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   BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95   

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BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95 (https://dejure.org/1996,614)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1996 - 5 StR 230/95 (https://dejure.org/1996,614)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 5 StR 230/95 (https://dejure.org/1996,614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG; § 80 OWiG
    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen fehlender Urteilsbegründung; Zulässigkeit im Einzelfall; Rechtsstaatsprinzip; rechtliches Gehör)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungswidrigkeit - Rechtsbeschwerde - Zulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 79, § 80

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 187
  • NJW 1996, 3157
  • MDR 1996, 1283
  • NStZ 1997, 39
  • NStZ 1997, 475
  • NJ 1997, 55
  • VRS 92, 135
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 28.09.1993 - Ss 400/93

    Urteil; Sachliches Recht; Verstoß; Zulassung; Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Kammergericht durch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (BayObLG VRS 82, 320 und 86, 304; OLG Celle VRS 75, 463; OLG Düsseldorf VRS 74, 282; OLG Köln VRS 86, 302) gehindert.

    Die Auffassung, daß bei Fehlen der Urteilsgründe die Rechtsbeschwerde stets zuzulassen sei, beruhe auf der fehlerhaften Annahme, daß die Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 und 2 OWiG nur anhand der Urteilsgründe überprüft werden könnten (vgl. etwa OLG Köln VRS 86, 302, 303; BayObLG VRS 82, 320).

  • BayObLG, 07.10.1991 - 2 ObOWi 328/91

    Urteil; Begründung; Rechtsbeschwerde; Rechtsfortbildung; Zulassen

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Kammergericht durch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (BayObLG VRS 82, 320 und 86, 304; OLG Celle VRS 75, 463; OLG Düsseldorf VRS 74, 282; OLG Köln VRS 86, 302) gehindert.

    Die Auffassung, daß bei Fehlen der Urteilsgründe die Rechtsbeschwerde stets zuzulassen sei, beruhe auf der fehlerhaften Annahme, daß die Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 und 2 OWiG nur anhand der Urteilsgründe überprüft werden könnten (vgl. etwa OLG Köln VRS 86, 302, 303; BayObLG VRS 82, 320).

  • OLG Brandenburg, 19.07.1995 - 2 Ss OWi 292/94
    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95
    Die bei Nichtvorliegen von Urteilsgründen lediglich nicht ausschließbare Möglichkeit, daß die Zulassung der Rechtsbeschwerde geboten sei, ersetze nicht die Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 oder 2 OWiG (vgl. Brandenburgisches OLG NStZ 1995, 597).
  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95
    Abgesehen davon, daß es dabei lediglich um ein Vorschaltverfahren (vgl. Steindorf in KK-OWiG § 80 Rdn. 5) gehe, bei dem ermittelt werde, ob ein Rechtsbeschwerdeverfahren durchzuführen sei, habe das Rechtsbeschwerdegericht den Bußgeldbescheid als Verfahrensvoraussetzung in jedem Fall zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BGHSt 23, 336; 23, 365 und BGHSt 27, 271).
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95
    Auch ist die Auffassung des Kammergerichts, die das Bayerische Oberste Landesgericht (aaO) teilt, daß eine nachträgliche Ergänzung des Urteils rechtlich unbeachtlich sei, jedenfalls vertretbar (vgl. BGHSt 33, 183, 185 f.).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95
    Abgesehen davon, daß es dabei lediglich um ein Vorschaltverfahren (vgl. Steindorf in KK-OWiG § 80 Rdn. 5) gehe, bei dem ermittelt werde, ob ein Rechtsbeschwerdeverfahren durchzuführen sei, habe das Rechtsbeschwerdegericht den Bußgeldbescheid als Verfahrensvoraussetzung in jedem Fall zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BGHSt 23, 336; 23, 365 und BGHSt 27, 271).
  • BGH, 11.10.1977 - 5 StR 395/77

    Beachtung der Rechtskraft eines Bußgeldbescheides vom Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95
    Abgesehen davon, daß es dabei lediglich um ein Vorschaltverfahren (vgl. Steindorf in KK-OWiG § 80 Rdn. 5) gehe, bei dem ermittelt werde, ob ein Rechtsbeschwerdeverfahren durchzuführen sei, habe das Rechtsbeschwerdegericht den Bußgeldbescheid als Verfahrensvoraussetzung in jedem Fall zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BGHSt 23, 336; 23, 365 und BGHSt 27, 271).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.1988 - 5 Ss OWi 456/87
    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Kammergericht durch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (BayObLG VRS 82, 320 und 86, 304; OLG Celle VRS 75, 463; OLG Düsseldorf VRS 74, 282; OLG Köln VRS 86, 302) gehindert.
  • OLG Celle, 29.02.1988 - 3 Ss OWi 30/88
    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Kammergericht durch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (BayObLG VRS 82, 320 und 86, 304; OLG Celle VRS 75, 463; OLG Düsseldorf VRS 74, 282; OLG Köln VRS 86, 302) gehindert.
  • BayObLG, 17.01.1990 - 1 ObOWi 458/89
    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95
    Jedenfalls würde das Kammergericht von der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in VRS 78, 464 abweichen.
  • BayObLG, 21.10.1993 - 3 ObOWi 95/93
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - 2 RBs 140/16

    Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung nach Passieren der

    Dies gilt beim gänzlichen Fehlen der Urteilsgründe (vgl. BGH NStZ 1997, 39; OLG Zweibrücken VRS 85, 217) wie auch - argumentum a maiore ad minus - bei unklaren oder lückenhaften Urteilsgründen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 355).
  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 148/21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs;

    Der auf die Sachrüge zu beachtende Umstand, dass das Amtsgericht das Urteil nicht mit Entscheidungsgründen versehen hat, obwohl kein Anwendungsfall des § 77b OWiG gegeben ist, führt allein nicht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde (BGHSt 42, 187; Senat, Beschluss vom 17. Juli 2020 - 3 Ws (B) 146/20 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2020 - (1Z) 53 Ss-OWi 518/20 (303/20) -, juris m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 2. November 2017 - 3 Ss (OWi) 231/17 -, BeckRS 2017, 131691; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. August 2009 - 5 Ss 1249/09 -, juris).

    Die bei nicht vorhandenen Urteilsgründen lediglich nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde geboten sein kann, ersetzt nicht die Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 OWiG (vgl. BGHSt 42, 187; Senat, Beschluss vom 17. Juli 2020 a.a.O. und OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2020 a.a.O.).

    Erforderlich ist in einem solchen Fall die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 80 Abs. 1 OWiG anhand des Bußgeldbescheides, des Zulassungsantrages und sonstigen Umständen, wie zum Beispiel nachgeschobenen Gründen oder dienstlichen Äußerungen (vgl. BGHSt 42, 187; Senat, Beschluss vom 17. Juli 2020 a.a.O. und OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2020 a.a.O.).

    Denn auf die erhobene Sachrüge können die Voraussetzungen zur Zulassung der Rechtsbeschwerde häufig ohne Kenntnis von Urteilsgründen geprüft werden (BGHSt 42, 187).

    Dies gilt insbesondere bei massenhaft auftretenden Bußgeldverfahren wegen einfacher Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine Schwierigkeiten aufzeigen und bei denen nach den Gesamtumständen ausgeschlossen werden kann, dass die Zulassungsvoraussetzungen nach § 80 OWiG vorliegen (vgl. BGHSt 42, 187; Senat, Beschluss vom 17. Juli 2020 a.a.O. und OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2020 a.a.O.).

    Kann jedoch bei tatsächlich und rechtlich schwierigen Ordnungswidrigkeiten ohne Kenntnis der Urteilsgründe nicht ohne weiteres beurteilt werden, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen, und können solche Zweifel auch nicht unter Heranziehung der oben genannten Erkenntnismöglichkeiten ausgeräumt werden, so führt in einem solchen Einzelfall das Fehlen von Urteilsgründen zur Begründetheit des Zulassungsantrages (vgl. BGHSt 42, 187; Senat, Beschluss vom 17. Juli 2020 a.a.O. und OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2020 a.a.O.).

  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 455/96

    Zulässige Nachholung der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren unter Einhaltung der

    Die Frage, inwieweit eine nachträgliche Begründung des Urteils bei einer Rechtsbeschwerde des Betroffenen zulässig ist (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 230/95 = MDR 1996, 1283; zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHSt 42, 187 ff. ; BayObLGSt 1991, 105, 106; BayObLG JR 1992, 172 mit Anm. Göhler; OLG Celle VRS 75, 461 f.; KG NZV 1995, 242), muß daher nicht entschieden werden.
  • KG, 01.04.2023 - 3 ORbs 69/23

    § 80 OWiG: Prüfungsgegenstand bei verspäteter Urteilsabsetzung

    Auch nachgeschobene Urteilsgründe sind Prüfungsgegenstand, weil sie unbeschadet ihres verfahrensfehlerhaften Zustandekommens und gleichsam "informatorisch" zuverlässigen Aufschluss über die zur Verurteilung führenden Umstände und über die rechtlichen Überlegungen des Tatgerichts geben (Anschluss BGH, Beschluss vom 16. Juli 1996 - 5 StR 230/95).(Rn.9).

    Erforderlich ist auch in einem solchen Fall die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen des § 80 OWiG (vgl. BGHSt 42, 187; Göhler/Seitz/Bauer, OWiG 18. Aufl., § 77b Rn. 8; § 80 Rn. 13; HK-OWiG/Krumm, 2. Aufl., § 77b Rn. 21).

    Namentlich bedeutet er für den Betroffenen keine Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. BGH NStZ 1997, 39).

    Insbesondere sind der Bußgeldbescheid, der Zulassungsantrag, die Rechtsbeschwerdebegründung und dienstliche Äußerungen des Gerichts zu berücksichtigen, aber im hier gegebenen Fall nachgeschobener Urteilsgründe auch diese (vgl. BGH NStZ 1997, 39; Göhler/Seitz/ Bauer, a.a.O., § 80 Rn. 12, 13; HK-OWiG/Krumm, a.a.O., § 77b Rn. 21).

  • OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03

    Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist,

    Auch BGHSt 42, 187, wonach die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG nicht allein deshalb zuzulassen ist, weil das angefochtene Urteil keine Gründe enthält, geht auf die Problematik nicht ein.

    Ebenso wie in dem BGHSt 42, 187 zugrunde liegenden Fall sind stets auch Urteilsgründe nachgeschoben worden, so dass spätestens deren Zustellung die Einlegungsfrist und daran anschließend die Begründungsfrist in Lauf gesetzt hat.

    Zwar ist die nachträgliche Anfertigung der zu Unrecht unterbliebenen Urteilsbegründung im Rechtsbeschwerde- ebenso wie im Revisionsverfahren unbeachtlich, wenn das nicht mit Gründen versehene Urteil - wie im hier zu entscheidenden und vom Thüringer Oberlandesgericht entschiedenen Fall - aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist (vgl. BGHSt 33, 183, 185 f.; 42, 187, 188; 43, 22, 26; BGH bei Holtz MDR 1990, 490; OLG Koblenz VRS 70, 24; 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; BayObLG VRS 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG VRS 82, 135; NStZ 95, 508; DAR 2001, 228; Köln NZV 97, 371).

  • OLG Brandenburg, 02.01.2020 - 53 Ss OWi 714/19

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung der Urteilsabsetzungsfrist und

    In den Fällen des § 80 OWiG sind selbst bei einem Urteil ohne Gründe die Zulassungsvoraussetzungen des § 80 OWiG zu prüfen (grundlegend: BGHSt 42, 187, 189 ff. = NJW 1996, 3157 = NStZ 1997, 39 = VRS 92, 135; ebenso OLG Celle NdsRpfl.

    Zur Prüfung der Zulassung der Rechtsbeschwerde ist es möglich, den Bußgeldbescheid (vgl. dazu auch BGHSt 23, 336; BGHSt 23, 365; BGHSt 27, 271), den Zulassungsantrag, nachgeschobene Urteilsgründe oder dienstliche Äußerungen heranzuziehen; sonstige Umstände können selbst bei Vorliegen von Urteilsgründen berücksichtigt werden, wenn beispielsweise zu erwägen ist, ob ein rechtsfehlerhaftes Urteil sich als bloße Fehlentscheidung im Einzelfall darstellt (BGHSt 42, 187, 189).

    Denn durch den Verfahrensverstoß ist der Betroffene nicht gehindert, die Zulassung der Rechtsbeschwerde zu beantragen und Umstände vorzutragen, die zu einer Zulassung führen können (BGHSt 42, 187, 190 f.).

  • OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96

    Erfolgsaussichten der Anfechtung eines ordnungswidrigkeitsrechtlichen Urteils

    Erforderlich ist auch in einem solchen Fall die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen des § 80 Abs. 1 und 2 OWiG anhand des abgekürzten Urteils, des Bußgeldbescheids, des Zulassungsantrags und sonstiger Umstände, die auch aus nachgeschobenen Urteilsgründen hergeleitet werden können (BGHSt 42, 187 = NJW 1996, 3157 = NStZ 1997, 39 = VRS 92, 135; Senatsentscheidung vom 14.02.1997 - Ss 23/97 Z und vom 18.03.1997 - Ss 489/96 Z).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2011 - 53 Ss OWi 450/11

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen des Fehlens

    Jedoch führt allein die Tatsache, dass das Amtsgericht von einer Begründung des Urteils abgesehen hat, obwohl die Voraussetzungen des § 77b OWiG nicht vorliegen, noch nicht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde; erforderlich ist auch in einem solchen Fall die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen des § 80 OWiG (grundlegend BGHSt 42, 187, 189 ff. = NJW 1996, 3157 = NStZ 1997, 39 = VRS 92, 135; ebenso OLG Celle NdsRpfl. 1997, 52; OLG Köln NZV 1997, S 371; Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 77b Rdnr. 8, § 80 Rdnr. 12, 13).

    Zur Prüfung der Zulassung der Rechtsbeschwerde ist es möglich, den Bußgeldbescheid (vgl. dazu auch BGHSt 23, 336; BGHSt 23, 365; BGHSt 27, 271), den Zulassungsantrag, nachgeschobene Urteilsgründe oder dienstliche Äußerungen heranzuziehen; sonstige Umstände können selbst bei Vorliegen von Urteilsgründe berücksichtigt werden, wenn beispielsweise zu erwägen ist, ob ein rechtsfehlerhaftes Urteil sich als bloße Fehlentscheidung im Einzelfall darstellt (BGHSt 42, 187, 189).

  • OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 1 Ss OWi 416/19

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des materiellen Rechts wegen

    Jedoch führt allein die Tatsache, dass das Amtsgericht (zunächst) von einer Begründung des Urteils abgesehen hat, obwohl die Voraussetzungen des § 77b OWiG nicht vorliegen, noch nicht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde; erforderlich ist auch in einem solchen Fall die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen des § 80 OWiG (grundlegend: BGHSt 42, 187, 189 ff. = NJW 1996, 3157 = NStZ 1997, 39 = VRS 92, 135; ebenso OLG Celle NdsRpfl.

    Zur Prüfung der Zulassung der Rechtsbeschwerde ist es möglich, den Bußgeldbescheid (vgl. dazu auch BGHSt 23, 336; BGHSt 23, 365; BGHSt 27, 271), den Zulassungsantrag, nachgeschobene Urteilsgründe oder dienstliche Äußerungen heranzuziehen; sonstige Umstände können selbst bei Vorliegen von Urteilsgründen berücksichtigt werden, wenn beispielsweise zu erwägen ist, ob ein rechtsfehlerhaftes Urteil sich als bloße Fehlentscheidung im Einzelfall darstellt (BGHSt 42, 187, 189).

  • OLG Celle, 02.11.2017 - 3 Ss OWi 231/17

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei versehentlich unterbliebener schriftlicher

    Erforderlich ist auch in einem solchen Fall die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen des § 80 OWiG (BGH NJW 1996, 3157; OLG Celle, Beschluss vom 12. November 1996 - 3 Ss (OWi) 199/96 - juris).

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 OWiG können neben dem abgekürzten Urteil der Bußgeldbescheid, der Zulassungsantrag, nachgeschobene Urteilsgründe, dienstliche Äußerungen und sonstige Umstände herangezogen werden (BGH NJW 1996, 3157).

  • OLG Brandenburg, 10.11.2020 - 53 Ss OWi 518/20
  • OLG Oldenburg, 17.08.2017 - 2 Ss OWi 220/17

    Unbeachtlichkeit der Dauer der Abstandsunterschreitung für die Ahndung einer

  • OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 1 Ss OWi 238 Z/08

    Bußgeldverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei fehlenden Urteilsgründen

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2017 - 1 Rb 7 Ss 486/17

    Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde muss nicht begründet

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - 4 RBs 10/19

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen fährlässige Überschreitung der

  • BGH, 18.06.2003 - IV ZR 323/02

    Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 Ss OWi 680/07

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; Fehlen von Urteilsgründen; abgekürztes

  • OLG Hamm, 06.08.2008 - 5 Ss OWi 437/08

    Urteilsgründe; Fehlen; abgekürztes Urteil; Ergänzung; Zulässigkeit

  • OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09

    Rechtsbeschwerde; Urteilsgründe; Fehlen; Zulassung; Beginn der Rechtmittelfrist;

  • OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ss OWi 707/05

    Fahrpersonalgesetz; Aushändigen; Schaublätter

  • OLG Hamm, 14.04.2000 - 2 Ss OWi 422/00

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei lückenhaften Urteilsgründen

  • OLG Celle, 17.05.1999 - 211 Ss 202/98

    Ergänzung nach Einlegung der Rechtsbeschwerde

  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 5 Ss 1249/09

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Fehlen

  • OLG Köln, 24.04.2023 - 1 ORbs 120/23

    Bußgeld wegen nicht entrichteter Maut; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

  • OLG Hamburg, 15.03.2012 - 2-70/11

    Berufung: Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen

  • OLG Hamm, 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des

  • BayObLG, 28.04.1998 - 2 ObOWi 172/98

    Beginn der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde bei Nicht-Teilnahme der

  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss OWi 367/09

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Fehlens der Urteilsgründe

  • OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09

    Urteilsabsetzungsfrist; Erkankung; Bußgeldrichter; Zulassung; Rechtsbeschwerde;

  • OLG Köln, 16.05.1997 - Ss 210/97
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97
  • KG, 17.07.2020 - 3 Ws (B) 146/20

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde beim Fehlen von

  • OLG Brandenburg, 15.09.2022 - 2 OLG 53 Ss OWi 415/22

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 729/04

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; keine Urteilsgründe

  • OLG Schleswig, 24.05.2017 - 1 Ss OWi 100/17
  • OLG Celle, 12.11.1996 - 3 Ss OWi 199/96
  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 477/95

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Urteil ohne Gründe

  • OLG Koblenz, 23.04.2019 - 1 OWi 6 SsRs 47/19

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, fehlende Urteilsgründe

  • KG, 22.11.2010 - 3 Ws (B) 585/10

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil ohne enthaltene Gründe

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2018 - 1 RBs 200/18

    Fehlende Urteilsgründe, Zulassung, Zurückverweisung, Ermessen

  • OLG Celle, 17.05.1999 - 211 Ss OWi 202/98

    Urteilsgründe; Rechtsmittelverzicht; Rechtsbeschwerde; Ergänzung

  • OLG Köln, 16.05.1997 - Ss 210/97(Z) - 136

    Zulassungsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde nach § 80 Gesetz über

  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 477/96
  • OLG Jena, 09.06.2004 - 1 Ss 334/03

    Zulassung

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