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   BayObLG, 30.11.1987 - 2 ObOWi 260/87   

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https://dejure.org/1987,3470
BayObLG, 30.11.1987 - 2 ObOWi 260/87 (https://dejure.org/1987,3470)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.1987 - 2 ObOWi 260/87 (https://dejure.org/1987,3470)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 1987 - 2 ObOWi 260/87 (https://dejure.org/1987,3470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1039 (Ls.)
  • BayObLGSt 1987, 140
  • VRS 74, 384
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 29.04.1977 - 1 ObOWi 32/77

    Geschwindigkeitsermittlung; Geschwindigkeitsmeßgerät; Feststellung;

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1987 - 2 ObOWi 260/87
    Die Zuverlässigkeit der Lichtschrankenmessung mittels des Geschwindigkeitsmeßgeräts Typ uP 80/VI ist somit gegenüber dem früheren Meßverfahren mit zwei Lichtschranken weiter gesteigert, so daß die hierzu aufgestellten Prüfungs- und Feststellungsanforderungen an das tatrichterliche Urteil (vgl. BayObLGSt 1977, 86 [hier: IV (456) 102 c]) entfallen.
  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 4 Ss OWi 605/05

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes Messverfahren,

    Hierzu gehört, dass er in den Urteilsgründen zumindest die zur Feststellung der gefahrenen Geschwindigkeit angewandte Meßmethode mitteilt und darüber hinaus darlegt, dass mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung aller Oberlandesgerichte, vgl. schon BayObLG, VRS 74 (1988), 384; bei: Bär, DAR 1987, 314; bei: Rüth, DAR 1986, 238; DAR 1966, 104; OLG Düsseldorf, VRS 81 (1991), 208; 82 (1992), 50; 82 (1992), 382; VerkMitt 1992, 36; OLG Frankfurt, NZV 1993, 202; OLG Köln, VRS 67 (1984), 462; 81 (1991), 128; OLG Schleswig, bei: Ernesti-Lorenzen, SchlHA 1980, 175; OLG Stuttgart, VRS 66 (1984), 57; 81 (1991), 129 f.; DAR 1993, 72; vgl. grundlegend zu standardisierten Messverfahren: BGH, NJW 1993, 3081 = BGHSt 39, 291 = NZV 1993, 485 = NStZ 1993, 592 = MDR 1993, 1107).
  • BayObLG, 26.07.1994 - 2 ObOWi 210/94
    Im übrigen kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß die bei der Geschwindigkeitsmessung eingesetzten Geräte geeicht sind (vgl. Anlage 1 zu den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung Ziffer 6 sowie BayObLGSt 1987, 140 und OLG Düsseldorf VRS 86, 118 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1987 - 5 Ss OWi 263/87
    Abweichend BayObLG (Beschluß - 2 Ob OWi 260/87 Ä v. 30.11.87, in BayObLGSt 1988, 140 = DAR 1988 Heft 6 S. 211 - VRS 74, 384 ), auszugsweise abgedruckt Ä zur Frage der Zuverlässigkeit des Geschwindigkeitsmeßgerates Typ "uP 80/VI« Ä vorst. unter (a): Grundsätzlich könne davon ausgegangen werden, daß in Bayern nur Geschwindigkeitsmeßgeräte verwendet werden, deren Eichgültigkeitsdauer nicht überschritten ist; ohne konkrete gegenteilige Anhaltspunkte bedürfe es deshalb hierzu keiner Feststellungen im Urteil.
  • BayObLG, 17.06.2004 - 1 ObOWi 251/04

    Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die Verhängung einer

    Das Amtsgericht durfte sich mit der Aussage des Polizeibeamten begnügen, zumal davon ausgegangen werden kann, dass in Bayern die bei einer Geschwindigkeitsmessung eingesetzten Geräte geeicht sind (BayObLGSt 1987, 140/143; BayObLG VRS 88, 40; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1994, 41/42 m.w.N.).
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