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   OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 5 Ss 440/95 - 7/96 I   

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https://dejure.org/1996,5261
OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 5 Ss 440/95 - 7/96 I (https://dejure.org/1996,5261)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.1996 - 5 Ss 440/95 - 7/96 I (https://dejure.org/1996,5261)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 5 Ss 440/95 - 7/96 I (https://dejure.org/1996,5261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1 u. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 260
  • VRS 91, 355
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 11.08.1992 - 5 Ss 161/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 5 Ss 440/95
    Eine ausdrückliche Erörterung dieser Frage ist nur dann nicht erforderlich, wenn Grundlage der Verurteilung ein Sachverhalt ist, der die Notwendigkeit der Strafvollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht nahelegt, da von vornherein auszuschließen ist, daß eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigt und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen wird (vgl. Senatsbeschluß vom 11. August 1992, JR 1994, 39 ; BGHR StGB § 56 Abs. 3 , Verteidigung, 9, 15).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1987 - 5 Ss 467/86

    Strafaussetzung; Bewährungsstrafe; Bewährungsfrist; Bewährungsversagen; Günstige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 5 Ss 440/95
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die von der Revision vorgenommene gegenteilige Wertung überzeugender erscheint (vgl. Senatsbeschluß vom 2. Februar 1987, JR 1988, 72 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1989 - 5 Ss 2/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 5 Ss 440/95
    Die für die Aussetzung der Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe maßgeblichen Gesichtspunkte sind hier nicht so eng mit den Strafzumessungserwägungen verknüpft, daß das Rechtsmittel - ausnahmsweise - den gesamten Rechtsfolgenausspruch ergreift (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1989 in VRS 77, 212, 213 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
    Das Revisionsgericht hat sie im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren (BGH NJW 1982, 40 ; NStZ 1983, 118 ; StV 1991, 360; Senat VRS 91, 355).

    Da der Angeklagte schon viermal u.a. wegen Diebstahls, fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung 1993 und 1995 zu Freiheitsstrafen von zehn Monaten und vier Monaten verurteilt worden ist, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, und er die fünf diesem Verfahren zugrunde liegenden Taten während des Laufes zweier Bewährungsfristen begangen hat, hätte es gewichtiger Gründe bedurft, um die erkannte Gesamtfreiheitsstrafe erneut zur Bewährung auszusetzen (Senat VRS 91, 355, 357).Das gilt umsomehr, als der Angeklagte die vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung begangen hat, nachdem er einen Tag zuvor, am 15. Juli 1993, wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden war.

    Es ist in der Rechtsprechung zwar anerkannt, daß der Tatrichter auf eine Erörterung dieser Frage verzichten kann, wenn Anhaltspunkte dafür, daß eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB in Betracht kommen könnte, nicht gegeben sind (BGH NStZ 1989, 527 ; Senat VRS 91, 355).

    Eine ausdrückliche Erörterung der Frage des § 56 Abs. 3 StGB in den Urteilsgründen ist aber dann unerläßlich, wenn Grundlage der Verurteilung ein Sachverhalt ist, der die Notwendigkeit der Vollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheinen läßt (BGH NStZ 1989, 527 ; Senat VRS 91, 355).

  • OLG Köln, 24.05.2016 - 1 RVs 83/16

    Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Strafaussetzung zur

    Eine günstige Sozialprognose darf nicht allein deshalb verneint werden, weil der Angeklagte vorbestraft und Bewährungsversager ist (BGH NStZ 1983, 454; BGH NStZ-RR 1997, 68 = StV 1998, 259; BGH StV 1998, 68; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 260; Senat VRS 70, 273).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 5 Ss 13/97
    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (BGH StV 1995, 113 ; BGHSt 40, 44 ; BGH NStZ 1992, 553 , Senatsurteile vom 14. Mai 1996, NStZ-RR 1996, 260 = StraFO 1996, 123 = VRS 91, 355, vom 26. April 1994 wistra 1994, 318 und vom 19. Mai 1995 JMBl. NW 1995, 237).

    Sie müssen um so konkreter sein, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, daß der Angeschuldigte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 4.7; Senatsurteil vom 14. Mai 1996 a.a.O.; OLG Düsseldorf, StV 1996, 199 ; Senatsbeschluß vom 19. Mai 1995 a.a.O.).

  • OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Eine günstige Sozialprognose darf nicht allein deshalb verneint werden, weil der Angeklagte vorbestraft und Bewährungsversager ist (BGH NStZ 1983, 454; BGH NStZ-RR 1997, 68 = StV 1998, 259; BGH StV 1998, 68; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 260; Senat VRS 70, 273).
  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

    Eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ist jedoch nicht möglich, wenn die Gefahr besteht, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bleiben würde (st. Rspr., BGHSt 47, 32/35 m.w.N.), weil der Entscheidung über Strafart und Strafhöhe - wie hier zu den Vorstrafen - andere Feststellungen zugrunde gelegt wären als derjenigen über die Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. zur "Rechtskraft" der Feststellungen zu Vorstrafen bei einem bloßen Angriff gegen die Entscheidung zur Bewährung auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 260/261).
  • OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der

    Gleiches gilt, wenn die Gefahr besteht, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bleiben würde, weil der Entscheidung über Strafart und Strafhöhe andere Feststellungen zugrunde gelegt wären als derjenigen über die Strafaussetzung zur Bewährung (Bay-ObLG, Urteil vom 15.07.2004 - 5St RR 182/04 [bei juris] = NStZ-RR 2004, 336 ff.; vgl. ferner neben BGHSt 47, 32/35 auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 260/261).
  • OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose aufgrund planmäßig verlaufender

    Die Entscheidung des Tatrichters, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung auszusetzen, ist mithin vom Revisionsgericht, sofern keine Rechtsfehler vorliegen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen, weil allein der Tatrichter sich aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung und der Würdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten eine Überzeugung davon verschaffen kann, ob zu erwarten ist, dass sich der Angeklagte in Zukunft auch ohne Strafverbüßung straffrei führen wird (stRspr., vgl. z.B. BayObLG NStZ-RR 2004, 336 ff.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 260 f. und OLG Bamberg a.a.O.; ferner Fischer § 56 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00
    Das Revisionsgericht hat sie im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren (BGH NJW 1982, 40 ; NStZ 1983, 118 ; StV 1991, 360; Senat VRS 91, 355; Urteil vom 23. Februar.1999 - 5 Ss 405/98 - 109/98 I - ).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00/00
    Das Revisionsgericht hat sie im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren (BGH NJW 1982, 40; NStZ 1983, 118; StV 1991, 360; Senat VRS 91, 355; Urteil vom 23. Februar 1999 - 5 Ss 405/98 - 109/98 I - ).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 00

    Sozialprognose; Tatrichter; Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Bewährung;

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