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   OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87 (Z)   

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OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87 (Z) (https://dejure.org/1987,459)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.09.1987 - Ss 440/87 (Z) (https://dejure.org/1987,459)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. September 1987 - Ss 440/87 (Z) (https://dejure.org/1987,459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 31
  • StV 1987, 525
  • VRS 74, 124
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet, daß das Gericht von der Stellungnahme des Gehörten Kenntnis nimmt und sie in Erwägung zieht (BVerfGE 21, 46, 48; 36, 97; BGHSt 28, 44 = NJW 1978, 1984 = VRS 55, 440).

    Die Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs im einzelnen ist der jeweiligen Verfahrensordnung überlassen (BGHSt 28, 44).

    Für das Bußgeldverfahren findet sich die Regelung in §§ 73, 74 OWiG: Die Gelegenheit zur Stellungnahme wird dem Betroffenen durch die Ladung zum Termin eröffnet, in der er auf die Möglichkeit der Entscheidung in seiner Abwesenheit hingewiesen wird (§ 74 Abs. 3 OWiG); er kann dann in der Hauptverhandlung erscheinen oder eine schriftliche Erklärung zur Sache abgeben, deren wesentlicher Inhalt in der Hauptverhandlung bekannt gegeben werden muß, oder sich in der Hauptverhandlung durch einen schriftlich bevollmächtigten Verteidiger vertreten lassen (vgl. BGHSt 28, 44).

  • BayObLG, 19.04.1983 - 1 ObOWi 100/83
    Auszug aus OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist insbesondere dann nicht zulässig - mit der Folge, daß der Einspruch auch nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen werden darf -, wenn dem Betroffenen das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zumutbar ist, weil es wegen der weiten Entfernung zwischen Wohn- und Gerichtsort mit Kosten, Mühen und Zeitaufwand verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen, es sei denn, die gebotene Sachaufklärung kann nur durch die persönliche Anwesenheit der Betroffenen in der Hauptverhandlung erreicht werden (BGH NJW 1981, 2133 = VRS 61, 377; BayObLG VRS 65, 210; OLG Hamm VRS 54, 448; OLG Stuttgart VRS 61, 135; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; Senatsentscheidung vom 10.5.1983 - 1 Ss 271/83 = Strafverteidiger 1984, 18; Senatsentscheidung vom 20.6.1984 - 1 Ss 79/84).

    Unzulässig ist die Anordnung des persönlichen Erscheinens darüberhinaus, wenn dies nicht zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen kann (BayObLG VRS 65, 210 und NStZ 1986, 368).

    Keinesfalls darf die Anordnung des persönlichen Erscheinens dazu dienen, dem Tatrichter nur die Möglichkeit einer Verwerfung des Einspruchs ohne Sachprüfung zu eröffnen (BayObLG VRS 65, 210; OLG Stuttgart VRS 58, 436; 61, 135; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; Senatsentscheidung Strafverteidiger 1984, 18).

  • OLG Köln, 10.05.1983 - 1 Ss 271/83
    Auszug aus OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist insbesondere dann nicht zulässig - mit der Folge, daß der Einspruch auch nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen werden darf -, wenn dem Betroffenen das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zumutbar ist, weil es wegen der weiten Entfernung zwischen Wohn- und Gerichtsort mit Kosten, Mühen und Zeitaufwand verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen, es sei denn, die gebotene Sachaufklärung kann nur durch die persönliche Anwesenheit der Betroffenen in der Hauptverhandlung erreicht werden (BGH NJW 1981, 2133 = VRS 61, 377; BayObLG VRS 65, 210; OLG Hamm VRS 54, 448; OLG Stuttgart VRS 61, 135; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; Senatsentscheidung vom 10.5.1983 - 1 Ss 271/83 = Strafverteidiger 1984, 18; Senatsentscheidung vom 20.6.1984 - 1 Ss 79/84).

    Keinesfalls darf die Anordnung des persönlichen Erscheinens dazu dienen, dem Tatrichter nur die Möglichkeit einer Verwerfung des Einspruchs ohne Sachprüfung zu eröffnen (BayObLG VRS 65, 210; OLG Stuttgart VRS 58, 436; 61, 135; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; Senatsentscheidung Strafverteidiger 1984, 18).

  • OLG Köln, 04.11.1980 - 3 Ss 954/80

    Anordnung des persönlichen Erscheinens; Betroffener; Unzumutbarkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist insbesondere dann nicht zulässig - mit der Folge, daß der Einspruch auch nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen werden darf -, wenn dem Betroffenen das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zumutbar ist, weil es wegen der weiten Entfernung zwischen Wohn- und Gerichtsort mit Kosten, Mühen und Zeitaufwand verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen, es sei denn, die gebotene Sachaufklärung kann nur durch die persönliche Anwesenheit der Betroffenen in der Hauptverhandlung erreicht werden (BGH NJW 1981, 2133 = VRS 61, 377; BayObLG VRS 65, 210; OLG Hamm VRS 54, 448; OLG Stuttgart VRS 61, 135; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; Senatsentscheidung vom 10.5.1983 - 1 Ss 271/83 = Strafverteidiger 1984, 18; Senatsentscheidung vom 20.6.1984 - 1 Ss 79/84).

    Keinesfalls darf die Anordnung des persönlichen Erscheinens dazu dienen, dem Tatrichter nur die Möglichkeit einer Verwerfung des Einspruchs ohne Sachprüfung zu eröffnen (BayObLG VRS 65, 210; OLG Stuttgart VRS 58, 436; 61, 135; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; Senatsentscheidung Strafverteidiger 1984, 18).

  • OLG Stuttgart, 04.06.1981 - 1 Ss 437/81
    Auszug aus OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist insbesondere dann nicht zulässig - mit der Folge, daß der Einspruch auch nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen werden darf -, wenn dem Betroffenen das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zumutbar ist, weil es wegen der weiten Entfernung zwischen Wohn- und Gerichtsort mit Kosten, Mühen und Zeitaufwand verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen, es sei denn, die gebotene Sachaufklärung kann nur durch die persönliche Anwesenheit der Betroffenen in der Hauptverhandlung erreicht werden (BGH NJW 1981, 2133 = VRS 61, 377; BayObLG VRS 65, 210; OLG Hamm VRS 54, 448; OLG Stuttgart VRS 61, 135; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; Senatsentscheidung vom 10.5.1983 - 1 Ss 271/83 = Strafverteidiger 1984, 18; Senatsentscheidung vom 20.6.1984 - 1 Ss 79/84).

    Keinesfalls darf die Anordnung des persönlichen Erscheinens dazu dienen, dem Tatrichter nur die Möglichkeit einer Verwerfung des Einspruchs ohne Sachprüfung zu eröffnen (BayObLG VRS 65, 210; OLG Stuttgart VRS 58, 436; 61, 135; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; Senatsentscheidung Strafverteidiger 1984, 18).

  • BayObLG, 05.05.1986 - 1 ObOWi 78/86

    Bußgeldverfahren; Betroffener; Vernehmung; Antrag; Richter; Erscheinen;

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
    Unter Umständen hat der Betroffene auch Anspruch auf Vernehmung durch einen ersuchten Richter (BayObLG VRS 44, 361 und 71, 207).

    Bei weiter Entfernung vom Gerichtsitz tritt das Recht auf Vernehmung durch einen ersuchten Richter an die Stelle des umfassenderen Rechts auf Teilnahme an der Hauptverhandlung (BayObLG VRS 50, 51; 71, 207).

  • BVerfG, 15.10.1970 - 2 BvR 381/70

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Einspruchsverwerfung im Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
    Dem Betroffenen wird durch die Anordnung des persönlichen Erscheinens eine persönliche Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhalts auferlegt; lehnt er es durch sein unentschuldigtes Ausbleiben ab, in dem vom Gericht für erforderlich gehaltenen Umfang zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen, ist das Gericht von der Pflicht entbunden, die Beschuldigung zu prüfen (BVerfG DAR 1971, 156).
  • BVerfG, 14.12.1966 - 2 BvR 279/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet, daß das Gericht von der Stellungnahme des Gehörten Kenntnis nimmt und sie in Erwägung zieht (BVerfGE 21, 46, 48; 36, 97; BGHSt 28, 44 = NJW 1978, 1984 = VRS 55, 440).
  • BayObLG, 24.10.1985 - 1 ObOWi 299/85

    Anordnung; Persönliches Erscheinen; Hauptverhandlung; Erklärung; Betroffener;

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
    Unzulässig ist die Anordnung des persönlichen Erscheinens darüberhinaus, wenn dies nicht zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen kann (BayObLG VRS 65, 210 und NStZ 1986, 368).
  • BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81

    Anordnung zur persönlichen Anwesenheit des Täters nach seiner Identifizierung an

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist insbesondere dann nicht zulässig - mit der Folge, daß der Einspruch auch nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen werden darf -, wenn dem Betroffenen das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zumutbar ist, weil es wegen der weiten Entfernung zwischen Wohn- und Gerichtsort mit Kosten, Mühen und Zeitaufwand verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen, es sei denn, die gebotene Sachaufklärung kann nur durch die persönliche Anwesenheit der Betroffenen in der Hauptverhandlung erreicht werden (BGH NJW 1981, 2133 = VRS 61, 377; BayObLG VRS 65, 210; OLG Hamm VRS 54, 448; OLG Stuttgart VRS 61, 135; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; Senatsentscheidung vom 10.5.1983 - 1 Ss 271/83 = Strafverteidiger 1984, 18; Senatsentscheidung vom 20.6.1984 - 1 Ss 79/84).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

  • OLG Hamm, 25.10.1977 - 1 Ss OWi 1678/77
  • BayObLG, 18.12.1972 - RReg. 5 St 630/72

    Bußgeldverfahren; Vernehmung; Ersuchte Richter; Antrag; Anordnung; Erscheinen;

  • BayObLG, 31.07.1975 - 1 ObOWi 192/75

    Erscheinen; Persönlich; Gründe; Entfernung; Antrag; Vernehmung; Ersuchter

  • OLG Stuttgart, 12.03.1980 - 3 Ss 932/79
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Dieser Zulassungsgrund wird durch § 80 Abs. 2 OWiG nicht eingeschränkt (Senatsentscheidung NStZ 1988, 31; NStZ-RR 1998, 345 = NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

    Die Versagung des rechtlichen Gehörs liegt in einem solchen Fall in der Nichtberücksichtigung des Entschuldigungsvorbringens, nicht darin, dass dem Betroffenen die Möglichkeit genommen wird, sich zu den im Bußgeldbescheid erhobenen Vorwurf zu äußern, und auch nicht darin, dass durch unzulässige Einspruchsverwerfung die Einlassung des Betroffenen zur Sache unberücksichtigt bleibt (vgl. Senatsentscheidung NStZ 1988, 31).

  • OLG Zweibrücken, 23.06.2008 - 1 Ss 92/08

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung des Rechts auf rechtliches

    Die Vorschrift des § 80 Abs. 2 OWiG steht der Zulassung nicht entgegen, da in Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs die dort angeordnete Beschränkung der Anfechtbarkeit nicht gilt (OLG Köln NStZ 1988, 31; Göhler/Seitz, OWiG 14. Aufl., § 80 Rdnr. 16 i m.w.N.).

    Denn dieser verbietet, dass das Vorbringen eines Betroffenen aufgrund einer vom Gesetz nicht gedeckten Verfahrensweise unberücksichtigt bleibt; Art. 103 Abs. 1 GG verlangt vielmehr, dass das Gericht wesentliche der Verteidigung dienende Tatsachen und Behauptungen zur Kenntnis nimmt bzw. sich mit ihnen in den Gründen seiner Entscheidung auseinandersetzt (vgl. OLG Köln NStZ 1988, 31; BayObLG VRS 103, 377 m.w.N.).

  • OLG Köln, 28.01.1997 - Ss 517/96
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist insbesondere dann nicht zulässig, wenn dem Betroffenen das Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zumutbar ist, weil es wegen der weiten Entfernung zwischen Wohn- und Gerichtsort mit Kosten, Mühen und Zeitaufwand verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen, es sei denn, die gebotene Sachaufklärung kann nur durch die persönliche Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung geklärt werden (vgl. BGH NJW 1981, 2133 = VRS 61, 377; BayObLG VRS 65, 210; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; SenE NStZ 88, 31 = VRS 74, 124).

    Keinesfalls darf die Anordnung des persönlichen Erscheinens dazu dienen, dem Tatrichter nur die Möglichkeit einer Verwerfung ohne Sachprüfung zu eröffnen (OLG Köln, 3. Strafsenat, a.a.O., SenE NStZ 88, 31; StV 84, 18; BayObLG VRS 65, 210; 85, 446; Göhler, a.a.O., § 73 Rdnr. 22 m.w.N.).

  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Dieser Zulassungsgrund wird durch § 80 Abs. 2 OWiG nicht eingeschränkt (Senatsentscheidung NStZ 1988, 31; Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 80 Rn. 16 i).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör ist dann verletzt, wenn die Einspruchsverwerfung dazu geführt hat, dass eine sachliche Einlassung des Betroffenen nicht berücksichtigt worden ist (vgl. OLG Köln StV 1987, 525; VRS 94, 123, 125; OLG Hamm VRS 107, 124, 125; BayObLG ZfSch 2001, 185, 186; KG NZV 2003, 586).
  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 169/03
    Die zugelassene Rechtsbeschwerde erweist sich aufgrund der dargestellten Versagung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und der damit verbundenen Rechtsfehlerhaftigkeit der auf § 74 Abs. 2 OWiG gestützten Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid vom 25. September 2002 (vgl. BayObLG DAR 2000, 578; OLG Karlsruhe zfs 1999, 538 [539]; OLG Zweibrücken NZV 2000, 304 = zfs 1999, 537; Senge a. a. O., § 74 Rdnr. 36 m. w. N.) auch als begründet (vgl. BayObLG a. a. O.; SenE v. 8.5. 2001 - Ss 170/01 Z; SenE v. 11.7. 2001 - Ss 273/01 B = zfs 2002, 254 [255]; SenE v. 24.1. 2003 - Ss 538/02 B; SenE v. 18.3. 2003 - Ss 70/03 Z; SenE v. 31.3. 2003 - Ss 82/03; SenE v. 11.4. 2003 - Ss 119/03 Z; SenE v. 28.4. 2003 - Ss 134/03 Z), weil die schriftsätzliche Einlassung des Betroffenen zur Sache infolge dieses Verfahrensfehlers vom Amtsgericht bei der Urteilsfindung zu Unrecht nicht berücksichtigt worden ist (vgl. BayObLG zfs 2001, 185 [186]; BayObLG zfs 2001, 186 [187]; BayObLG VRS 103, 377 [378]; SenE v. 8.9.1987 - Ss 440/87 = NStZ 1988, 31 = zfs 1988, 60; SenE v. 4.2.1999 - Ss 45/99 Z = NZV 1999, 264 [266] = VRS 96, 451 [454 f.]; SenE v. 24.1.2003 - Ss 538/02 B; SenE v. 18.3.2003 - Ss 70/03 Z; SenE v. 31.3.2003 - Ss 82/03 Z; SenE v. 11.4.2003 - Ss 119/03 Z; SenE v. 28.4.2003 - Ss 134/03 Z).
  • OLG Köln, 22.08.1997 - Ss 483/97
    In einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG kann deshalb ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur dann liegen, wenn die Einspruchsverwerfung rechtsfehlerhaft war, z. B. weil wesentliche Entschuldigungsgründe nicht gewürdigt wurden (vgl. BayObLG NZV 1992, 288 = VRS 83, 180; Senatsentscheidung vom 06.05.1997 - Ss 214/97), weil die Anordnung des persönlichen Erscheinens bzw. die Aufrechterhaltung dieser Anordnung unzulässig war und infolge der Einspruchsverwerfung eine sachliche Einlassung des Betroffenen unberücksichtigt blieb (Senatsentscheidung NStZ 1988, 31; Senatsentscheidungen vom 19.11.1996 - Ss 576/96 - und vom 06.05.1997 - Ss 214/97), oder weil fehlerhaft ein Antrag auf kommissarische Vernehmung eines Betroffenen zurückgewiesen wurde und dem Betroffenen auf diese Weise die Möglichkeit der Stellungnahme genommen wurde (vgl. BayObLG VRS 92, 427, 428; OLG Oldenburg NStZ 1995, 195; OLG Zweibrücken NZV 1996, 331, 332; Göhler a.a.O. § 73 Rn. 34 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.01.2007 - 1 Ss OWi 814/06

    Rechtsbeschwerde; Begründung; rechtliches Gehör; Verletzung; Ablehnungsantrag

    Auch bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten i.S.d. § 80 Abs. 2 OWiG kann der Zulassungsantrag auf die Versagung des rechtlichen Gehörs gestützt werden, da dieser Zulassungsgrund gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG durch die Vorschrift des § 80 Abs. 2 OWiG nicht eingeschränkt wird (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1992, 43; OLG Köln NStZ 1988, 31; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 16 i).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07

    Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des

    Daraus folgt umgekehrt, dass die Anwesenheit des Betroffenen dann nicht erforderlich ist, wenn mit ihr eine Sachaufklärung nicht erreicht werden kann und ihr deshalb kein Aufklärungswert zukommt (OLG Köln NStZ 1988, 31; BayObLG NStZ 1982, 293; KK-Senge a.a.O., § 73 Rn. 27 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 2 Ss OWi 289/06

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Zulassungsgrund der Versagung

    Insoweit wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verbreitet die Auffassung vertreten, ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs liege vor, wenn infolge der rechtsfehlerhaften Ablehnung des Entbindungsantrages und anschließender Verwerfung des Einspruchs die Einlassung des Betroffenen zur Sache unberücksichtigt geblieben ist (vgl. OLG Rostock, Beschlüsse vom 7. März 2006 - 2 Ss (OWi) 155/05 I 93/05 und vom 3. März 2006 - 2 Ss (OWi) 257/05 I 146/05, jeweils zit. nach j u r i s; OLG Brandenburg ZfSch 2004, 235; BayObLG VRS 103, 377; OLG Koblenz OLGSt OWiG § 73 Nr. 6; OLG Köln VRS 74, 124).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ss OWi 333/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entbindung vom

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04

    Mehrprämie als Betriebsunterbrechungsschaden

  • OLG Köln, 20.10.2000 - Ss 438/00

    Geldbuße wegen nicht ausreichender Vorsicht beim Rückwärtsfahren; Versagung

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 1 Ss OWi 131/05

    Entbindungsantrag; Aufklärung; Ermessen des Gerichts; ausreichende Begründung der

  • OLG Hamm, 28.10.2003 - 1 Ss OWi 664/03

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; Entbindung des Betroffenen von der

  • OLG Frankfurt, 18.02.2000 - 2 Ws (B) 91/00

    Bußgeldhauptverhandlung: Verfahrensfehlerhafte Einspruchsverwerfung bei

  • OLG Köln, 19.04.1996 - Ss 33/96
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 334/04

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Begründung der

  • BayObLG, 26.06.2002 - 1 ObOWi 208/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör - unzulässige Einspruchsverfwerfung - Angaben des

  • OLG Jena, 05.05.1994 - 1 Ss 26/92

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Gebotenheit der Aufhebung eines Urteils auf

  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ss OWi 215/04

    Einspruch; Verwerfungsurteil, Rechtsbeschwerde; Begründung, Verfahrensrüge;

  • BayObLG, 23.10.1996 - 2 ObOWi 651/96
  • KG, 29.11.2000 - 3 Ws (B) 513/00

    Wartepflicht vor Verwerfung des Einspruchs

  • OLG Hamm, 04.06.2003 - 4 Ss OWi 410/03

    Zulassung, Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Begründung des

  • OLG Hamm, 04.02.1999 - 3 Ss OWi 1499/98

    Berufliche Verhinderung, genügende Entschuldigung, rechtliches Gehör, Verwerfung

  • OLG Düsseldorf, 25.11.1997 - 5 Ss OWi 377/97
  • OLG Köln, 11.10.1988 - Ss 254/88

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei

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