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   OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96   

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OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96 (https://dejure.org/1996,9356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96 (https://dejure.org/1996,9356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. April 1996 - 2 Ss OWi 259/96 (https://dejure.org/1996,9356)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKatV § 2 Abs. 1 S. 1; StVG § 25; StVO § 3

Papierfundstellen

  • VRS 92, 142
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 2 Ss OWi 1075/96
    Zutreffend ist allerdings die vom Amtsgericht seiner Entscheidung, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen, zugrunde gelegte rechtliche Wertung, wonach in den Fällen des § 2 Abs. 1 BußgeldkatalogVO regelmäßig die Verhängung eines Fahrverbots als Besinnungs- und Denkzettelmaßnahme indiziert ist (ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm; vgl. nur die Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1995 - 2 Ss 0Wi 623/95 ZAP EN Nr. 618/95 = NWB, EN-Nr. 1123/95 = DAR 1995, 374 = VRS 90, 146 VersR 96, 602 [Ls.1 und vom 1. April 1996 - 2 Ss 0Wi 259/96 - ZAP EN-Nr. 492/96 = DAR 1996, 325 ).

    Zutreffend ist es auch, wenn das Amtsgericht weiter davon ausgeht, daß bei vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 BußgeldkatalogVO nur ausnahmsweise von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, für das Absehen aber möglicherweise schon eine erhebliche Härte oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände ausreichen, um die Ausnahme von dem an sich zu verhängenden Regelfahrverbot zu begründen (seit BGHSt 38, 231, 237 = NZV 1992, 117, 119 ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des OLG Hamm; vgl. u.a. Beschluß vom 12.10.1995 - 4 Ss 0Wi 874/95 - NStZ-RR 1996, 151 = NZV 1996, 118 = JMBl. NW 1996, 77 = VRS 90, 392 ; Beschluß vom 7. März 1996 - 3 Ss OWi 1304/96; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 1. April 1996 - 2 Ss OWi 259/96 - ZAP EN-Nr. 492/96 = DAR 1996, 325 ; vom 26. Oktober 1995 - 2 Ss OWi 1222/95 - ZAP EN-Nr. 1013J95 = ZfS 1996, 35 = DAR 1996, 68 und vom 27. August 1996 - 2 Ss 0Wi 926/96, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Tatrichter muß jedoch - nach ebenfalls übereinstimmender Rechtsprechung der Obergerichte und, wie auch der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. OLG Düsseldorf DAR 1996, 366 ; OLG Koblenz NZV 1996, 373 ; o.a. Beschlüsse des Senats in 2 Ss OWi 623/95 und in 2 Ss OWi 259/96)-, für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben.

    Soweit das Amtsgericht ausführt, die Betroffene sei u.a. auch wegen ihrer beruflichen Verhältnisse auf den Führerschein besonders angewiesen, ist darauf hinzuweisen, daß nicht jeder berufliche Nachteil das Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt (siehe die o.a. Beschlüsse des Senats in 2 Ss OWi 623/95 und in 2 Ss OWi 259/96).

  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur erhebliche Härten, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (OLG Hamm, VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 53 Ss OWi 675/19

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils

    In einem solchen Fall muss das Urteil die Erwägungen hinsichtlich der Glaubhaftigkeit von Angaben des Betroffenen darlegen, der sich auf besondere Härte, wie etwa bedrohender Existenz- oder Arbeitsplatzverlust, beruft (vgl. OLG Koblenz NZV 1996, 373; OLG Koblenz DAR 1999, 227, 228; OLG Düsseldorf DAR 1996, 65, 66; OLG Hamm DAR 1996, 325) und eine Verhältnismäßigkeitserörterung vornehmen, bei der zumutbare Überbrückungsmöglichkeiten der Dauer des Fahrverbotes (Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, einschließlich Taxi, Beschäftigung eines bezahlten Fahrers, Inanspruchnahme von Urlaub usw.) zu diskutieren sind, wobei damit einhergehende finanzielle Belastungen, etwa durch Inanspruchnahme von Ersparnissen oder Rücklagen, dem Betroffenen zumutbar sein können.
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Dazu weist der Senat nur darauf hin, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung nicht jeder berufliche Nachteile zu einer Ausnahme vom (Regel-) Fahrverbot führt, sondern grundsätzlich nur eine besondere Härte, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz gesehen werden kann (vgl. Senat in ZAP EN-Nr. 492/96 = DAR 1996, 325 = VRS 92, 142; zur Rechtsprechung des OLG Hamm im einzelnen siehe auch die Nachweise bei Burhoff DAR 1996, 387), wobei der Senat darauf hinweist, dass bei einem - wie hier - nach § 2 Abs. 2 Satz 2 BußgeldkatalogVO verhängten Regelfahrverbot gemäß dem besonderen Sinn und Zweck dieses Fahrverbots ein Absehen von der Verhängung bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße häufig ausscheiden dürfte.
  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; lückenhaft,

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.02.2002 - 3 Ss OWi 1065/01 - 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 - 25.05.1999 - 3 Ss OWi 1095/99 - OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur erhebliche Härten, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (st. Rechtsprechung, vgl. u.a. OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 Ss OWi 464/04

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Arzt, Ärztin, Absehen vom Fahrverbot,

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 325 und VRS 90, 210).
  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 2 Ss OWi 1181/98

    Fahrverbot bei § 24 a StVG, Betroffener als freier Mitarbeiter tätig,

    Es handelt sich vielmehr um den "Normalfall" desjenigen Betroffenen, der durch die Verhängung eines Fahrverbots wirtschaftliche Nachteile erleidet, was er, weil selbstverschuldet, hinzunehmen hat (vgl. dazu aus der Rechtsprechung des Senats Beschlüsse vom 9. Juni 1995 in ZAP EN-Nr. 618/95 = DAR 1995, 374 = VRS 90, 146, vom 10. Juli 1995 - ZAP EN-Nr. 766/95 = VRS 90, 210, vom 1. April 1996 in ZAP EN-Nr. 492/96 = DAR 1996, 325 = VRS 92, 142).
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06

    Absehen; Fahrverbot; Begründung der Entscheidung

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt am Main, NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Randziffer 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 3 Ss OWi 852/05

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung;

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschluss vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 m.w.N.; OLG Hamm, VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; erhebliche Fahrleistung des Betroffenen

  • OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 Ss OWi 600/04

    Absehen von einem an sich zu verhängenden Regelfahrverbot; Umfang des

  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

  • OLG Hamm, 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06

    Absehen vom Fahrverbot; berufliche Gründe; Begründung; Kreditaufnahme

  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ss OWi 327/04

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe, Verlust des Artbeitsplatzes

  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03

    Fahrverbot, Regelfahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Entscheidung,

  • OLG Köln, 07.09.2012 - 1 RBs 242/12

    Straßenverkehrsrecht; Absehen vom Regelfahrverbot

  • OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 367/04

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Tatsachen; Begründung der Entscheidung

  • OLG Hamm, 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur

  • OLG Hamm, 09.03.2004 - 4 Ss OWi 145/04

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; berufliche Gründe

  • OLG Hamm, 03.04.2003 - 3 Ss OWi 191/03

    Fahrverbot, Augenblicksversagen, Verlust des Arbeitsplatzes

  • OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung Entscheidung; Umstände

  • OLG Hamm, 14.08.2007 - 1 Ss OWi 549/07

    Fahrverbot; Absehen; Vorbelastungen; berufliche Gründe; Verhältnismäßigkeit

  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 3 Ss OWi 697/98

    Absehen vom Fahrverbot, Beharrlichkeit, Ausbauzustand der Straße, berufliche

  • OLG Hamm, 25.05.1999 - 3 Ss OWi 195/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Absehen vom Fahrverbot, Eindruck einer

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