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   OLG Düsseldorf, 04.12.1986 - 5 Ss (OWi) 406/86 - 318/86 I   

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OLG Düsseldorf, 04.12.1986 - 5 Ss (OWi) 406/86 - 318/86 I (https://dejure.org/1986,18542)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.1986 - 5 Ss (OWi) 406/86 - 318/86 I (https://dejure.org/1986,18542)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 1986 - 5 Ss (OWi) 406/86 - 318/86 I (https://dejure.org/1986,18542)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 72, 286
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 03.06.1991 - 5 Ss OWi 152/91

    Zum Parken vor dem eigenen Grundstück auf abgesetzter Gehwegfläche

    Gleichwohl führt der Umstand, dass es wegen der abgekürzten Urteilsgründe an einer ausreichenden Grundlage für die abschließende Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen fehlt, noch nicht ohne weiteres zur Zulassung der Rechtsbeschwerde (Senatsbeschluss vom 04.12.1986 - 5 Ss (OWi) 406/86 - 318/86 I in NStE Nr. 1 zu § 80 OWiG = VRS 72, 286; OLG Hamm VRS 64, 44; 62, 294; Göhler, a.a.O., § 80 Rdn. 13).

    Hieraus ergibt sich gleichzeitig, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht der Einzelfallgerechtigkeit dienen soll (Senatsbeschluss vom 04.12.1986, a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; Göhler a.a.O. § 80 Rdn. 1, 5).

    Die Rechtsbeschwerde ist auch in derartigen Fällen nur dann zuzulassen, wenn sich aus dem Urteil oder der Begründung des Zulassungsantrages konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei einer ordnungsgemäßen Begründung des Urteils möglicherweise ein Grund für die Zulassung gegeben gewesen wäre (Senatsbeschluss vom 04.12.1986 a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; OLG Köln MDR 71, 1030; Göhler a.a.O. Rdn. 13).

  • OLG Zweibrücken, 21.09.1992 - 1 Ss 138/92

    Rechtsbeschwerde; Fortbildung des Rechts; Schriftliches Urteil; Begründung;

    Es ist vielmehr zulässig und möglich, dabei auf den Bußgeldbescheid, den Urteilstenor und die Beschwerdebegründung abzustellen und zu fragen, ob bei ordnungsgemäßer Begründung des Urteils die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt wäre (vgl. OLG Düsseldorf VRS 72, 286, 287 und OLG Hamm VRS 62, 294 - beide Entscheidungen zu § 80 OWiG alte Fassung - OLG Köln VRS 75, 116, 117; OLG Hamm VRS 74, 447; Göhler aao und § 80 Rdn. 16 h; Rebmann-Roth-Herrmann OWiG 2. Aufl. § 80 Rdn. 60).
  • OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94

    Zulassung der Rechtsbeschwerde nur wegen der Anwendung materiell-rechtlicher

    Dagegen vertreten das OLG Köln (VRS 75 116, 117) und das OLG Düsseldorf (VRS 81, 375, 378) in Fortführung ihrer vor Einführung des § 77 b 0WiG zu abgekürzten Urteilen im Sinne der §§ 71 a. F. 0WiG, 267 Abs. 4 StPO ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln MDR 1971, 1030; OLG Düsseldorf VRS 72, 286, 287) die Auffassung, daß in den Fällen, in denen wegen Lückenhaftigkeit der Gründe des angefochtenen Urteils die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Rechtsbeschwerdegericht anhand des Urteils nicht möglich ist, eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nur dann in Betracht kommt, wenn sich aus dem Bußgeldbescheid oder aus dem Zulassungsantrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß bei einer ordnungsgemäßen Begründung möglicherweise ein Grund für die Zulassung gegeben gewesen wäre.
  • BayObLG, 07.11.1991 - 2 ObOWi 328/91
    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, eine Zulassung komme nur in Betracht, wenn - etwa aus dem Bußgeldbescheid oder aus der Begründung des Zulassungsantrags - konkrete Anhaltspunkte erkennbar sind, die dafür sprechen, dass ein Zulassungsgrund gegeben sein könnte (so OLG Köln VRS 75, 116; vgl. auch Köhler OWiG 9.Aufl. § 80 Rn. 13 und 16 h sowie NStZ 1990, 73/76), liegen ihr Fallgestaltungen zugrunde, bei denen das Urteil eine - wenn auch unzulängliche - Begründung enthält (vgl. OLG Köln aaO; OLG Düsseldorf VRS 72, 286) oder der Betroffene die Verurteilung offensichtlich als gerechtfertigt hingenommen hatte (vgl. OLG Hamm VRS 74, 447/449).
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