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   OLG Düsseldorf, 02.04.1993 - 5 Ss (OWi) 58/93 - (OWi) 49/93 I   

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OLG Düsseldorf, 02.04.1993 - 5 Ss (OWi) 58/93 - (OWi) 49/93 I (https://dejure.org/1993,18938)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.1993 - 5 Ss (OWi) 58/93 - (OWi) 49/93 I (https://dejure.org/1993,18938)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. April 1993 - 5 Ss (OWi) 58/93 - (OWi) 49/93 I (https://dejure.org/1993,18938)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 85, 321
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 29.06.2015 - 3 Ws (B) 222/15

    Bußgeldverfahren: Wartepflicht von 15 Minuten bei Unpünktlichkeit der

    a) Ist der Betroffene - wie vorliegend - von seinem persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung gem. §§ 73 Abs. 2, 74 Abs. 1 Satz 1 OWiG entbunden, so muss das Gericht zwar grundsätzlich nicht damit rechnen, dass der Betroffene und sein Verteidiger zu spät erscheinen und darf daher mit der Hauptverhandlung auch pünktlich beginnen (OLG Düsseldorf, VRS 85, 321f).
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