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   OLG Köln, 23.01.1990 - Ss 9/90 (Z)   

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OLG Köln, 23.01.1990 - Ss 9/90 (Z) (https://dejure.org/1990,21682)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.1990 - Ss 9/90 (Z) (https://dejure.org/1990,21682)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - Ss 9/90 (Z) (https://dejure.org/1990,21682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 78, 467
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04

    Radarmessung; Fn ehlerquellen; Geschwindigkeitsüberschreitung, Ausführungen im

    Für den vorliegenden Fall kann es dahingestellt bleiben, ob die Ablehnung eines Beweisantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren praktisch nur mit der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden kann bzw. die Verfahrensrüge der Ablehnung eines Beweisantrages inhaltlich mit der Aufklärungsrüge übereinstimmt (so Göhler, OWiG, 13. Aufl., Rdnr. 10 zu § 77; OLG Köln, VRS 78, 467, 77, 472; Bay.VRS 87, 367) oder ob die Ablehnung des Beweisantrages selbstständig gerügt werden kann (so Senge in KK, OWiG, 2. Aufl., Rdnr. 52 zu § 77 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.01.1994 - 2 ObOWi 575/93
    Die Behauptung rechtsfehlerhafter Ablehnung von Beweisanträgen verlangt im Bußgeldverfahren die Angabe des Inhalts des Beweisantrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses sowie der Tatsachen, die den Tatrichter zum Gebrauch des Beweismittels gedrängt oder dessen Gebrauch zumindest nahegelegt haben sollen (OLG Köln VRS 78, 467/468).

    Bei der Ablehnung eines Eventualbeweisantrages muß aber der Betroffene, wenn - wie im vorliegenden Fall - keine Sachrüge erhoben worden ist, die in den Urteilsgründen enthaltenen Ablehnungsgründe mitteilen, um seiner Darlegungspflicht zu genügen (BayObLG VRS 77, 449/450; OLG Köln VRS 78, 467).

    Da die erfolgreiche Rüge der Verletzung des § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG voraussetzt, daß der Richter nach pflichtgemäßem Ermessen durch weitere Beweisaufnahme den Sachverhalt hätte klären müssen, hat die Rechtsbeschwerde auch die Tatsachen darzulegen, die den Tatrichter zum Gebrauch des Beweismittels gedrängt oder dessen Gebrauch zumindest nahegelegt hätten (OLG Köln VRS 78, 467/468).

  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Die von der Verteidigung ordnungsgemäß (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) erhobene Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des § 77 Abs. 1 OWiG (vgl. dazu: Senat VRS 78, 467, 468 m.w.N.) greift durch.
  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Es muss also angegeben werden, welcher - eine genügende Entschuldigung abgebende - Umstand hätte aufgeklärt werden sollen, welche Beweismittel dazu hätten benutzt werden können und welche Gesichtspunkte das Gericht zu dieser weiteren Aufklärung hätten drängen müssen; ferner ist mitzuteilen, welche dem Beschwerdeführer günstige Tatsache die unterlassene Beweiserhebung ergeben hätte, wobei es nicht genügt, ein günstiges Ergebnis lediglich als möglich hinzustellen (st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE v. 07.07.1992 - Ss 268/92 B - = VRS 83, 444 [445]; SenE v. 23.01.1990 - Ss 9/90 Z - = VRS 78, 467 [468]; SenE v. 04.06.1999 - Ss 217/99 B - = NStZ-RR 1999, 337 = VRS 97, 370 [374]; ebenso OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613 [1614]; KG GA 1974, 116 [117]; KMR-Paulus § 329 Rdnr. 68; Bick StV 1987, 273 [274]).
  • OLG Köln, 04.06.1999 - Ss 217/99
    Es muß also angegeben werden, welcher - eine genügende Entschuldigung abgebende - Umstand hätte aufgeklärt werden sollen, welche Beweismittel dazu hätten benutzt werden können und welche Gesichtspunkte das Gericht zu dieser weiteren Aufklärung hätten drängen müssen; ferner ist mitzuteilen, welche dem Beschwerdeführer günstige Tatsache die unterlassene Beweiserhebung ergeben hätte, wobei es nicht genügt, ein günstiges Ergebnis lediglich als möglich hinzustellen (st. Senatsrechtsprechung; vgl. Senat VRS 83, 444, 445 u. VRS 78, 467, 468; ebenso OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614; KG GA 1974, 116, 117; KMR-Paulus § 329 Rdnr. 68; Gollwitzer, in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 329 Rdnr. 99; Rautenberg a.a.O. Rdnr. 52; Bick StV 1987, 273, 274).
  • OLG Köln, 23.03.1998 - Ss 45/98
    Die Ablehnung von Beweisanträgen kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht selbständig, sondern nur mit der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden (vgl. Senat VRS 78, 467).

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 77 Abs. 1 OWiG) ist gegeben, wenn der Tatrichter davon absieht, Beweise zu erheben, deren Benutzung sich nach der Sachlage aufdrängt oder zumindest naheliegt (vgl. Senat VRS 81, 201; 78, 467).

  • OLG Köln, 30.07.1998 - Ss 359/98
    Da weder eine Sachrüge noch eine zulässige Verfahrensrüge erhoben ist, muß der Zulassungsantrag als unzulässig verworfen werden (vgl. Senatsentscheidung VRS 78, 467; Senatsentscheidung vom 16.07.1998 - Ss 327/98).
  • OLG Hamm, 24.10.2000 - 3 Ss OWi 968/00

    Abstandsmessung durch Schauen, Abstandsmessverfahren

    Für den vorliegenden Fall kann es dahingestellt bleiben, ob die Ablehnung eines Beweisantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren praktisch nur mit der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden kann bzw. die Verfahrensrüge der Ablehnung eines Beweisantrages inhaltlich mit der Aufklärungsrüge übereinstimmt (so Göhler, OWiG, 12. Aufl., Rdnr. 10 zu § 77; Köln VRS 78, 467, 77, 472; Bay. VRS 87, 367) oder ob die Ablehnung des Beweisantrages selbständig gerügt werden kann (so Senge in KK, OWiG, 2. Aufl., Rdnr. 52 zu § 77 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der

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  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

    Wird zur Begründung einer Aufklärungsrüge beanstandet, das Tatgericht habe einen entsprechenden Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, sodass sich diese Rüge auf denselben Beschwerdepunkt wie eine - mögliche, aber nicht erhobene - Beweisantragsrüge bezieht, sind auch die Gründe eines ergangenen gerichtlichen Beschlusses über die Ablehnung des Beweisantrags mitzuteilen (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359; BayObLGSt 1994, 256; OLG Hamm VRS 97, 49; OLG Köln VRS 78, 467, 468), weil sich daraus ergeben kann, weshalb sich der Tatrichter zur weiteren Beweiserhebung nicht gedrängt gesehen hat (vgl. KG, Beschluss vom 16. Juli 1998 - 5 Ws (B) 432/98 - [juris]; s. auch BGH NJW 1993, 2819, 2820; BayObLG …
  • OLG Köln, 09.07.2002 - Ss 279/02

    Rechtsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen einer

  • OLG Köln, 10.02.1998 - Ss 494/97
  • OLG Köln, 19.11.1996 - Ss 343/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

  • OLG Köln, 30.01.1996 - Ss 532/94
  • OLG Köln, 17.09.2002 - Ss 398/02
  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 9/94

    Ausgestaltung des ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsschutzes gegen eine

  • OLG Köln, 27.06.1997 - Ss 342/97

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur

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