Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.05.1984

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 456/83 - 254   

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OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 456/83 - 254 (https://dejure.org/1984,4007)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.1984 - 3 Ss 456/83 - 254 (https://dejure.org/1984,4007)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 1984 - 3 Ss 456/83 - 254 (https://dejure.org/1984,4007)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abstand; Sicherheitsabstand; Gleichbleibendes Unterschreiten des Abstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 1 Abs. 2, § 4 Abs. 1

Papierfundstellen

  • VRS 66, 463
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 1 RBs 78/13

    Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr verschärft

    Andere lassen jedenfalls 150 m ausreichen, wenn die Messung in einem standardisierten Messverfahren durchgeführt wurde, ein kurz zuvor erfolgter Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs ausgeschlossen werden kann und die Dauer der abstandsunterschreitenden Fahrt mehr als 3 Sekunden betrug (OLG Hamm NZV 2013, 203; vgl. auch OLG Köln VRS 66, 463; König a.a.O. Rdn. 22).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12

    Erforderliche Fahrstrecke; Messstrecke; Abstandsunterschreitung

    Der Senat sieht vorliegend eine solche "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung jedenfalls auf einer Strecke von mindestens 150m als gegeben an (ebenso auch OLG Koblenz Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Köln Urt. v. 28.03.1984 - 3 Ss 456/83 - juris; Hentschel/König/Dauer-König Straßenverkehrsrecht 41 Aufl. § 4 StVO Rdn. 22; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 241).
  • OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichteinhaltung des

    Andere lassen jedenfalls 150 m ausreichen, wenn die Messung in einem standardisierten Messverfahren durchgeführt wurde, ein kurz zuvor erfolgter Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs ausgeschlossen werden kann und die Dauer der abstandsunterschreitenden Fahrt mehr als 3 Sekunden betrug (OLG Hamm DAR 2013, 656203; vgl. auch OLG Köln VRS 66, 463; König a.a.O. Rdn. 22; vgl. aber auch BayObLG, NZV 1994, 241 für den Fall dreimaligen Auffahrens für jeweils 1 Sekunde bei einer Abstandsunterschreitung von weniger als 10 m).
  • OLG Koblenz, 02.05.2002 - 1 Ss 75/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes:

    Grund dieser Forderung ist vielmehr, dass es insbesondere auf Autobahnen immer Situationen (wie plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel eines Dritten) geben kann, die für Augenblicke zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Hamm, a.a.O., OLG Köln VRS 66, 463; OLG Düsseldorf VRS 64, 376).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02

    Abstandsmessung - Erforderlicher Umfang der richterlichen Feststellungen

    Zwar ist eine Unterschreitung des Sicherheitsabstands im Normalfall nur dann ordnungswidrig, wenn sie nicht nur ganz vorübergehend geschieht, so dass insofern im Regelfall auch Feststellungen dazu getroffen werden müssen, dass der Abstand während des Messvorgangs keine wesentlichen Veränderungen durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Fahrzeugs erfahren hat (vgl. OLG Düsseldorf VRS 64, 376, 379; 56, 57, 58; OLG Köln VRS 66, 463, 465).
  • BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94

    Sicherheitsabstand; Geschwindigkeit; Fahrzeug

    Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich ein Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 bis 300 m (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37/38; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328 ; OLG Köln VRS 66, 48 ; OLG Koblenz VRS 71, 66/68), teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m (OLG Köln VRS 66, 463 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93).

    Der Grund für die zugunsten des Betroffenen erhobene Forderung der nicht nur ganz vorübergehenden Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist, daß es auf der Autobahn immer wieder Situationen geben kann, die für Augenblicke zu einem zu geringen Fahrzeugabstand führen können, ohne daß allein darin schon eine dem Fahrer anzulastende Pflichtwidrigkeit gefunden werden könnte; so etwa, wenn infolge plötzlichen Bremsens des Vorausfahrenden der Abstand des Nachfolgenden sich schlagartig stark verringert, oder wenn ein Rechtsfahrender plötzlich kurz vor einem dort Herankommenden auf die Überholspur wechselt (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37 ; OLG Köln VRS 66, 463/465; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328/329).

  • OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07

    Abstandsunterschreitung: Zugrunde zu legende Werte bei einer Abstandsmessung mit

    Wenn die Rechtsprechung fordert, daß eine gefährdende Abstandsunterschreitung (< 0,9 sec = halber Tachowert) nicht nur ganz vorübergehend, sondern über eine Strecke von 250 m bis 300 m vorgelegen haben muß, dann hat dies seinen Grund allein darin, daß es insbesondere auf Autobahnen immer Situationen wie plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel eines Dritten geben kann, die für Augenblicke zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne daß dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (siehe auch OLG Hamm NZV 94, 120; OLG Köln VRS 66, 463; OLG Düsseldorf VRS 64, 376).
  • OLG Köln, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02

    Abstandsmessung durch nachfolgendes Messfahrzeug

    Zwar ist eine Unterschreitung des Sicherheitsabstands im Normalfall nur dann ordnungswidrig, wenn sie nicht nur ganz vorübergehend geschieht, so dass insofern im Regelfall auch Feststellungen dazu getroffen werden müssen, dass der Abstand während des Messvorgangs keine wesentlichen Veränderungen durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Fahrzeugs erfahren hat (vgl. OLG Düsseldorf VRS 64, 376, 379; 56, 57, 58; OLG Köln VRS 66, 463, 465).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.05.1984 - 5 Ss (OWi) 150/84 - 29/84 IV   

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https://dejure.org/1984,3013
OLG Düsseldorf, 28.05.1984 - 5 Ss (OWi) 150/84 - 29/84 IV (https://dejure.org/1984,3013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.1984 - 5 Ss (OWi) 150/84 - 29/84 IV (https://dejure.org/1984,3013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 1984 - 5 Ss (OWi) 150/84 - 29/84 IV (https://dejure.org/1984,3013)
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  • VRS 66, 463
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07

    Abstandsunterschreitung: Zugrunde zu legende Werte bei einer Abstandsmessung mit

    Wenn die Rechtsprechung fordert, daß eine gefährdende Abstandsunterschreitung (< 0,9 sec = halber Tachowert) nicht nur ganz vorübergehend, sondern über eine Strecke von 250 m bis 300 m vorgelegen haben muß, dann hat dies seinen Grund allein darin, daß es insbesondere auf Autobahnen immer Situationen wie plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel eines Dritten geben kann, die für Augenblicke zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne daß dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (siehe auch OLG Hamm NZV 94, 120; OLG Köln VRS 66, 463; OLG Düsseldorf VRS 64, 376).
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