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   BayObLG, 11.09.1986 - RReg. 1 St 138/86   

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https://dejure.org/1986,4378
BayObLG, 11.09.1986 - RReg. 1 St 138/86 (https://dejure.org/1986,4378)
BayObLG, Entscheidung vom 11.09.1986 - RReg. 1 St 138/86 (https://dejure.org/1986,4378)
BayObLG, Entscheidung vom 11. September 1986 - RReg. 1 St 138/86 (https://dejure.org/1986,4378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort eines nicht anwesenden Unfallverursachers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sichverschaffen; Falschgeld; Versuch; Inverkehrbringen; Geldfälschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 146 Abs. 1, Abs. 2

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 162
  • NStZ 1987, 113
  • BayObLGSt 1986, 93
  • VRS 72, 72
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 19.04.1988 - Ss 6/88

    Unfallflucht: Berechtigung des Halters eines verkehrswidrig geparkten Kfz, dieses

    noch das Unterlassen des Aufsuchens des Unfallorts wird von § 142 Abs. 1 StGB erfaßt (BayObLG, VRS 72, 72 [hier: III (320) 217 a-b] ..).

    Die entscheidende Frage ist also, ob der Täter zur Unfallzeit am Unfallort anwesend sein muß (dafür: BayObLG; VRS 72, 72 .. ) oder ob es ausreicht, daß er erst nach dem Unfall an der Unfallstelle eintrifft, sich alsdann aber wieder entfernt (in diesem Sinn ..: BGH, VRS 6, 33..).

    Voraussetzung einer Bestrafung nach § 142 Abs. 2 StGB ist daher, daß der Täter überhaupt eine Wartepflicht nach § 142 Abs. 1 StGB hatte (BayObLG, VRS 72, 72 ..), was hier nach den vorstehenden Darlegungen nicht der Fall ist, wenn der Unfallverursacher erst nachträglich zur Unfallstelle kommt.

  • OLG Stuttgart, 31.03.1992 - 1 Ss 124/92

    Ermöglichung der Feststellungen; Falsch parkendes Kraftfahrzeug; Mitverursachung

    § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt jedoch weiter voraus, daß der Unfallbeteiligte zur Unfallzeit am Unfallort anwesend war und sich von dort vorzeitig entfernt hat (vgl. OLG Köln NJW 1989, 1683; BayObLG VRS 72, 72).

    Danach unterliegen nur die zur Unfallzeit am Unfallort anwesenden Unfallbeteiligten den strafbewehrten Pflichten aus § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB (so im Ergebnis auch OLG Köln NJW 1989, 1683 und BayObLG VRS 72, 72).

  • AG Idstein, 05.04.2004 - 5 Ds 5660 Js 23160/02

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit einer Sperrfristberechnung für die

    Das Gericht folgt insoweit der herrschenden Meinung in Rechtssprechung und Literatur, die die Voraussetzungen einer analogen Anwendung von § 69 a Abs. 5 Satz 2 StGB nicht als gegeben ansieht (vgl. OLG Düsseldorf VRS 39, 259; OLG Nürnberg DAR 27, 28; Meyer DAR 79, 157; Janiszewski NStZ 1987 113; Hentschel. Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 1984, NJW 1985, 1320; Tröndle/Fischer, StGB , 49. Auflage, § 69 a , Randziffer 13).
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