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   BayObLG, 15.07.1988 - RReg. 1 St 90/88   

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https://dejure.org/1988,4939
BayObLG, 15.07.1988 - RReg. 1 St 90/88 (https://dejure.org/1988,4939)
BayObLG, Entscheidung vom 15.07.1988 - RReg. 1 St 90/88 (https://dejure.org/1988,4939)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juli 1988 - RReg. 1 St 90/88 (https://dejure.org/1988,4939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gericht; Verpflichtung; Hauptverhandlung; Angeklagter; Warten; Verspätung; Entschuldigung; Benachrichtigung; Terminbeginn

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1988, 103
  • VRS 76, 137
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.12.1980 - 1 ObOWi 549/80

    Dauer einer Wartezeit eines Gerichts bzgl. des Beginns einer Hauptverhandlung bei

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1988 - RReg. 1 St 90/88
    (d) Weitergehende Anforderungen können an die Wartepflicht des Gerichts zu stellen sein, wenn ihm konkrete Verzögerungsgründe für das Erscheinen des Angekl. mitgeteilt worden sind (BayObLG, VRS 60, 304 ..) oder sonst Anhaltspunkte hierfür bekannt geworden sind.
  • OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 1 St OLG Ss 160/09

    Strafverfahren: Ersatzzustellung an den Leiter einer Gemeinschaftsreinrichtung;

    Der Umstand, dass ein Irrtum über den Terminsort nur eine bloße Nachlässigkeit und kein mutwilliges Verhalten darstellt, ändert - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - nichts daran, dass es auch dafür an einer hinreichenden Entschuldigung im Sinne des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO fehlt (BayObLGSt 1988, 103, 105).

    Nach den Grundsätzen eines fairen Verfahrens und der hieraus abzuleitenden Fürsorgepflicht ist die Kammer mit Rücksicht auf stets mögliche allgemeine Verspätungen gehalten, mit seiner Entscheidung mindestens 15 Minuten zu warten, um dem Angeklagten die Möglichkeit zu geben, die Folgen einer Säumnis doch noch abzuwenden (BayObLGSt 1988, 103, 104 f.; OLG München Beschl. V. 5.7.2007 - 4 St RR 122/07 BeckRS 2007 12215, jeweils mwN.).

    Längere Wartepflichten können sich für das Gericht im Einzelfall dann ergeben, wenn ihm der Angeklagte innerhalb der regelmäßigen Wartezeit mitgeteilt hat, dass er sich verspäten, aber noch innerhalb angemessener Zeit erscheinen werde (KG NStZ-RR 2002, 218, 219; OLG Köln Beschl. V. 7.3.2008 - 2 Ws 106/08 mwN.) oder dies aus anderen Umständen ersichtlich ist (BayObLGSt 1988, 103, 104 f.).

  • OLG München, 27.10.2008 - 5St RR 200/08

    Wiedereinsetzungsverfahren: Nichtzustellung des Berufungsverwerfungsurteils an

    Dabei ist aber eine enge Auslegung der Vorschrift des § 329 Abs. 2 StPO angebracht, um zu verhindern, dass der grundgesetzlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verkürzt wird (BayObLGSt 1988, 103/104).

    25Es ist nicht der Zweck des § 329 Abs. 1 StPO bloße Nachlässigkeit zu bestrafen, die einem zur Mitwirkung am Verfahren bereiten Angeklagten bei der Erfüllung seiner Pflicht zum Erscheinen unterlaufen ist (BayObLGSt 1988, 103/105).

  • OLG München, 05.07.2007 - 4St RR 122/07

    Zur Wartepflicht des Gerichts in der Berufungshauptverhandlung

    Weitergehende Anforderungen können an die Wartepflicht des Gerichts zu stellen sein, wenn ihm konkrete Verzögerungsgründe für das Erscheinen des Angeklagten mitgeteilt oder sonst Anhaltspunkte hierfür bekannt geworden sind (vgl. zu alldem BayObLGSt 1988, 103/104 f. m.w.N.; ferner Senatsbeschluss vom 29.1.2007 - 4St RR 219/06).

    In Hinblick auf die erkennbare Bereitschaft des Angeklagten, zur Berufungsverhandlung zu kommen, und den Umstand, dass die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von acht Monaten im Raume stand, war das Landgericht daher gehalten, das Eintreffen des Angeklagten abzuwarten (vgl. BayObLG VRS 76, 137; LR-Gössel StPO 25. Aufl. § 329 Rn. 41 a.E.).

  • OLG Hamm, 16.05.1997 - 2 Ws 165/97

    Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Wartepflicht des Gerichts,

    Das Gericht muß in einem solchen Fall die Grundsätze eines fairen Verfahrens und insbesondere die hieraus abzuleitende Fürsorgepflicht beachten (zu vgl. BayObLG VRS 76, 137 f).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2016 - 1 OLG 1 Ss 74/16

    Berufung im Strafverfahren: Wartepflicht des Berufungsgerichts bei Ausbleiben des

    Dabei ist indes eine enge Auslegung der Verwerfungsvoraussetzungen geboten, um zu verhindern, dass der grundsätzlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör unzumutbar verkürzt wird (BGHSt 23, 331, 333; BayObLGSt 1988, 103).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2011 - 1 Ws 19/11

    Berufungsverfahren: Verwerfung trotz der Ankündigung einer Verspätung in der

    Aus dieser ergibt sich nicht nur die Pflicht, mit einer gewissen Verzögerung des Angeklagten zu rechnen und eine Wartezeit von 15 Minuten bis zu einer Verwerfungsentscheidung einzuhalten, sondern zusätzlich, wenn der Angeklagte innerhalb dieser Wartezeit mitteilt, dass er sich verspäten, aber noch innerhalb angemessener Zeit erscheinen werde, einen weiteren Zeitraum zuzuwarten (BayObLG a. a. O.; VRS 76, 137, 138; VRS 60, 304; OLG Stuttgart MDR 1985, 871; OLG Hamm VRS 54, 450, 451).
  • OLG Oldenburg, 15.11.2021 - 1 Ws 425/21

    Keine Säumnis bei Irrtum über Terminbeginn der Hauptverhandlung; Fünfzehnminütige

    (vgl. BayObLG, Beschluss vom 15.07.1988 - RReg 1 St 90/88, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.1997 - 2 Ws 165/97, NStZ-RR 1997, 368 f.; OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2008 - 2 Ws 106/08, juris Rn. 6; Beschluss vom 05.02.2013 - 1 RVs 12/13, juris Rn. 48; Beschluss vom 08.07.2013 - 2 Ws 354/13, juris Rn. 12; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2012 - 53 Ss 60/12, juris Rn. 13; KG, Beschluss vom 30.04.2013 - 161 Ss 89/13, juris Rn. 4; Beschluss vom 14.02.2019 - 4 Ws 12/19, juris Rn. 30; OLG Jena, Beschluss vom 18.09.2012 - 1 Ss 71/12, juris Rn. 9 f. jew. m.w.N.).
  • OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08

    Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung: Verpassen eines

    Sie dient dem Zweck, den Beschwerdeführer daran zu hindern, die Sachentscheidung über seine Berufung dadurch zu verzögern, dass er sich der Verhandlung entzieht (BGHSt 17, 188/189; BayObLGSt 1988, 103/104 f.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 111/112).
  • OLG Frankfurt, 12.05.1997 - 3 Ws 297/97

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Berufungsverwerfung in

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  • OLG Jena, 18.09.2012 - 1 Ss 71/12

    Verwerfungsurteil wegen Ausbleibens des Angeklagten: Wartepflicht des

    Es ist mithin nicht der Sinn der Vorschrift, bloße Nachlässigkeit zu bestrafen, die einem zur Mitwirkung am Verfahren bereiten Angeklagten bei der Erfüllung seiner Pflicht zum pünktlichen Erscheinen unterlaufen ist (BayObLG, Beschluss vom 15.7.1988, RReg 1 St 90/88, juris Rn. 5 ff; OLG München, Beschluss vom 5.7.2007 - 4 St RR 122/07, VRS 113 (2007) 117, 118 f).
  • OLG Nürnberg, 27.08.2010 - 2 St OLG Ss 91/10

    Verkehrsstau als ausreichende Entschuldigung für ein Ausbleiben des Angeklagten

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