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   OLG Zweibrücken, 11.12.1987 - 1 Ss 211/87   

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https://dejure.org/1987,14604
OLG Zweibrücken, 11.12.1987 - 1 Ss 211/87 (https://dejure.org/1987,14604)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.12.1987 - 1 Ss 211/87 (https://dejure.org/1987,14604)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - 1 Ss 211/87 (https://dejure.org/1987,14604)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 75, 292
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 4 Ss 181/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfallbeteiligung bei mittelbarer

    Da nur die vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung mit Strafe bedroht ist, würde eine Verurteilung voraussetzen, dass sich ein Verkehrsteilnehmer eines aufgrund der tatsächlichen Umstände gegen ihn bestehenden Verdachts bewusst gewesen ist oder diesen wenigstens für möglich gehalten und in Kauf genommen hat (BayObLG NZV 2000, 133; vgl. auch BGHSt 15, 1, 5; BayObLG bei Bär DAR 1988, 361, 364; OLG Köln VRS 86, 279, 282; OLG Zweibrücken VRS 75, 292, 294; OLG Karlsruhe VRS 53, 426, 427).
  • BayObLG, 04.10.1999 - 2St RR 177/99

    Begriff des Unfallbeteiligten

    Es kann deshalb auch offenbleiben, ob dann, wenn von Anfang an feststeht, daß mehrere Personen Insassen des Fahrzeugs waren, jedoch ungeklärt ist, wer es führte, der mitfahrende Kfz.-Halter als Unfallbeteiligter im Sinne des § 142 Abs. 5 StGB angesehen werden kann (vgl. BGHSt aaO; ablehnend OLG Zweibrücken VRS 75, 292 = NStE Nr. 4 zu § 142 StGB; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 86/97); denn bei zutreffender rechtlicher Betrachtungsweise richtete sich hier aufgrund der konkreten Umstände der Verdacht nur gegen den Angeklagten.
  • OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93

    Kraftfahrzeughalter; Führung; Ermöglichen; Mitverursacher; Unfall;

    Der Vorwurf vorsätzlichen Handelns - Vorsatz ist Voraussetzung einer Strafbarkeit nach § 142 StGB - wäre nur begründbar, wenn die Angeklagte als Beifahrerin gewußt oder zumindest damit gerechnet hätte, auch sie stehe im Verdacht, den Pkw bei Unfalleintritt geführt zu haben (vgl. OLG Zweibrücken, VRS 75, 292, 294).
  • KreisG Saalfeld, 03.03.1993 - Cs 660 Js 74216/92
    Der Vorwurf vorsätzlichen Handelns ließe sich folglich nur dann erheben, wenn der Angekl. wußte oder zumindest damit rechnete, auch er stehe im Verdacht, den Pkw gefahren zu haben (vgl. zur Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der subjektiven Seite in Fällen dieser Art OLG Zweibrücken, VRS 75, 292, 294; ferner Schönke/Schröder-Cramer, StGB , 24. Aufl., § 142 Rdn. 68).

    Die Verpflichtung zum Einschreiten besteht aber jedenfalls dann, wenn der Täter in Anwesenheit des Verfügungsberechtigten unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung schreitet, d.h. das Fahrzeug als Mittel für eine strafbare Handlung hier und jetzt benutzt (s. dazu OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369; OLG Köln, NZV 1992, 80 ; für eine Garantenstellung des Halters auch OLG Zweibrücken, VRS 63, 53, 54 und VRS 75, 292, 295; BayObLG bei Rüth, DAR 1984, 240 und DAR 1988, 364 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., § 142 StGB Rdn. 54; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 142 StGB Rdn. 37; dagegen SK-Rudolphi, StGB , 6. Aufl., § 13 Rdn. 30; Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 13 Rdn. 43; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil 1, 7. Aufl., S. 543; Arloth, GA 1985, 492, 505).

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