Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 19.05.1983 - 2 Ss 67/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verbotenes Rennen; Durchschnittsgeschwindigkeit; Europa-Cannonball-Rallye
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 29 Abs. 1
Papierfundstellen
- VRS 66, 56
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 Ss OWi 61/00
Aufhebung, übermäßige Straßenbenutzung, unerlaubtes Rennen, fehlende Wiedergabe …
Nach Nr. 1. zu Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, die als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 367; OLG Braunschweig NZV 1995, 38; OLG Karlsruhe VRS 66, 56; OLG Düsseldorf DAR 1976, 305), sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt.Ferner kann es sich um Rennen im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs handeln, bei denen in einem Wettbewerb von mindestens zwei Teilnehmern festgestellt werden soll, wer als Erster ein bestimmtes Ziel erreicht oder wer eine bestimmte Strecke in der kürzesten Zeit zurücklegt, d.h. die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 66, 56).