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   BayObLG, 09.04.1984 - RReg. 1 St 1/84   

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https://dejure.org/1984,4818
BayObLG, 09.04.1984 - RReg. 1 St 1/84 (https://dejure.org/1984,4818)
BayObLG, Entscheidung vom 09.04.1984 - RReg. 1 St 1/84 (https://dejure.org/1984,4818)
BayObLG, Entscheidung vom 09. April 1984 - RReg. 1 St 1/84 (https://dejure.org/1984,4818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 155
  • VRS 67, 121
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1984 - RReg. 1 St 1/84
    Dagegen dürfen der dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit dienende Gedanke der Generalprävention und das Sühnebedürfnis der Allgemeinheit hier keine Rolle spielen (BGHSt 15, 224/225 ff. ..).

    [Er] kann vielmehr nur insoweit Bedeutung haben, als sich aus der Beziehung des Jugendlichen oder Heranwachsenden zu der Tat Rückschlüsse auf das Maß seiner Schuld und seine charakterliche Haltung ziehen lassen (BGHSt 15, 224/226 ..).

  • BayObLG, 26.06.1991 - RReg. 1 St 119/91

    Anwendbarkeit des § 60 StGB im Jugendstrafrecht

    Danach dürfen der dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit dienende Gedanke der Generalprävention und das Sühnebedürfnis der Allgemeinheit keine Rolle spielen, sondern vorherrschend der Gedanke der Erziehung und - falls wegen der Schwere der Schuld nach § 17 Abs. 2 2.Alternative JGG eine Strafe in Betracht kommt - die individuelle Prävention und Sühne jeweils unter Beachtung des Wohls des Jugendlichen (BGHSt 15, 224/225 f.; 16, 261/263; StV 81, 26 und 183; 82, 121 f. und 335; BayObLG StV 85, 155/156; Brunner aaO § 17 Rn. 1, § 18 Rn. 9; Eisenberg aaO § 17 Rn. 4).
  • OLG Braunschweig, 14.12.2001 - 2 Ss (S) 32/01

    Fahrlässige Tötung; Jugendstrafe; Alkohol; Erzieherischer Grund; Verkehrsrisiko;

    Jedenfalls bei bewusst fahrlässig begangenen Tötungen und Körperverletzungen im Straßenverkehr (sowie bei fahrlässigen Wiederholungstaten, welche Schlüsse auf den Charakter des Täters zulassen) kann auch nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgericht (StV 1985, 155, 156, es handelte sich auch dort um eine Fahrt in alkolisiertem Zustand) wegen der Schwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe erforderlich sein.
  • OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 2 Ss 67/96
    Ausgehend von diesen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsätzen, die sich ausnahmslos auf Vorsatztaten beziehen (vgl. dazu Böhm NStZ 1987, 410 ff. [Anm. zu AG Dillenburg a.a.O. S. 409 f.]), hat die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte jedenfalls in den Fällen, in denen keine bewußte Fahrlässigkeit vorlag (was in der Regel insbesondere bei alkoholbedingten Verkehrsdelikten mit schwerwiegenden Folgen der Fall ist) und es sich nicht um - Schlüsse auf den Charakter des Täters zulassende - Wiederholungstaten handelt, den schweren Folgen einer fahrlässig begangenen Verkehrsstraftat keine Bedeutung für die Beantwortung der Frage zugesprochen, ob die Schwere der Schuld eine Ahndung mit einer Jugendstrafe erfordert (BayObLG StV 1985, 155 f. m. zust. Anm. Böhm; OLG Celle NdsRpfl 1969, 95 f.; OLG Hamm N3W 1968, 462 = VRS 35, 119 f.).
  • OLG Jena, 02.11.1993 - Ss 15/93

    Schöffen; Wahl; Ehrenamtliche Richter; Jugendschöffen

    Der äußere Tathergang kann nur insoweit Bedeutung haben, als sich aus der Beziehung des Jugendlichen oder Heranwachsenden zu der Tat Rückschlüsse auf das Maß seiner Schuld und seine charakterliche Haltung ziehen lassen (Bay0bLG in StV 85, 155, 156; BGHSt 15, 224, 226).
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