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   OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94 (Z) - 21 Z   

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OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94 (Z) - 21 Z (https://dejure.org/1994,2913)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.1994 - Ss 33/94 (Z) - 21 Z (https://dejure.org/1994,2913)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 1994 - Ss 33/94 (Z) - 21 Z (https://dejure.org/1994,2913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 204 (Ls.)
  • VRS 88, 376
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 20.12.1988 - Ss 656/88

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung der Aufklärungspflicht durch

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Zur Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens gehört, daß der Grundsatz der Wahrheitserforschungspflicht (§ 77 Abs. 1 OWiG) - unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache - beachtet wird (vgl. Senat VRS 81, 201, 202).

    In Fällen, in denen der Betroffene einer durch gemeinsame Dienstausübung miteinander verbundenen Zeugengruppe (meist Polizeibeamten) gegenübersteht, ist es aus Gründen einer verläßlichen Wahrheitserforschung in der Regel angebracht, solchen Beweisanträgen nachzugehen, schon damit dem Betroffenen nicht der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, das Tatgericht verlasse sich unbesehen auf die Aussagen von Polizeibeamten und betrachte andere Beweismittel nur als lästiges Hemmnis für eine zügige Verfahrensabwicklung (vgl. Senat VRS 81, 201, 203).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.1988 - 2 Ss OWi 262/87

    Geschwindigkeitsschätzung

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Dies gilt entsprechend für einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen bei einer Geschwindigkeitsschätzung aufgrund der Aussage eines Zeugen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1989, 163, 164).
  • LG Berlin, 24.05.1991 - 550 Rh 1420/91
    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    So kann ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren Zeugen, die der Entkräftung eines Beweisergebnisses dienen soll, das auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht, im allgemeinen nicht abgelehnt werden, weil es sich in einem solchen Fall aufdrängt oder jedenfalls naheliegt, den benannten "Gegenzeugen" anzuhören, um die Wahrheit herauszufinden (vgl. Senat a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 442; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226; Göhler a.a.O. § 77 Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.1988 - 4 Ss 191/87

    Zum Umfang der Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    So kann ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren Zeugen, die der Entkräftung eines Beweisergebnisses dienen soll, das auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht, im allgemeinen nicht abgelehnt werden, weil es sich in einem solchen Fall aufdrängt oder jedenfalls naheliegt, den benannten "Gegenzeugen" anzuhören, um die Wahrheit herauszufinden (vgl. Senat a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 442; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226; Göhler a.a.O. § 77 Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.06.1983 - 3 Ss 308/83

    Beweisaufnahme; Inaugenscheinnahme; Ablehnung des Beweisantrages; Ablehnung des

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Gerichtskundig sind dagegen solche Tatsachen und Erfahrungssätze, die der Richter im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit zuverlässig in Erfahrung gebracht hat (vgl. OLG Köln VRS 65, 450; Meyer-Goßner, a.a.O. § 244 Rn. 52; Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 545; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.11.1987 - Ss 469/87
    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Es kommt auf das Gewicht der Ergebnisse der bisherigen Beweisaufnahme im Verhältnis zu den beantragten Beweisen an (vgl. Senat VRS 74, 372; Göhler a.a.O. § 77 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 394/93

    Meßverfahren; Standardisiert; Technischen; Radarverfahren; Koaxialkabelverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Dieser Auffassung hat sich der Senat für die Geschwindigkeitsmessung mit standardisierten technischen Meßverfahren, zu denen insbesondere Radar- und Koaxialkabelverfahren gehören, angeschlossen (vgl. Senat NZV 1994, 78; anders bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit Tachometervergleich: Senat NZV 1984, 77).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Das gilt umso mehr, als der Bundesgerichtshof in seinem grundlegenden Beschluß vom 19. August 1993 (NJW 1993, 3081 = NZV 1983, 485 = VM 1993 Nr. 107) die Ansicht vertreten hat, der Tatrichter brauche bei den von der Rechtsprechung prinzipiell anerkannten Verfahren der Geschwindigkeitsmessung (vgl. dazu Mühlhaus/Ja-niszewski a.a.O. § 3 Rn. 76 ff. m.w.N.) neben der angewandten Meßmethode lediglich den berücksichtigten Toleranzwert mitzuteilen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen.
  • OLG Köln, 23.01.1990 - Ss 9/90
    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Die von der Verteidigung ordnungsgemäß (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) erhobene Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des § 77 Abs. 1 OWiG (vgl. dazu: Senat VRS 78, 467, 468 m.w.N.) greift durch.
  • OLG Köln, 20.10.2000 - Ss 438/00

    Geldbuße wegen nicht ausreichender Vorsicht beim Rückwärtsfahren; Versagung

    Zur Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens gehört, dass der Grundsatz der Wahrheitserforschungspflicht (§ 77 Abs. 1 OWiG) unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache beachtet wird (vgl. SenatsE VRS 81, 201, 202; 88, 376).

    Drängt sich die Erhebung eines angebotenen Beweises auf oder liegt sie zumindest nahe, muss das Gericht dem Antrag nachgehen, anderenfalls verletzt es seine Aufklärungspflicht (SenatsE VRS 88, 376).

    Ist der Sachverhalt aufgrund verlässlicher Beweismittel und ohne Mißachtung der Aufklärungspflicht so eindeutig geklärt, dass die beantragte Beweiserhebung an der gerichtlichen Überzeugung nichts ändern würde, darf von weiterer Beweiserhebung abgesehen werden (vgl. SenatsE VRS 81, 202; 88, 376).

    Diese Voraussetzungen sind jedoch regelmäßig nicht erfüllt, wenn sich gleichwertige Beweismittel gegenüberstehen (SenatsE VRS 88, 376).

    So darf der beantragten Beweiserhebung in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLG VRS 84, 44; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226; SenatsE VRS 81, 201; 88, 376; SenatsE vom 13.05.1997 - Ss 237/97; Göhler, a. a. O.; § 77 Rnr. 14; Senge in KK OWiG, 2. Auflage, § 77 Rnr. 17).

    Wird die Vernehmung eines Sachverständigen gerade zu dem Zweck beantragt, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu widerlegen, so darf das Gericht den Beweisantrag nicht ablehnen, wenn im Fall der Bestätigung der Beweisbehauptung durch den Sachverständigen der Beweiswert der Zeugenaussage erschüttert würde (BayObLG VRS 84, 44; SenatsE VRS 88, 376; Göhler a. a. O. § 77 Rnr. 14).

  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12

    Gerichtliche Zurückweisung von Beweisanträgen nach § 77 Abs. 2 Nr, 1 OWiG unter

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. OLG Köln VRs 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler, OWiG , 16. Aufl., § 77 Rdn, 11, 12),.

    Indes wird anerkannt, dass sich eine weitere Aufnahme zur Aufklärung auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes (vgl. OLG Köln VRs 88, 376 ff.; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.; Göhler a.a.O. § 77 Rdn. 14) behauptet werden.

  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06

    standardisiertes Messverfahren; Beweisantrag; technische Fehlfunktionen des

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. zu diesem Maßstab etwa OLG Köln VRS 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 12).

    Indes wird anerkannt, dass sich die weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung bei einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (vgl. so OLG Köln VRS 88, 376 ff.; Göhler/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 14; siehe Senat in VA 2006, 193 = zfs 2006, 654).

  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21

    Rechtmäßige Ablehnung eines Beweisantrags bei zu erwartender Nichterweislichkeit

    4 St 204/90">NStZ 1991, 542; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226; OLG Köln VRS 81, 201; 88, 376; Göhler, 17. Aufl. ; § 77 OWiG Rn. 14; Senge, 5. Aufl. 2019, § 77 OWiG Rn. 17).
  • OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09

    Standardisiertes Messverfahren und Geschwindigkeitsverstoß

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. OLG Köln VRS 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler , a.a.O., § 77 Rdnr. 12).

    Indes wird anerkannt, dass sich eine weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes (vgl. OLG Köln VRS 88, 376 ff.; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.; Göhler , a.a.O., § 77 Rdnr. 14) behauptet werden.

  • OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. nur OLG Hamm NZV 2007, 155 ; OLG Köln VRS 88, 376 ; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 ).

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung drängt sich die weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung bei einer auf ein sog. standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung dann auf bzw. liegt nahe, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (OLG Brandenburg Beschluss vom 21.06.2012 - (2 B) 53 Ss- OWi 237/12 (155/12) - in [...]; OLG Köln VRS 88, 376 ff.; OLG Hamm a.a.O.).

  • OLG Köln, 04.01.2024 - 1 ORBs 379/23

    Zur Ablehnung eines Beweisantrags auf sachverständige Begutachtung gemäß § 77

    Ist der Sachverhalt aufgrund verlässlicher Beweismittel und ohne Missachtung der Aufklärungspflicht so eindeutig geklärt, dass die Möglichkeit, diese Überzeugung könne durch weitere Beweisaufnahme erschüttert werden, vernünftiger Weise auszuschließen ist, darf von weiterer Beweiserhebung abgesehen werden (vgl. Senat VRS 88, 376 [377]; OLG Hamm DAR 2021, 700; KG NZV 2002, 416).

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn - wie hier - die belastende Beweisführung mittels einer durch gemeinsame Dienstausübung miteinander verbundene Zeugengruppe erfolgt ist (Senat VRS 88, 376 [378]; KG VRS 137, 85; OLG Düsseldorf NZV 1999, 260).

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 3 Ss 134/99

    Zum Abzug eines Toleranzwertes vom gemessenen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs

    Im übrigen bedarf es auch beim Vorwurf der Überladung eines Lastkraftwagens, ähnlich wie bei anderen standardisierten technischen Messverfahren, dann einer gutachterlichen Nachprüfung, wenn Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Messung vorliegen (vgl. insoweit OLG Köln VRS 88, 376 ff.; KG, Beschluss vom 01.12.1998, 2 Ss 328/98 u.a.; siehe auch BGHSt 39, 291 ff., 300).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2017 - 2 Ss OWi 919/17

    Keine Zweifel an Zuverlässigkeit der Messung durch "PoliScanSpeed" bei lediglich

    Die abstrakt-theoretische Möglichkeit eines Messfehlers vermag keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung nahezulegen (vgl. OLG Frankfurt am Main, - ... - - ... -, BayObLG DAR 1998, 481; OLG Hamm NZV 1900, 279, OLG Köln VRS 88, 376).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - Ss OWi 237/12
    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. OLG Köln VRs 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 77 Rdn, 11, 12),.

    Indes wird anerkannt, dass sich eine weitere Aufnahme zur Aufklärung auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes (vgl. OLG Köln VRs 88, 376 ff.; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.; Göhler a.a.O. § 77 Rdn. 14) behauptet werden.

  • OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 1 Ss OWi 46 B/96
  • OLG Celle, 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09

    Objektivierung einer Geschwindigkeitsüberschreitung i.R.e. Berufung auf ein

  • KG, 21.05.2007 - 3 Ws (B) 202/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht zur weiteren gerichtlichen Aufklärung durch

  • KG, 01.08.2019 - 3 Ws (B) 232/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines Beweisantrags

  • OLG Celle, 27.11.2000 - 322 Ss 172/00

    Ablehnung eines Beweisantrags ; Beweiserhebung ; Zeugenaussage ; Entkräftung ;

  • OLG Brandenburg, 15.11.2013 - 53 Ss OWi 444/13

    Gehörsverletzung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung;

  • KG, 05.12.2011 - 3 Ws (B) 560/11

    Ablehnung eines verspäteten Beweisantrags auf Vernehmung eines Entlastungszeugen

  • KG, 23.01.2008 - 2 Ss 256/07

    Vorliegen einer Verletzung der Aufklärungspflicht durch ein Gericht bei Ablehnung

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