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BayObLG, 09.01.1984 - RReg. 1 St 365/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 66, 290
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 106/90
Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ein Verstoß gegen die Grundregel im Straßenverkehr, die - verkürzt - dahin lautet, andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr als unvermeidbar zu behindern (§ 1 Abs. 2 StVO), ausscheidet, weil es sich bei dem in Rede stehenden Parkplatz nicht um öffentlichen Verkehrsraum im Sinne des Straßenverkehrsrechts handelt, worauf - entgegen der Ansicht der Beklagten - die Ausgestaltung der Parkfläche innerhalb eines Hofraumes mit abschließbarem Rolltor und konkreter Kennzeichnung (Numerierung) der einzelnen Stellplätze sowie die ausdrücklich auf ein Privatgrundstück hinweisenden Schilder hindeuten (vgl. hierzu u.a. BayObLG, Beschlüsse vom 9.1.1984, VRS 66, 290 und 24.5.1982, NJW 1983, 129). - BayObLG, 31.07.1992 - 1St RR 137/92 Der Duldungswille muss sich vielmehr in derartigen Fällen aus für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Umständen ergeben (BayObLG VRS 73, 57 /58; BayObLGSt 1983, 31/32; BayObLG VRS 66, 290).
Im übrigen wird ein Privatgrundstück nicht schon deshalb öffentlicher Verkehrsgrund, weil es zu gewissen Zeiten und bestimmten Anlässen auch einem anderen als dem primär vorgesehenen individualisierten Personenkreis zur Verfügung gestellt wird (BayObLGSt 1979, 178/180; BayObLG VRS 66/290).