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   OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97   

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OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97 (https://dejure.org/1997,3051)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.1997 - 1 Ws 13/97 (https://dejure.org/1997,3051)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 1997 - 1 Ws 13/97 (https://dejure.org/1997,3051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 589
  • NStZ-RR 1997, 206
  • NZV 1997, 369
  • VRS 93, 343
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Koblenz, 12.06.1984 - 1 Ws 404/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97
    Dem Beschwerdegericht steht damit eine selbständige Prüfung der für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis verlangten Voraussetzungen zu (OLG Koblenz VRS 67, 254; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1996, 205, 206; OLG Schleswig NZV 1995, 238 ; a.A.: OLG Düsseldorf, OLG Hamm, jeweils a.a.0.; KG VRS 38, 127).

    Das Beschwerdegericht ist jedoch nicht gehindert, die Erfolgsaussichten der Revision zur Anordnung der Maßregel vorausschauend zu beurteilen (OLG Koblenz VRS 67, 254; OLG Frankfurt/Main, OLG Schleswig a.a.0.; zum dringenden Tatverdacht vgl. KK-Boujong a.a.0. § 112 Rdnr. 7).

    c) Da die Gründe des § 111 a Abs. 1 Satz 1 StPO vorliegen, ist dem Angeklagten die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen (OLG Koblenz VRS 67, 254).

    Ist in einem solchen Fall die vorläufige Entziehung bewußt oder versehentlich unterblieben, muß das mit der Sache befaßte Gericht bei Anfechtung des Urteils die Anordnung sofort nachholen, und zwar unabhängig davon, ob zwischenzeitlich neue Tatsachen zutage getreten sind (OLG Koblenz VRS 67, 254; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 111 a Rdnr. 3; LR-Schäfer a.a.O. § 111 a Rdnr. 20).

    Dieser Gesichtspunkt scheidet jedoch aus, wenn, wie vorliegend, die Maßnahme nach § 69 StGB bereits durch Urteil angeordnet worden ist (OLG Koblenz VRS 67, 254, 255; KK-Nack a.a.O. § 111 a Rdnr. 4).

  • OLG Koblenz, 08.05.1980 - 1 Ss 170/80

    Sperre; Fahrerlaubnis; Ungeeignet; Ungeeignetheit; Charakter

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97
    Eine Anwendung dieser Vorschrift kommt nur in Betracht, wenn ganz besondere Umstände den Schluß ermöglichen, daß vom Täter durch die Benutzung der freigegebenen Fahrzeugart eine über die allgemeine Betriebsgefahr hinausgehende Gefährdung der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist (OLG Koblenz VRS 60, 44, 45; 65, 34; Rudolphi a.a.0. § 111 a Rdnr. 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.0. § 111 a Rdnr. 4; KK-Nack a.a.0. § 111 a Rdnr. 5).

    Das kann der Fall sein, wenn sich der Eignungsmangel in bestimmten Lebensbereichen nicht auswirkt (OLG Koblenz VRS 60, 44, 45).

  • OLG Koblenz, 15.03.1983 - 1 Ws 160/83

    Trunkenheit; Verkehr; Entziehung; Fahrerlaubnis; Erteilung; Berufskraftfahrer

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97
    Eine Anwendung dieser Vorschrift kommt nur in Betracht, wenn ganz besondere Umstände den Schluß ermöglichen, daß vom Täter durch die Benutzung der freigegebenen Fahrzeugart eine über die allgemeine Betriebsgefahr hinausgehende Gefährdung der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist (OLG Koblenz VRS 60, 44, 45; 65, 34; Rudolphi a.a.0. § 111 a Rdnr. 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.0. § 111 a Rdnr. 4; KK-Nack a.a.0. § 111 a Rdnr. 5).

    Berufliche oder wirtschaftliche Nachteile reichen für sich allein nicht aus, eine Beschränkung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechtfertigen (OLG Koblenz VRS 65, 34, 35, KK-Nack a.a.0. § 111 a Rdnr. 5; Rudolphi a.a.0. § 111 a Rdnr. 8).

  • OLG Frankfurt, 07.02.1996 - 3 Ws 107/96

    Anfechtung vorläufige Fahrerlaubnisentziehung nach Verfahrensabschluß

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97
    Dem Beschwerdegericht steht damit eine selbständige Prüfung der für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis verlangten Voraussetzungen zu (OLG Koblenz VRS 67, 254; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1996, 205, 206; OLG Schleswig NZV 1995, 238 ; a.A.: OLG Düsseldorf, OLG Hamm, jeweils a.a.0.; KG VRS 38, 127).
  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97
    Ihr steht § 309 Abs. 2 StPO entgegen, wonach das Beschwerdegericht eine eigene Sachentscheidung anstelle des ersten Richters treffen muß, wenn es die Beschwerde für begründet erachtet (BGH NJW 1964, 2119; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. A. § 309 Rdnr. 4).
  • OLG München, 11.02.1992 - 2 Ws 144/92

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrzeugführer; Charakterliche Eignung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97
    Bei Beurteilung des Ermessensspielraums ist auch nicht danach zu unterscheiden, ob der Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil ein Verkehrsdelikt im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB oder eine andere Straftat zugrundeliegt, die zwar im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde, jedoch dem verletzten Rechtsgut nach mit dem Straßenverkehr nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht (OLG München NJW 1992, 2776 ; a.A.: OLG Düsseldorf DAR 1992, 187, 188).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.1995 - 3 Ws 436/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97
    Nach der Gegenmeinung soll ein Beschluß der Strafkammer nach § 111 a StPO , der mit oder nach einem die Maßregel gemäß § 69 StGB anordnenden Urteil ergangen ist, nicht mehr isoliert mit der Beschwerde angefochten werden können (OLG Düsseldorf NZV 1995, 459 ; VRS 80, 214 ; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 267 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97
    Bei Beurteilung des Ermessensspielraums ist auch nicht danach zu unterscheiden, ob der Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil ein Verkehrsdelikt im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB oder eine andere Straftat zugrundeliegt, die zwar im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde, jedoch dem verletzten Rechtsgut nach mit dem Straßenverkehr nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht (OLG München NJW 1992, 2776 ; a.A.: OLG Düsseldorf DAR 1992, 187, 188).
  • OLG Schleswig, 04.01.1994 - 1 Ws 503/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97
    Dem Beschwerdegericht steht damit eine selbständige Prüfung der für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis verlangten Voraussetzungen zu (OLG Koblenz VRS 67, 254; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1996, 205, 206; OLG Schleswig NZV 1995, 238 ; a.A.: OLG Düsseldorf, OLG Hamm, jeweils a.a.0.; KG VRS 38, 127).
  • BGH, 02.06.1987 - 4 StR 253/87

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer psychatrischen Anstalt gem. § 63

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97
    Ein zu diesem Zeitpunkt festgestellter Eignungsmangel wird nicht dadurch hinfällig, daß die Verwaltungsbehörde in Unkenntnis der Tat zwischenzeitlich eine Fahrerlaubnis erteilt hat (BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 1).
  • OLG Hamm, 17.05.1996 - 2 Ws 187/96
  • OLG Koblenz, 30.10.1984 - 1 Ws 788/84

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Verfahrensabschnitt; Ungeeignet

  • OLG Karlsruhe, 25.08.1980 - 3 Ws 231/80
  • OLG Brandenburg, 25.01.1996 - 2 Ws 249/95

    Anfechtung vorläufige Fahrerlaubnisentziehung nach Verfahrensabschluß

  • OLG Karlsruhe, 02.11.2016 - 2 Ws 325/16

    Strafverfahren: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis in

    Für eine isolierte Anfechtung mit vollumfänglicher Prüfung der von der erkennenden Strafkammer angeordneten vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO - bei allerdings teils angenommener erheblicher indizieller Wirkung des schriftlich abgefassten und mit der Revision angegriffenen Berufungsurteils - (hierfür OLG Hamm aaO, Rn. 12, 13; OLG Düsseldorf NZV 2000, 383, Rn. 8 (juris); OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 206, 207) ist aus systematischen Gründen grundsätzlich kein Raum (mehr), wenn gegen das Urteil, durch das eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB angeordnet worden ist, zugleich Revision eingelegt wurde.
  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Hinzu kommt, dass gerade in den Fällen, in denen eine Hauptverhandlung zumindest teilweise stattgefunden hat, das Tatgericht aufgrund der größeren Sachnähe (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 206) und der hier vertypt unterschiedlichen Qualität der verfügbaren Ermittlungs- und Beurteilungsmöglichkeiten, insbesondere der strengbeweislichen Erhebungen (vgl. Hanseatisches OLG ZfS 2007, 409), über einen zuverlässigeren Eindruck von dem relevanten Geschehen verfügt als das Beschwerdegericht, das sich nur auf den Akteninhalt stützen kann.
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ws 513/07

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ablauf von einem Jahr nach der der

    Das Rechtsmittel ist zulässig (vgl. Senat NStZ-RR 1997, 206 ), jedoch unbegründet.

    b) Liegt - wie hier - ein mit der Revision angefochtenes Urteil vor, kommt den Feststellungen des Tatrichters zu den Voraussetzungen des § 69 StGB für die zu treffende Beschwerdeentscheidung zwar keine Bindungs-, aber eine Indizwirkung zu, da das Tatgericht auf Grund der durchgeführten Hauptverhandlung über eine größere Sachnähe und bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügt als das Beschwerdegericht, das sich nur auf den Akteninhalt stützen kann (OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 206 [207]; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 240 [241]).

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1999 - 2 Ws 348/99

    Beschwerde gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Anfechtung des

    Dies verdeutlicht, daß die als Grund für die Verwerfung der Beschwerde herangezogenen Erwägungen letztlich nicht die Zulässigkeit des Rechtsmittels in Frage stellen können, sondern nur vorhandene Bedenken an der Sachentscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts für den Zeitraum nach Erlaß des Berufungsurteils bis zum Abschluß des Revisionsverfahrens zum Ausdruck bringen (im Sinne einer Behandlung der Problematik bei der Begründetheit des Rechtsmittels daher OLG Karlsruhe VM 99, 16; OLG Köln VRS 93, 348 f; OLG Koblenz VRS 93, 343 ff.; LR-Schäfer, StPO, 24. Auflage, § 111a Rn. 88).

    Zwar ist die vorläufige Entziehung aufzuheben, wenn aufgrund des Zeitablaufs eine endgültige Anordnung der Maßregel gemäß § 69 StGB in der Hauptverhandlung unwahrscheinlich wird (OLG Koblenz VRS 93, 343, 347; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage, § 111a Rn. 10-12; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Auflage, § 111a StPO Rn. 9).

  • OLG Köln, 22.04.2003 - 1 Ws 9/03

    Prüfung der Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis im

    Während des Revisionsverfahrens ist die Prüfung der Voraussetzungen des § 69 StGB und damit die im Rahmen des § 111 a StPO zu beurteilende Frage der charakterlichen Eignung der Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen aber dem Beschwerdegericht entzogen, nachdem die letzte tatrichterliche Prüfung der Geeignetheit durch das Berufungsgericht erfolgt ist (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 1996, 170 = VRS 91, 181; OLG Düsseldorf NZV 1991, 165 = VRS 80, 214 [215] = zfs 1991, 242; OLG Düsseldorf NZV 1995, 459 = VRS 90, 45 [46]; OLG Hamm MDR 1996, 954 = VRS 92, 23 [24] = zfs 1996, 355; OLG Karlsruhe DAR 1999, 86 = NZV 1999, 345 [346] = NStZ-RR 1999, 115 [116] = VRS 96, 205 [206]; SenE vom 22.11.1996 - 1 Ws 32/96 = VRS 93, 348; SenE vom 26.03.1999 - 1 Ws 7/99; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 111 a, Rn. 19; Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 111 a Rn. 88; Hentschel, Trunkenheit-Fahrerlaubnisentziehung-Fahrverbot im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 8. Aufl., Rn. 880; jeweils m. w. N.; a. A. KG DAR 2001, 374 = VRS 101, 206; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1996, 205 [206]; OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 206 [207] = NZV 1997, 369 = VRS 93, 343; OLG Schleswig NZV 1995, 238 mit ablehnender Anmerkung Schwarzer = StV 1995, 345).
  • KG, 11.04.2001 - 3 Ws 198/01

    Anfechtung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei gleichzeitiger

    Der in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung [vgl. u.a. OLG Brandenburg VRS 1991, 181; OLG Hamm MDR 1996, 954; OLG Düsseldorf NZV 1995, 459] vertretenen Ansicht, ein Beschluss nach § 111 a StPO, der mit oder nach einem die Maßregel nach § 69 StGB anordnenden Urteil ergangen ist, könne nicht gesondert angefochten werden, teilt der Senat nicht [vgl. u.a. OLG Koblenz NZV 1997, 369; OLG Frankfurt NStZ-RR 205; OLG Schleswig NZV 1995, 238; KG, Beschluss vom 5. Juni 1980 - 3 Ws 153/80 -].
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