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   OLG Oldenburg, 05.10.1994 - Ss 425/94   

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https://dejure.org/1994,7157
OLG Oldenburg, 05.10.1994 - Ss 425/94 (https://dejure.org/1994,7157)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.10.1994 - Ss 425/94 (https://dejure.org/1994,7157)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - Ss 425/94 (https://dejure.org/1994,7157)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 46 Abs. 1 OWiG; § 79 Abs. 3 OWiG ; § 136 Abs. 1 StPO ; § 163a Abs. 4 StPO ; § 257 StPO ; § 344 Abs. 2 S. 2 StPO
    Verletzung des Belehrungsgebots; Widerspruch in Hauptverhandlung; Verwertung der Aussage; Polizeibeamter als Zeuge; Fahrzeughalter; Kennzeichenanzeige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des Belehrungsgebots; Widerspruch in Hauptverhandlung; Verwertung der Aussage; Polizeibeamter als Zeuge; Fahrzeughalter; Kennzeichenanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 88, 286
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.1994 - Ss 425/94
    Der in der Hauptverhandlung anwaltlich verteidigte Betroffene, der geltend macht, als Beschuldigter vernommen und dabei vor Vernehmungsbeginn nicht von dem Polizeibeamten auf sein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen worden zu sein, trägt entgegen § 344 Abs. 2 S. 2 StPO nicht vor, daß er in der Hauptverhandlung einer Verwertung der Aussage des als Zeugen vernommenen Polizeibeamten widersprochen hat (§ 257 StPO; BGHSt 38, 214, 226, 227 = JR 1992, 381 ff. m. Anm. Fezer; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., § 136, Rn. 21; § 344, Rn. 27).
  • KG, 26.03.1992 - 1 Ss 222/90

    Straprozeßrecht: Zulässigkeit informatorischer Befragungen, Widerspruch des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.1994 - Ss 425/94
    Im übrigen läßt der Senat ausdrücklich offen, ob bereits bei Beginn der Befragung des Betroffenen als Fahrzeughalter aufgrund einer Kennzeichenanzeige dieser "nach Art eines Beschuldigten vernommen" worden und daher zu belehren war (vgl. BGH a.a.O., 227 m.w.N.; OLG Karlsruhe MDR 94, 500 f.; vgl. auch KG JR 1992, 437) und ob darüber hinaus ein etwa insoweit bestehendes strafprozessuales Verwertungsverbot auch im Bußgeldverfahren gilt (vom BGH a.a.O., 228, ausdrücklich offen gelassen).
  • OLG Bamberg, 27.08.2018 - 2 Ss OWi 973/18

    Fahrlässiges Führen eines Kfz im Straßenverkehr mit Alkoholkonsum

    Zwar hat der Bundesgerichtshof die Frage ausdrücklich offen gelassen, ob das im Strafverfahren anzunehmende Verwertungsverbot für Äußerungen, die ein Beschuldigter in der ohne Belehrung durchgeführten Vernehmung gemacht hat, auch im Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten gilt (BGH, Beschluss vom 27.02.1992 - 5 StR 190/91 a.a.O.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.10.1994 - Ss 425/94 = VRS 88, 286; KK-OWiG/Lutz a.a.O.).
  • BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 32/99

    Erstreckung einer Aufhebung auf einen mitverurteilten Betroffenen

    Das ist erst der Fall, wenn der verteidigte Betroffene der Verwertung einer solchen Aussage bis zu dem in § 257 Abs. 1 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG genannten Zeitpunkt ausdrücklich widersprochen hat (vgl. z.B. BGHSt 38, 214/225 f; OLG Oldenburg VRS 88, 286 ).
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