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   OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94 (Z)   

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OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94 (Z) (https://dejure.org/1994,6889)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.09.1994 - Ss 395/94 (Z) (https://dejure.org/1994,6889)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. September 1994 - Ss 395/94 (Z) (https://dejure.org/1994,6889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 88, 375
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94
    Diese Beschwer reicht nicht aus, um eine Überprüfung der gesamten Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtlichen Gehörs zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 33, 247, 256; 47, 102, 105; OLG Koblenz VRS 85, 100, 103).
  • OLG Koblenz, 18.02.1993 - 1 Ss 32/93

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Einspruchsrücknahme; Gehörsverletzung;

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94
    Diese Beschwer reicht nicht aus, um eine Überprüfung der gesamten Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtlichen Gehörs zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 33, 247, 256; 47, 102, 105; OLG Koblenz VRS 85, 100, 103).
  • OLG Köln, 11.05.1988 - Ss 78/88

    Einspruch gegen die Erhebung von Gebühren in einem Bußgeldbescheid wegen

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94
    Insbesondere ist anerkannt, daß die Verwarnung bei verspäteter Zahlung unwirksam ist (vgl. OLG Köln VM 1985, 45; OLG Koblenz VRS 42, 375; KK- OWiG - Wacke § 56 Rn. 24 m.w. N.), es sei denn, die Verwaltungsbehörde habe die Zahlungsfrist nachträglich verlängert, worauf aber kein Anspruch besteht (vgl. SenE vom 28. Juni 1994 - Ss 260/94 Z - VRS 75, 219; Göhler, 0WiG, 10. Aufl., § 56 Rn. 28, 29 in. w. N.).
  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist demzufolge nicht in zulässiger Form (§ 79 Abs. 3 Satz 1 0WiG i.V. m. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ) gerügt worden (vgl. Senat VRS 83, 367, 369).
  • OLG Köln, 30.06.1992 - Ss 240/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Rechtsfehler; Anwendung

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94
    Art. 103 Abs. 1 GG geht davon aus, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (vgl. Senat VRS 83, 446, 447 m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.07.1992 - Ss 268/92
    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94
    Da ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 0WiG keinen materiell-rechtlichen Inhalt hat, kann die vom Betroffenen erhobene Sachrüge nur zur Überprüfung führen, ob die Prozeßvoraussetzungen vorliegen oder Verfahrenshindernisse bestehen (vgl. Senat VRS 83, 444, 445; ständige Senatsrechtsprechung).
  • OLG Köln, 28.01.1994 - Ss 570/93

    Berechtigung einer städtischen Überwachungskraft für den ruhenden Verkehr zur

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94
    Dabei sind vor Urteilserlaß eingetretene Verfahrenshindernisse nach § 80 Abs. 5 0WiG im Zulassungsverfahren nur dann zu berücksichtigen, wenn es gerade wegen der damit zusammenhängenden Rechtsfragen geboten erscheint, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, um hierzu ein klärendes Wort zu sprechen (vgl. Senat VRS 87, 45, 46 m. w. N.).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.1994 - Ss 395/94
    Diese Beschwer reicht nicht aus, um eine Überprüfung der gesamten Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtlichen Gehörs zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 33, 247, 256; 47, 102, 105; OLG Koblenz VRS 85, 100, 103).
  • AG Saalfeld, 15.07.2005 - OWi 23/04

    Verwarnung wird bei verspäteter Zahlung unwirksam, keine Wiedereinsetzung

    Darin, dass die Verwaltungsbehörde die bei ihr verspätet eingehende Überweisung annimmt, liegt für sich allein noch keine stillschweigende Verlängerung der Frist zur Einzahlung des Verwarnungsgeldes (OLG Köln, VRS 88 [1995], 375).
  • KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14

    Bußgeldverfahren: Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens nach

    Der Einwand, das Urteil beruhe auf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, muss mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. Thüringer OLG VRS 107, 289; OLG Köln VRS 88, 375; Göhler/Seitz, aaO, § 80 Rn. 16a a. E.) Den sich daher aus §§ 79 Abs. 3, 80 Abs. 3 OWiG, 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Anforderungen entspricht die Antragsschrift.
  • OLG Celle, 09.06.2008 - 1 Ws 235/08

    Ermessen der Vollzugsbehörde hinsichtlich der Festsetzung der Sparraten zur

    Eine Gehörsverletzung kann nur mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. OLG Jena VRS 107, 289. OLG Köln VRS 88, 375).
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