Rechtsprechung
BayObLG, 12.03.1990 - 3 ObOWi 93/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 79, 127
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99
Ordnungsmäßige Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt worden ist, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (BayObLG NZV 92, 43 und VRS 79, 127; OLG Köln, VRS 83, 367), wobei Art. 103 Abs. 1 GG nicht das rechtliche Gehör gerade durch die Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet (vgl. OLG Köln, VRS 92, 261). - OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (Bay0bLG VRS 79, 127, 128; OLG Düsseldorf VRS 82, 209 ; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 02.06.1992 - Ss 206/92 = NZV 1992, 419 = VRS 83, 367 ).
- OLG Hamm, 29.04.2005 - 2 Ss OWi 209/05
Zulassung; Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Begründung der …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt worden ist, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (BayObLG NZV 92, 43 und VRS 79, 127; OLG Köln, VRS 83, 367), wobei Art. 103 Abs. 1 GG nicht das rechtliche Gehör gerade durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens gewährleistet (vgl. OLG Köln VRS 83, 446). - OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60
Rechtliches Gehör; Verletzung; Rüge; Entscheidungserhebliche Tatsachen und …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (BayObLG VRS 79, 127, 128; OLG Düsseldorf VRS 82, 209; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 02.06.1992 - Ss 206/92 = NZV 1992, 419 = VRS 83, 367).