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   BayObLG, 06.02.1987 - RReg. 1 St 292/86   

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https://dejure.org/1987,3546
BayObLG, 06.02.1987 - RReg. 1 St 292/86 (https://dejure.org/1987,3546)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.1987 - RReg. 1 St 292/86 (https://dejure.org/1987,3546)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - RReg. 1 St 292/86 (https://dejure.org/1987,3546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wartezeit; Verlängerung UnfallVerkehrsteilnehmerFeststellungenPolizei; Angebot; Ablehnung

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1712
  • MDR 1987, 691
  • NStZ 1987, 270
  • JR 1988, 296
  • BayObLGSt 1987, 15
  • VRS 72, 363
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1956 - 4 StR 492/56

    Berücksichtigung der von einem Unfallbeteiligten an einer Unfallstelle

    Auszug aus BayObLG, 06.02.1987 - RReg. 1 St 292/86
    Äußert der Unfallverursacher gegenüber nachträglich an der Unfallstelle erschienenen Personen auf deren Frage, ob sie jemanden verständigen sollen, dies sei nicht nötig, weil er dies selbst tun werde, und entfernen sich diese Personen anschließend wieder, ohne etwas zur Aufklärung des Unfalls zu unternehmen, so verlängert sich hierdurch die Zeit, die an der Unfallstelle auf das Eintreffen feststellungsbereiter Personen zu warten ist (Anschluß BGH, 1956-12-13, 4 StR 492/56, JR 1958, 26).
  • OLG Köln, 06.03.2001 - Ss 64/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unfall-Begriff; feststellungsbereite Dritte;

    Tut er dies gleichwohl, indem er Handlungen vornimmt, die geeignet sind, Dritte von den in § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB genannten Feststellungen oder von der Benachrichtigung der Polizei abzuhalten, so hat dies zur Folge, dass ihm die bis dahin verstrichene Wartezeit nicht mehr zu Gute kommt, dass vielmehr die an sich erforderliche angemessene Wartezeit neu zu laufen beginnt (BGH a.a.O.; BayObLG NJW 1987, 1712 = VRS 72, 363 [365] = DAR 1987, 230 = zfs 1987, 158 = JR 1988, 296; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 32; Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl., § 142 Rdnr. 19; Himmelreich/Bücken a.a.O. Rdnr. 192 f.; Janiszewski/Jagow/Burmann a.a.O. § 142 StGB Rdnr. 22; ähnlich - Nichtanrechnung der "dabei verstrichenen Zeit" - Jagusch/Hentschel a.a.O.).

    Das ist in der Rechtsprechung (BayObLG NJW 1987, 1712 = VRS 72, 363 [365] = DAR 1987, 230 = zfs 1987, 158 = NStZ 1987, 270 [Janiszewski] = JR 1988, 296 m. insoweit krit. Anm. Hentschel; vgl. a. BayObLG) mit weitgehender Zustimmung des Schrifttums (Himmelreich/Bücken a.a.O. Rdnr. 193; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 32; Rudolphi a.a.O. § 142 Rdnr. 34; a. A. Jagusch/Hentschel a.a.O.; Hentschel NJW 1988, 1120 [1127])) für den Fall angenommen worden, dass der Angeklagte die Frage von Passanten, ob sie jemanden verständigen sollten, mit der Begründung verneint hatte, er werde dies selbst tun.

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