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   OLG Düsseldorf, 30.10.1989 - 5 Ss (OWi) 390/89 - (OWi) 165/89 I   

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OLG Düsseldorf, 30.10.1989 - 5 Ss (OWi) 390/89 - (OWi) 165/89 I (https://dejure.org/1989,20747)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.1989 - 5 Ss (OWi) 390/89 - (OWi) 165/89 I (https://dejure.org/1989,20747)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 1989 - 5 Ss (OWi) 390/89 - (OWi) 165/89 I (https://dejure.org/1989,20747)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 78, 138
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Frankfurt, 02.11.2015 - 1 Ss 322/15

    Sieht ein Tatgericht ein Attest nicht als genügende Entschuldigung an und

    An die zur Geltendmachung der unrichtigen Anwendung des § 329 Abs. 1 StPO erforderliche Verfahrensrüge als sog. "unsubstantiierte Rüge" sind nach der Rechtsprechung des angerufenen Senats ohnehin keine strengen Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Frankfurt am Main -1 Ss 113/10-; OLG Düsseldorf VRS 78, 138).

    Hinweisen auf einen Entschuldigungsgrund muss das Gericht deshalb von Amts wegen nachgehen und im Zweifelsfall Nachforschungen im Wege des Freibeweises durch Rückfrage bei dem behandelnden Arzt anstellen (OLG Frankfurt am Main -2 Ss-OWi 330/15-; -1 Ss 253/12-; OLG Düsseldorf VRS 78, 138), der infolge der Vorlage seiner ärztlichen Bescheinigung konkludent von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden worden ist (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 253/12-; BayObLG NStZ-RR 1999, 143; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141; OLG München StraFo 2014, 79).

    Verbleibende Zweifel an der genügenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (OLG Frankfurt am Main -1 Ss 253/12-; -2 Ss 178/11-; -1 Ss 113/10-; -1 Ss 117/09-; StV 1988, 100; OLG Stuttgart DAR 2004, 165; OLG Düsseldorf VRS 78, 138; OLG Köln StraFo 2006, 413 [OLG Köln 21.07.2006 - 81 Ss 91/06] ).

  • OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 586/21

    Verwerfung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid wegen unentschuldigten Fehlens;

    Enthält ein ärztliches Attest keine Diagnose oder bestehen Zweifel, ob die Entschuldigungstatsachen zutreffen, ist das Gericht verpflichtet, die erforderlichen Feststellungen im Freibeweisverfahren, beispielsweise durch Befragung des das Attest oder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellenden Arztes, zu treffen (vgl. BGHSt 17, 391, 396; Senatsbeschluss vom 2. Februar 2015 - 1 Ss (OWi) 23/15 - OLG Jena VRS 111, 148; BayObLG DAR 1981, 255; OLG Düsseldorf VRS 78, 138; OLG Düsseldorf VRS 93, 190; OLG Köln VRS 93, 188).
  • OLG Köln, 28.01.1997 - Ss 517/96
    Daher muß der Tatrichter eventuelle Entschuldigungsgründe, die ihm bekannt oder erkennbar sind, im Urteil mitteilen und erörtern; das Verwerfungsurteil ist so zu begründen, daß das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (BayObLG NJW 1990, 3222 = VRS 79, 442; OLG Düsseldorf VRS 68, 470; 74, 284; 78, 138; 80, 46; 88, 293; 88, 462; OLG Hamm DAR 1991, 394; OLG Koblenz VRS 73, 51; OLG Stuttgart NZV 1992, 462; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 65, 287; 67, 454; SenE VRS 72, 442; 75, 113; 83, 444; SenE vom 22.10.1996 - Ss 531/96 (B) - und vom 14.01.1997 - Ss 662/96 (B) -).
  • OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verjährungshemmende Wirkung

    Zwar ist der Richter gehalten, etwaige Bedenken gegen die Verhandlungsfähigkeit des Betroffenen im Wege des Freibeweises zu klären, falls er Zweifel an der ausreichenden Entschuldigung hat (vgl. OLG Düsseldorf VRs 78, 138 ff; BayObLG NJW 1998, 172).
  • OLG Köln, 18.07.1996 - Ss 31/96

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Gesuch um Ablehnung eines Richters

    Daher muß der Tatrichter eventuelle Entschuldigungsgründe, die ihm bekannt oder erkennbar sind, im Urteil mitteilen und erörtern; das Verwerfungsurteil ist so zu begründen, daß das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (BayObLG NJW 1990, 3222 = VRS 79, 442; OLG Düsseldorf, VRS 68, 470; 74, 284; 78, 138; 80, 46; 88, 293; 88, 462; OLG Hamm DAR 1991, 394; OLG Koblenz, VRS 73, 51; OLG Stuttgart NZV 1992, 462; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 65, 287; 67, 454; Senatsentsch.
  • OLG Oldenburg, 19.10.1994 - Ss 424/94

    Gerichtliche Aufklärungspflichten bezüglich einer Entschuldigung für das

    Angesichts des vorgelegten ärztlichen Attestes ist es zumindest nicht fernliegend, daß der Betroffene verhandlungsunfähig war (vgl. im übrigen OLG Düsseldorf VRS 78, 138).
  • OLG Stuttgart, 04.12.1995 - 1 Ss 572/95

    Entschuldigtes Fehlen des Betroffenen eines Bußgeldbescheides in der

    Die Verfahrensrüge unterliegt allerdings nur eingeschränkten Begründungsanforderungen, sofern zu den Verfahrenstatsachen bereits Feststellungen im amtsgerichtlichen Urteil getroffen sind, die das Rechtsbeschwerdegericht binden (OLG Köln VRS 72, 442 ff., 443; OLG Düsseldorf VRS 78, 138 ff., 139 mit weiteren Nachweisen; Göhler OWiG , 11. Auflage, Rdnr. 48 b zu § 74 ; vgl. zu § 329 StPO : OLG Hamm NJW 1963, 65 f.; OLG Köln VRS 75, 113 ff.; LR-Gollwitzer, 24. Auflage, Rdnr. 98 zu § 329 StPO mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1992 - 5 Ss 384/92
    Nach dem vorgelegten ärztlichen Attest, das grundsätzlich eine genügende Entschuldigung für das Ausbleiben darstellt (vgl. Senatsbeschluß v. 30.10.1989 - 5 Ss (OWi) 390/89 - 165/89 I), war die Angekl. am 9.6.1992 nicht reisefähig.
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1997 - 5 Ss OWi 413/96
    Trotz eines solchen Attestes ist eine genügende Entschuldigung nur dann zu verneinen, wenn dem Gericht dem Attestinhalt entgegenstehende Tatsachen bekannt werden, die ihm die Überzeugung vermitteln, daß der im Attest bescheinigte Entschuldigungsgrund nicht vorliegt (Senatsbeschluß in VRS 78, 138).
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