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   OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92   

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OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92 (https://dejure.org/1992,1161)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.08.1992 - Ss 325/92 (https://dejure.org/1992,1161)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. August 1992 - Ss 325/92 (https://dejure.org/1992,1161)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 67
  • VRS 86, 126
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 793/81

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Beeinträchtigung der Identifizierung als

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92
    So ist etwa zu untersuchen, inwieweit eine vom Zeugen unmittelbar nach der Tat gegebene Täterbeschreibung auf den in der Hauptverhandlung als Täter wiedererkannten Angeklagten zutrifft (vgl. BGH StV 1982, 343; ferner AG Freiburg StV 1987, 194).

    Dem Zeugen dürfen daher nicht nur der Tatverdächtige oder sein Bild allein präsentiert werden (vgl. BGH NStZ 1982, 342 = StV 1982, 343; OLG Köln StV 1986, 12 m.w.N.).

  • KG, 13.10.1980 - 1 StE 2/77

    Fritz Teufel

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92
    Zwar kann auf die Aussage eines Tatzeugen, der den Angekl. als Täter identifiziert hat, trotz vorhandener Mängel bei Gegenüberstellung oder Bildvorlage die Verurteilung jedenfalls dann gestützt werden, wenn noch andere gewichtige Indizien für die Täterschaft des Angekl. sprechen (vgl. KG NStZ 1982, 215 = NJW 1982, 1603).
  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts bei der Beweisführung -

    Auszug aus OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92
    Da dem erneuten (wiederholten) Wiedererkennen wegen der regelmäßig nicht auszuschließenden Möglichkeit einer unbewußten Beeinflussung des Zeugen durch das vorangegangene Wiedererkennen nach anerkannter und richtiger Ansicht im allgemeinen nur ein eingeschränkter Beweiswert zukommt (vgl. BGH NStZ 1987, 288 = StV 1987, 235; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Frankfurt StV 1988, 10 und 290; OLG Düsseldorf StV 1991, 11; jeweils mwN.), sind nähere Angaben dazu, auf welchen Wiedererkennungsakt der Tatrichter seine Beweiswürdigung stützt, jedenfalls dann erforderlich, wenn es - wie hier nach dem Inbegriff der sonstigen Feststellungen naheliegt, daß der Zeuge den Angekl. auch schon vor der Hauptverhandlung identifiziert haben könnte (vgl. OLG Frankfurt StV 1988, 290).
  • OLG Frankfurt, 03.02.1988 - 5 Ss 361/87
    Auszug aus OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92
    Da dem erneuten (wiederholten) Wiedererkennen wegen der regelmäßig nicht auszuschließenden Möglichkeit einer unbewußten Beeinflussung des Zeugen durch das vorangegangene Wiedererkennen nach anerkannter und richtiger Ansicht im allgemeinen nur ein eingeschränkter Beweiswert zukommt (vgl. BGH NStZ 1987, 288 = StV 1987, 235; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Frankfurt StV 1988, 10 und 290; OLG Düsseldorf StV 1991, 11; jeweils mwN.), sind nähere Angaben dazu, auf welchen Wiedererkennungsakt der Tatrichter seine Beweiswürdigung stützt, jedenfalls dann erforderlich, wenn es - wie hier nach dem Inbegriff der sonstigen Feststellungen naheliegt, daß der Zeuge den Angekl. auch schon vor der Hauptverhandlung identifiziert haben könnte (vgl. OLG Frankfurt StV 1988, 290).
  • OLG Frankfurt, 11.09.1987 - 1 Ss 292/87
    Auszug aus OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92
    Da dem erneuten (wiederholten) Wiedererkennen wegen der regelmäßig nicht auszuschließenden Möglichkeit einer unbewußten Beeinflussung des Zeugen durch das vorangegangene Wiedererkennen nach anerkannter und richtiger Ansicht im allgemeinen nur ein eingeschränkter Beweiswert zukommt (vgl. BGH NStZ 1987, 288 = StV 1987, 235; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Frankfurt StV 1988, 10 und 290; OLG Düsseldorf StV 1991, 11; jeweils mwN.), sind nähere Angaben dazu, auf welchen Wiedererkennungsakt der Tatrichter seine Beweiswürdigung stützt, jedenfalls dann erforderlich, wenn es - wie hier nach dem Inbegriff der sonstigen Feststellungen naheliegt, daß der Zeuge den Angekl. auch schon vor der Hauptverhandlung identifiziert haben könnte (vgl. OLG Frankfurt StV 1988, 290).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1990 - 2 Ss 71/90
    Auszug aus OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92
    Da dem erneuten (wiederholten) Wiedererkennen wegen der regelmäßig nicht auszuschließenden Möglichkeit einer unbewußten Beeinflussung des Zeugen durch das vorangegangene Wiedererkennen nach anerkannter und richtiger Ansicht im allgemeinen nur ein eingeschränkter Beweiswert zukommt (vgl. BGH NStZ 1987, 288 = StV 1987, 235; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Frankfurt StV 1988, 10 und 290; OLG Düsseldorf StV 1991, 11; jeweils mwN.), sind nähere Angaben dazu, auf welchen Wiedererkennungsakt der Tatrichter seine Beweiswürdigung stützt, jedenfalls dann erforderlich, wenn es - wie hier nach dem Inbegriff der sonstigen Feststellungen naheliegt, daß der Zeuge den Angekl. auch schon vor der Hauptverhandlung identifiziert haben könnte (vgl. OLG Frankfurt StV 1988, 290).
  • AG Freiburg, 04.02.1987 - 22 AK 4/86
    Auszug aus OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92
    So ist etwa zu untersuchen, inwieweit eine vom Zeugen unmittelbar nach der Tat gegebene Täterbeschreibung auf den in der Hauptverhandlung als Täter wiedererkannten Angeklagten zutrifft (vgl. BGH StV 1982, 343; ferner AG Freiburg StV 1987, 194).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 317/93

    Wiedererkennen einer Stimme

    Daher müssen im Falle einer Verurteilung die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich das Gericht der Mängel und der durch sie bedingten Beeinträchtigung des Beweiswertes bewußt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1993 - 5 StR 477/93 -, insoweit in StV 1993, 627 nicht abgedruckt; NStZ 1982, 342; DAR 1976, 94; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412; 1994, 67; Pelchen aaO Rdn. 9).
  • OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 151/98
    Damit hat das Amtsgericht gegen das Gebot umfassender Beweiswürdigung ( vgl.BGHSt 25, 285 ; Hanack in : Löwe-Rosenberger, StPO 24. Aufl., § 337 Rdn. 148 ; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rdn. 213 , jeweils m.w.N) bzw. gegen Erfahrungssätze verstoßen ( vgl. BGHSt 41, 376, 382 ; NStZ 1997, 355 ; Senat StV 1994, 67 ; Entscheidungen vom 10.6.1997 - Ss 303/97 - m.w.N.).

    Unter derartigen Umständen ist der Beweiswert des ersten Wiedererkennens eines Täters durch einen Zeugen erheblich vermindert , es sei denn , der Wiedererkennungsakt bezieht sich auf eine Person, mit der der Zeuge nach den Urteilsfeststellungen näher bekannt oder vertraut ist ( Senat StV 1994, 67; Entscheidungen vom 21.1.1997 - Ss 643/96 - , vom 7.3.1997 - Ss 14/97 - und vom 10.6.1997 - Ss 303/97 -).

    Die Verläßlichkeit eines solchen Wiedererkennens ist nach den gesicherten Erfahrungen und Erkenntnissen der kriminalistischen Praxis sehr häufig fragwürdig , weil es durch das vorangehende Wiedererkennen beeinflußt wird ( BGHSt 16, 204,205 , NStZ 1997, 355 , NStZ 1998, 265 ; Senat VRS 86, 126 , StV 1994, 67 , Entscheidungen vom 9.8.1996 - Ss 363/96 - , vom 21.1.1997 - Ss 643/96 - , vom 7.3.1997 - Ss 14/97 - , vom 21.5.1997 - Ss 262/97 - und vom 10.6.1997 - Ss 303/97 -).

    Dies würde voraussetzen, daß weitere Feststellungen, die zu einer Verurteilung führen könnten, auch unter Berücksichtigung des Gebots umfassender Sachaufklärung und umfassender Beweiswürdigung aufgrund des vom Revisionsgerichts bei der Sachrüge allein zu berücksichtigenden Urteilsinhalts nicht zu erwarten sind ( Senat VRS 86, 126, 129).

  • OLG Hamm, 25.01.2005 - 1 Ss 454/04

    Wiedererkennen; Anforderungen an die Urteilsgründe; Straßenverkehrsgefährdung;

    Wenn ein Zeuge den ihm vorher unbekannten Täter anlässlich der Tat nur kurze Zeit beobachten konnte, darf sich der Tatrichter nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat (OLG Köln StV 1994, 67, VRS 86, 126 ).

    Darüber hinaus kommt einem ersten persönlichen Wiedererkennen eines Täters durch einen Zeugen in der Hauptverhandlung ein wesentlich geringerer Beweiswert zu, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Angeklagte nicht schon durch seine Platzierung im Gerichtssaal als Tatverdächtiger hervorgehoben wird (OLG Köln StV 1994, 67, KG, 5. Strafsenat, Beschluss vom 20.11.1997 - (5)1 Ss 4/97 (3/97)).

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00

    Zuverlässigkeit des Wiedererkennens

    Hat ein Zeuge den ihm zuvor unbekannten Täter anläßlich der Tat nur kurze Zeit beobachten können, so darf sich der Tatrichter nach der im Senatsbeschluß vom 5. Januar 2000 - 2a Ss 395/99-108/99 II - zitierten Rechtsprechung zur zeugenschaftlichen Täteridentifizierung nicht ohne weiteres auf die subjektive Gewißheit des Zeugen beim (ersten) Wiedererkennen anläßlich einer polizeilichen Lichtbildvorlage verlassen, sondern muß anhand objektiver Kriterien die Beweisqualität dieser Wiedererkennung nachprüfen (OLG Köln StV 94, 67, 68; OLG Rostock, StV 96, 419, 420).

    Mit festgestellten Mängeln des Vorlageverfahrens und der hierdurch bedingten Beeinträchtigung des Beweiswerts der Täteridentifizierung muß sich das Urteil auseinandersetzen, wobei unter Verwendung etwaiger zusätzlicher Beweisanzeichen alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten zu erörtern sind (OLG Düsseldorf StV 94, 8; OLG Köln StV 94, 67, 68 und StV 86, 12 und StV 92, 412, 413; OLG Frankfurt NStZ 88, 41f. und StV 88, 290f.; OLG Rostock, StV 96, 419, 420).

  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Jedenfalls bei einer Fallgestaltung wie hier, bei der die Lichtbildvorlagen von ausschlaggebender Bedeutung für die Beweiswürdigung sind, muß das Urteil - zur revisionsrechtlichen Überprüfung - erkennen lassen, ob diese ordnungsgemäß erfolgt sind und welcher Beweiswert ihnen zukommt (vgl. hierzu RiStBV Nr. 18 sowie BGH StV 1993, 234 und 627; 1994, 282; OLG Köln StV 1994, 67, 68; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 58 Rdn. 7 ff., 13; Schweling MDR 1969, 177 ff.; Nöldeke NStZ 1982, 193 ff.; Odenthal NStZ 1985, 433, 435).
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt;

    lassen die Urteilsgründe nicht hinreichend deutlich erkennen, dass sich das Amtsgericht des beschränkten Beweiswertes eines solchen wiederholten Wiedererkennens bewusst war (vgl. BGHSt 16, 204; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 506; OLG Köln, StV 1994, 67 f.; OLG Hamm - 1 Ss 1018/01 -).

    Dem angefochtenen Urteil lässt sich noch nicht einmal ansatzweise entnehmen ist, dass sich das Amtsgericht des beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst gewesen ist (vgl. dazu u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 4. Aufl., 2003, Rn. 511; aus der Rechtsprechung des Senats zuletzt Beschluss vom 4. März in 2 Ss 30/04).

  • OLG Köln, 11.06.1996 - Ss 194/96

    Ausgestaltung der Anfechtung eines freisprechenden Urteils durch die

    Zwar ist im Hinblick auf die - im angefochtenen Urteil zutreffend dargestellten - Grundsätze der Rechtsprechung zur Identifizierung eines Täters durch Augenzeugen (sogenanntes Wiedererkennen; vgl. SenE vom 13.12.1991 - Ss 379/91 = StV 1992, 412 und vom 04.08.1992 = StV 1994, 67 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., § 261 Rdnr. 11, § 58 Rndr. 9 ff m.w.N.) nicht zu beanstanden, daß das Tatgericht nicht die Überzeugung hat gewinnen können, die Nebenklägerin habe durch Augenschein den Angeklagten zuverlässig als Täter identifiziert.

    Nicht einmal zum äußeren Erscheinungsbild des Angeklagten im Zeitpunkt der Hauptverhandlung teilt die Strafkammer nachvollziehbares mit, was materiellrechtlich fehlerhaft und nicht etwa nur unter verfahrensrechtlichen Gesichtspunkten von Bedeutung ist (vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Auflage, Seite 236; SenE vom 4.8. 1992 - Ss 325/92).

  • OLG Köln, 12.02.1999 - Ss 37/99
    Wenn ein Zeuge den ihm vorher unbekannten Täter anlässlich der Tat nur kurze Zeit beobachten konnte, darf sich der Tatrichter nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat (SenE vom 04.08.1992 - Ss 325/92 = StV 1994, 67, vom 02.07.1993 - Ss 263/93 = VRS 86, 126 und vom 07.03.1997 - Ss 14/97).

    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. SenE StV 1994, 67).

  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02

    Merkmale der für § 315 c StGB charakteristischen konkreten Gefährdung

    Damit hat das Amtsgericht gegen das Gebot umfassender Beweiswürdigung bzw. gegen Erfahrungssätze verstoßen (vgl. BGHSt 41, 376, 382 ; NStZ 1997, 355 ; Senat StV 1994, 67; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 6. Aufl., Rn 228 u. 411).
  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

    Konnte ein Zeuge einen ihm vorher unbekannten Täter anlässlich der Tat nur kurze Zeit beobachten, darf sich der Tatrichter nicht ohne weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat (OLG Koblenz aaO.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 109 ; OLG Köln StV 1994, 67 ).
  • OLG Koblenz, 28.09.2000 - 2 Ss 216/00

    Lichtbild, Wiedererkennen, Beweiswürdigung

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2002 - 2b Ss 162/02

    Beweiswürdigung - Haltereigenschaft reicht zur Feststellung der Täterschaft

  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2007 - 5 Ss 201/06

    Anforderungen an die Identifizierung eines Tatverdächtigen durch einen Zeugen zur

  • OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss 79/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schadenshöhe, erforderliche Feststellungen,

  • OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss 108/00

    Beweiswert wiederholten Wiedererkennens

  • OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 Ss 65/09
  • OLG Hamburg, 18.04.2007 - 3-14/07
  • KG, 25.06.1998 - 1 Ss 146/98
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.07.1993 - Ss 263/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8820
OLG Köln, 02.07.1993 - Ss 263/93 (https://dejure.org/1993,8820)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.07.1993 - Ss 263/93 (https://dejure.org/1993,8820)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 1993 - Ss 263/93 (https://dejure.org/1993,8820)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Identifizierung; Lichtbildvorlage; Erinnerungsbild; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Suggestive Wirkung; Augenzeugen; Beweiswürdigung; Sachrüge; Lebenserfahrung; Akteninhalt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO §§ 261, 354

Papierfundstellen

  • VRS 86, 126
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 12.02.1999 - Ss 37/99
    Wenn ein Zeuge den ihm vorher unbekannten Täter anlässlich der Tat nur kurze Zeit beobachten konnte, darf sich der Tatrichter nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat (SenE vom 04.08.1992 - Ss 325/92 = StV 1994, 67, vom 02.07.1993 - Ss 263/93 = VRS 86, 126 und vom 07.03.1997 - Ss 14/97).
  • KG, 21.07.1999 - 1 Ss 338/98
    Ob solche Feststellungen noch möglich sind, ist entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht allein nach den Gründen der angefochtenen Entscheidung in Verbindung mit allgemeinen Sätzen der Lebenserfahrung, nicht hingegen nach dem Akteninhalt zu beurteilen (vgl. OLG Köln VRS 86, 126, 129 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung in OLGSt § 170 b StGB S. 27, 30; Kuckein in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl., § 354 Rdn. 3; Hanack in KK, § 354 StPO Rdn. 2; Kleinknecht/Meyer­Goßner, § 354 StPO Rdn. 3; offengelassen in BGHR aa0).
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