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   KG, 21.06.1990 - 3 Ws (B) 111/90, 2 Ss 97/90   

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KG, 21.06.1990 - 3 Ws (B) 111/90, 2 Ss 97/90 (https://dejure.org/1990,7938)
KG, Entscheidung vom 21.06.1990 - 3 Ws (B) 111/90, 2 Ss 97/90 (https://dejure.org/1990,7938)
KG, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 3 Ws (B) 111/90, 2 Ss 97/90 (https://dejure.org/1990,7938)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 404 (Ls.)
  • VRS 79, 387
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/06

    Straßenverkehrsstrafrecht: Abstandsmessung durch Schätzung nachfahrender

    Es handelt sich also um eine Dauerordnungswidrigkeit, die mit einzelnen, auf der Fahrt ohne Gurt begangenen anderen Ordnungswidrigkeiten in einem zeitlich, räumlich und sachlich derart unmittelbaren Zusammenhang steht, dass der Vorgang nur als eine natürliche Handlungseinheit angesehen und rechtlich als Tateinheit gewertet werden kann (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 79, 387, 388 m.w.N.).".
  • OLG Stuttgart, 27.11.2014 - 2 Ss 155/14

    Ordnungswidriger erlaubnisloser Betrieb gewerblichen Güterkraftverkehrs:

    Für den sog. Lohnfuhrvertrag im Sinne von § 13 der Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL), bei dem der Unternehmer dem Auftraggeber ein Fahrzeug mit Fahrer zur Verwendung nach Weisung des Auftraggebers stellt, wurde entschieden, dass der Unternehmer der Betreiber des Güterkraftverkehrs ist (KG Berlin, VRS 57, 66 und VRS 79, 387 ff.; OLG Oldenburg VRS 115, 366 ff.).
  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/05

    Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Feststellungen; Anforderungen; Polizeibeamte;

    Es handelt sich also um eine Dauerordnungswidrigkeit, die mit einzelnen, auf der Fahrt ohne Gurt begangenen anderen Ordnungswidrigkeiten in einem zeitlich, räumlich und sachlich derart unmittelbaren Zusammenhang steht, dass der Vorgang nur als eine natürliche Handlungseinheit angesehen und rechtlich als Tateinheit gewertet werden kann (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 79, 387, 388 m.w.N.).".
  • OLG Oldenburg, 15.07.2008 - Ss 6/08

    Erteilung der Gemeinschaftslizenz Art. 5 Abs. 4 VO Nr. 881/92/EWG; Unternehmer

    Nach einhelliger Auffassung wird der Güterverkehr nicht durch den Auftraggeber eines Lohnfuhrvertrags, sondern durch den Fahrzeughalters im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 1 b GüKG "betrieben", obwohl der Fahrzeughalter nach Weisungen des Auftraggebers handelt (KG, VRS 79, 387 (388).
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