VRS 60, 66 ; VRS 60, 160 = DAR 1980, 349; VRS 62, 223 ; VRS 63, 153 ; SenE vom 7.9.1982 - 1 Ss 584/82 -).
  • OLG Köln, 16.11.1979 - 1 Ss 829 Bz/79
    Auszug aus OLG Köln, 12.11.1982 - 1 Ss 498/82
    Dagegen ist er nicht verpflichtet, für die Fahrt einen Zeit und Streckenplan zu erstellen und dem Fahrer mitzugeben, wenn sich in aller Regel auch ein solcher Plan empfehlen mag (vgl. dazu Senatsentscheidungen VRS 59, 68 ; VRS 60, 66 ; VRS 60, 160 = DAR 1980, 349; VRS 62, 223 ; VRS 63, 153 ; SenE vom 7.9.1982 - 1 Ss 584/82 -).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 2 Ss OWi 83/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Diese Verpflichtung erfüllt der Unternehmer grundsätzlich dadurch, dass er das Fahrpersonal in regelmäßigen zeitlichen Abständen eindringlich auf die maßgeblichen Lenk- und Ruhezeiten hinweist, wöchentlich die Schaublätter der Kontrollgeräte überprüft und im übrigen die Fahrten so disponiert, dass dem Fahrer unter Berücksichtigung des Bestimmungsortes, der Streckenführung, der Zeiten der An- und Abfahrt sowie der Be- und Entladung die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten möglich ist (vgl. BayObLG VRS 63, 302, 303; NStZ-RR 1997, 20, OLG Hamm VRS 64, 67, 69; OLG Köln VRS 64, 313, 314; OLG Düsseldorf NZV 2007, 322, 323).
  • KG, 26.03.1992 - 3 Ws (B) 65/92
    Dazu gehört, daß die Fahrer bei der Einstellung und auch später in regelmäßigen Abständen eindringlich auf die entsprechenden Vorschriften hingewiesen und zu ihrer Beachtung angehalten werden und daß ferner im Bereich der EWG-VO die Schaublätter der EG-Kontrollgeräte und im Bereich der AETR das persönliche Kontrollbuch wöchentlich überprüft werden (vgl. BayObLG VRS 62, 390, 391, 392; VRS 63, 302, 304 ; OLG Hamm VRS 64, 67, 69 ; OLG Köln VRS 64, 313, 314 ).

    Die pflichtwidrige Unterlassung ausreichender Überwachungsmaßnahmen ist auch als ursächlich für Verstöße des Fahrpersonals anzusehen (vgl. OLG Köln VRS 64, 313, 314 ).

  • BayObLG, 22.04.1992 - 3 ObOWi 34/92

    Voraussetzungen des räumlichen Geltungsbereiches der Verordnung; Setzung einer

    Danach hat der Unternehmer oder die ihm gemäß § 9 Abs. 2 OWiG gleichgestellte Person u.a. den Kraftfahrer bei der Einstellung (und auch später in regelmäßigen Abständen) auf die Lenk- und Ruhezeiten hinzuweisen und ausdrücklich zu ihrer Beachtung anzuhalten (BayObLGSt 1982, 8/9; BayObLG vom 13.6.1989 - 3 ObOWi 61/89.; OLG Köln VRS 64, 313/314; KG VRS 67, 473/474).

    Ein Verstoß des Betroffenen gegen das Planungsgebot des Art. 15 Abs. 1 VO ( EWG ) Nr. 3820/85 könnte andererseits auch darin liegen, dass er die Fahrten gar nicht selbst disponiert, sondern dies einer auftraggebenden Drittfirma überlassen hat, mithin eine Abgleichung der kaufmännischen Disposition mit der Möglichkeit der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten unter Berücksichtigung des Bestimmungsorts, der Streckenführung, der Zeiten der An- und Abfahrt sowie der Be- und Entladung (BayObLGSt aaO, KG NJW 1991, 2507; OLG Köln VRS 60, 66/67; 64, 313/314; Hein/Eichhoff/Pukall/Krien Güterkraftverkehrsrecht 3.Aufl. VO ( EWG ) Nr. 3820/85 Art. 15 Anm.4) von ihm gar nicht vorgenommen worden ist.

  • BayObLG, 26.06.1996 - 3 ObOWi 58/96

    Überwachung des Unternehmers der Einhaltung der Lenkzeiten und Ruhezeiten des

    Er hatte darüber hinaus wöchentlich die Schaublätter der EG-Kontrollgeräte (Geltungsbereich der VO ( EWG ) Nr. 3820/85) bzw. das persönliche Kontrollbuch oder die Schaublätter des Kontrollgeräts (Geltungsbereich des AETR ) zu überprüfen (BayObLGSt 1982, 8; BayObLG VRS 63, 302, 303; KG VRS 81, 134, 135; OLG Köln VRS 64, 313, 314).
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