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   KG, 20.05.1983 - 3 Ws B 127/83   

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https://dejure.org/1983,10456
KG, 20.05.1983 - 3 Ws B 127/83 (https://dejure.org/1983,10456)
KG, Entscheidung vom 20.05.1983 - 3 Ws B 127/83 (https://dejure.org/1983,10456)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 1983 - 3 Ws B 127/83 (https://dejure.org/1983,10456)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 65, 212
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 08.07.1998 - 5 Ws (B) 339/98

    Verurteilung wegen Zuwiderhandlung gegen die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung

    Aus ihrem Zusammenhang wird aber - für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar deutlich, daß der Tatrichter den Sachverhalt als aufgrund verläßlicher Beweismittel eindeutig geklärt ansah, daß die zusätzlich beantragte Beweiserhebung an seiner Überzeugung nichts geändert hätte und deshalb für die Aufklärung entbehrlich gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1991, 1192; KG VRS 65, 212; Göhler, § 77 OWiG Rdn. 26).

    Denn bei der im Ordnungswidrigkeitenverfahren zulässigen Vorwegnahme der Beweiswürdigung darf der Tatrichter die Verläßlichkeit der benannten Zeugen in Erwägung ziehen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 81, 296, 298; KG VRS 65, 212; Beschluß des Senats vom 16. Juni 1997 - 5 Ws (B) 41/97).

  • OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

    Mindestens aber muss aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmen sein, dass der Sachverhalt auf Grund der genutzten Beweismittel so eindeutig geklärt ist, dass die beantragte Beweiserhebung an der Überzeugung des Gerichts nichts geändert hätte und für die weitere Aufklärung entbehrlich gewesen ist (Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1991, 1182; KG VRS 65, 212; BayObLG VRS 87, 367 ; DAR 1997, 318 ).
  • KG, 06.06.2019 - 3 Ws (B) 150/19

    Ablehnung eines Beweisantrags nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

    Dabei ist es indessen nicht in jedem Fall erforderlich, dass die Urteilsgründe nochmals ausdrücklich auf das Beweisbegehren eingehen, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergibt, dass der Sachverhalt aufgrund der genutzten Beweismittel so eindeutig geklärt ist, dass die zusätzlich beantragte Beweiserhebung an der Überzeugung des Gerichts nichts geändert hätte und sie für die Aufklärung daher entbehrlich gewesen ist (vgl. Senat VRS 65, 212; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Januar 1991 - 1 Ss 209/90 -, juris m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.12.1988 - Ss 656/88

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung der Aufklärungspflicht durch

    So kann ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren Zeugen, die der Entkräftung eines Beweisergebnisses dienen soll, das auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht, im allgemeinen nicht abgelehnt werden, weil es sich in einem solchen Fall aufdrängt oder jedenfalls naheliegt, den benannten "Gegenzeugen" anzuhören, um die Wahrheit herauszufinden (Göhler a.a.O. § 77 Rn. 14 unter Hinweis auf die insoweit noch verwertbare Rechtsprechung zu § 77 OWiG a.F., insbesondere auf KG VRS 65, 212).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Derartige besondere Umstände sind u.a. bejaht worden, wenn die Aussage eines dem Gericht als zuverlässig bekannten, den Verkehrsverstoß beobachtenden Polizeibeamten durch die Benennung von zwei in den Vorfall verwickelten Zeugen entkräftet werden soll, bei denen es sich um Kollegen des Betroffenen handelt (KG VRS 65, 212 mit zustimmender Anmerkung Göhler in NStZ 1985, 66).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.1988 - 4 Ss 191/87

    Zum Umfang der Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren

    Zwar hat der Gesetzgeber durch die Neuregelung des § 77 Abs. 2 und 3 OWiG die Beweiserhebungspflicht aufgelockert und in Anlehnung an die Entscheidung des Kammergerichts vom 20.05.1983 (VRS 65, 212) die Ablehnung eines Beweisantrags auch dann ermöglicht, wenn das Gericht den Sachverhalt nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme für geklärt hält und nach seinem pflichtgemäßen Ermessen die beantragte Beweisaufnahme nicht erforderlich ist (BT-Drucks. 10/2652, S. 21, 23).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2008 - 1 Ss 103/07

    Darlegungsanforderungen an die Anfechtung der tatrichterlichen Beweiswürdigung

    Aus den Einzelausführungen der Revisionsbegründungsschrift ergibt sich aber, dass er in Wahrheit nicht die Rechtsanwendung beanstanden, d.h. materielle Rechtsfehler rügen, will, sondern nur die Beweiswürdigung - ohne Rechtsfehler, also Widersprüche, Lücken oder Unklarheiten sowie Verstöße gegen Denk- und Erfahrungssätze, aufzuzeigen - inhaltlich angreifen und diese unter Behauptung von Beweisergebnissen, die im Urteil keine Stütze finden, durch eine eigene, gegensätzliche, ersetzen will (vgl. BGHSt 25, 272; NJW 1956, 1767; AnwBl. 1994, 92; BGHR § 344 Abs. 2 S. 1 Revisionsbegründung 2; KG VRS 65, 212; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 117; OLG Karlsruhe VRS 107, 376).
  • BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92

    Beweiserhebung; Aufklärungswert; Absprechen; Entkräftung ; Ermittlungsergebnis;

    Der beantragten Beweiserhebung darf in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLGSt 1971, 138/140; VRS 59, 211/213; KG VRS 65, 212; OLG Köln VRS 65, 450/451; OLG Düsseldorf VRS 76, 377/379; VRS 78, 140/141; VRS 81, 296/297).
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