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   OLG Koblenz, 14.05.1986 - 1 Ss 125/86   

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https://dejure.org/1986,3993
OLG Koblenz, 14.05.1986 - 1 Ss 125/86 (https://dejure.org/1986,3993)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.05.1986 - 1 Ss 125/86 (https://dejure.org/1986,3993)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - 1 Ss 125/86 (https://dejure.org/1986,3993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hauptverhandlung; Hinweis; Fahrverbot; Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 71, 209
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.1986 - 1 Ss 125/86
    Diese Verpflichtung des Gerichts ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 265 StPO, der gemäß § 71 OwiG auch im Bußgeldverfahren anzuwenden ist (BGHSt 29, 274, 276; Bayerisches ObLG in VRS 57, 35).

    Zwar ist, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 08. Mai 1980 (BGHSt 29, 274, 279) ausführt, Voraussetzung für die Hinweispflicht, daß sich erst in der Hauptverhandlung solche Umstände ergeben, die zu schärferen rechtlichen Folgen führen.

  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.1986 - 1 Ss 125/86
    Denn der Schutzzweck des § 265 StPO beschränkt sich auf die Sicherstellung der Verteidigung des Angeklagten, bzw. des Betroffenen, soweit diese durch die Abweichung vom zugelassenen Anklagesatz gefährdet sein könnte, bzw. der Abweichung vom Bußgeldbescheid, dem in Bußgeldverfahren die gleiche Bedeutung zukommt wie der Anklageschrift oder dem Strafbefehl im Strafverfahren (BGHSt 23, 336, 339; OLG Koblenz in VRS 63, 372).
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.1986 - 1 Ss 125/86
    Auch läßt die Rechtsbeschwerdebegründung, die auslegungsfähig ist (BGHSt 25, 272, 275) erkennen, daß der Beschwerdeführer die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt.
  • OLG Koblenz, 03.06.1982 - 1 Ss 226/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.1986 - 1 Ss 125/86
    Denn der Schutzzweck des § 265 StPO beschränkt sich auf die Sicherstellung der Verteidigung des Angeklagten, bzw. des Betroffenen, soweit diese durch die Abweichung vom zugelassenen Anklagesatz gefährdet sein könnte, bzw. der Abweichung vom Bußgeldbescheid, dem in Bußgeldverfahren die gleiche Bedeutung zukommt wie der Anklageschrift oder dem Strafbefehl im Strafverfahren (BGHSt 23, 336, 339; OLG Koblenz in VRS 63, 372).
  • BayObLG, 16.06.1999 - 2 ObOWi 270/99

    Verjährung der fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 a Abs. 1 Nr. 1

    Dies ist in Rechtsprechung und Literatur unbestritten (vgl. OLG Düsseldorf VRS 47, 378; 65, 454; DAR 1983, 366; OLG Hamm VRS 49, 444; OLG Koblenz VRS 71, 209; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 35. Aufl. § 24 a Rn. 30; Mühlhaus/Janiszewski StVO 15. Aufl. § 24 a StVG Rn. 11; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 2. Aufl. [Stand März 1998] § 31 Rn. 10).
  • OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Rechtlicher Hinweis bei Verhängung eines

    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGHSt 29, 274 ff.; OLG Koblenz VRS 71, 209; OLG Düsseldorf VRS 77, 367 und 87, 203; OLG Hamm zfs 2005, 519).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03

    Darlegung der Toleranzwerte bei Geschwindigkeitsmessung

    Dieses Erfordernis liegt bereits dem Rechtsgedanken des § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 300 StPO zu Grunde (vgl. Göhler, a.a.O.; für das Revisionsverfahren siehe im Übrigen BGH StV 1981, 393; NStZ-RR 2000, 38; OLG Hamm StV 1982, 170; OLG Koblenz VRS 71, 209).
  • OLG Hamm, 29.03.2001 - 2 Ss OWi 1078/00

    rechtlicher Hinweis; kein Fahrverbot im Bußgeldbescheid; Verhängung eines

    Da der Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nicht angeordnet hatte, hätte der Bußgeldrichter dem Betroffenen einen entsprechenden Hinweis analog § 71 OWiG, § 265 Abs. 2 StPO erteilen müssen (zu vgl. BGHSt 29/274, 278 - 280; OLG Hamm, MDR 1980/161; OLG Koblenz, VRS 71/209 - 211).
  • OLG Jena, 01.12.1997 - 1 Ss 160/97

    Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Unwirksamkeit des

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  • OLG Koblenz, 27.03.2008 - 2 SsRs 18/08

    Fahrverbot - Hinweispflicht in der Hauptverhandlung

    War aber im Bußgeldbescheid kein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet, darf im Urteil hierauf nur erkannt werden, wenn der Betroffene entsprechend § 265 Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 OWiG auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist (OLG Koblenz, VRS 71, 209; KK-OWiG/Senge, § 71 Rdnr. 101 m.w.N.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG § 71 Rdnr. 15).
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