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   OLG Naumburg, 16.04.1996 - 1 Ss (B) 61/96   

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https://dejure.org/1996,6232
OLG Naumburg, 16.04.1996 - 1 Ss (B) 61/96 (https://dejure.org/1996,6232)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.04.1996 - 1 Ss (B) 61/96 (https://dejure.org/1996,6232)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. April 1996 - 1 Ss (B) 61/96 (https://dejure.org/1996,6232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 330
  • VRS 92, 132
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.1996 - 1 Ss (B) 61/96
    Wird eine Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten, allgemein als zuverlässig ausgewiesenen Meßverfahren durchgeführt und sind ausweislich der Urteilsgründe Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des Gerätes oder seiner sachgerechten Handhabung im konkreten Einzelfall nicht geltend gemacht worden, so genügt es, wenn der Tatrichter im Urteil das angewendete Meßverfahren und die Höhe des von der gemessenen Geschwindigkeit zum Ausgleich der unvermeidbaren Meßfehler abgezogenen Toleranzwertes mitteilt, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Prüfung zu ermöglichen, ob die Überzeugungsbildung des Tatrichters von der Zuverlässigkeit der Messung materell-rechtlich frei von Rechtsfehlern ist (BGHSt 39, 291, 302; Senat, Beschlüsse vom 16.05.1995 - 1 Ss (B) 148/95 - und 15.02.1996 - 1 Ss (B) 31/96 -).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 19.08.1993 (BGHSt 39, 291, 302) auch das Lasermeßverfahren als prinzipiell anerkanntes Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung bezeichnet.

  • OLG Hamburg, 16.05.1995 - II-158/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.1996 - 1 Ss (B) 61/96
    Aus diesem Grunde sollte ein Einsatz des Meßgerätes ohne fotografische Dokumentation nur in verkehrsarmen Bereichen oder zu verkehrsarmen Zeiten erfolgen und auch bei Dunkelheit unterbleiben (Löhle ZfS 1994, 153, 154; Löhle/Beck DAR 1994, 465, 472; vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 37, 38; OLG Frankfurt NZV 1995, 457 ; OLG Hamburg ZfS 1995, 276).
  • OLG Oldenburg, 08.09.1994 - Ss 355/94

    Geschwindigkeitsmessung; Radarpistole; Fehlmessung; Beweiswürdigung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.1996 - 1 Ss (B) 61/96
    Aus diesem Grunde sollte ein Einsatz des Meßgerätes ohne fotografische Dokumentation nur in verkehrsarmen Bereichen oder zu verkehrsarmen Zeiten erfolgen und auch bei Dunkelheit unterbleiben (Löhle ZfS 1994, 153, 154; Löhle/Beck DAR 1994, 465, 472; vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 37, 38; OLG Frankfurt NZV 1995, 457 ; OLG Hamburg ZfS 1995, 276).
  • OLG Frankfurt, 04.07.1995 - 2 Ws (B) 397/95

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.1996 - 1 Ss (B) 61/96
    Aus diesem Grunde sollte ein Einsatz des Meßgerätes ohne fotografische Dokumentation nur in verkehrsarmen Bereichen oder zu verkehrsarmen Zeiten erfolgen und auch bei Dunkelheit unterbleiben (Löhle ZfS 1994, 153, 154; Löhle/Beck DAR 1994, 465, 472; vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 37, 38; OLG Frankfurt NZV 1995, 457 ; OLG Hamburg ZfS 1995, 276).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main demgegenüber in der - die Vorlage auslösenden - Entscheidung vom 5. Juli 1995 (NZV 1995, 458) in Verbindung mit dem Beschluß vom 4. Juli 1995 (NZV 1995, 457) für Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermeßgerät LTI 20/20 die Ansicht vertreten hat, daß der Tatrichter in jedem Fall die Zuordnung der Messung zum Fahrzeug des Betroffenen und die Beschaffenheit (Größe) der vom Laserstrahl erfaßten Fläche darzulegen habe - ebenso das Oberlandesgericht Naumburg in zwei Beschlüssen vom 16. und 22. April 1996 ( VRS 92, 132 und 129) für Messungen mit den Lasermeßsystemen LTI 20/20 und LAVEG -, kann dem nicht gefolgt werden (anderer Ansicht und wie hier OLG Oldenburg NZV 1995, 37 = VRS 88, 306 und NZV 1996, 328; OLG Saarbrücken NZV 1996, 207 = VRS 91, 63; OLG Hamm NZV 1997, 187).
  • OLG Naumburg, 22.04.1996 - 1 Ss (B) 111/96
    Vielmehr muß er, ebenso wie beim Einsatz des Lasersystems (s. dazu Senat, Beschluß vom 16.04.1996 - 1 Ss (B) 61/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt), darlegen, daß die Zuordnung der gemessenen Geschwindigkeit zu dem vom Betroffenen gesteuerten Fahrzeug gesichert ist und die Zuverlässigkeit der Messung nicht dadurch beeinträchtigt wurde, daß der Laserstrahl nicht - wie geboten - auf eine senkrecht zum Laserstrahl stehende, sondern eine nahezu horizontale Fahrzeugfläche gerichtet war.
  • OLG Köln, 19.11.1996 - Ss 343/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Während Messungen mit den Lasergeräten LAVEG und RIEGL als standardisierte Verfahren allgemein Anerkennung gefunden haben (vgl. die oben zit. Rspr.), ist die Meinung beim Lasergerät LTI 20/20 uneinheitlich: Das OLG Naumburg (NZV 1996, 330, 331) hat offen gelassen, ob es sich beim Lasersystem LTI 20/20 überhaupt um ein "standardisiertes Verfahren" handelt.
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