Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss (OWi) 20/97 - (OWi) 25/97 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9266
OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss (OWi) 20/97 - (OWi) 25/97 I (https://dejure.org/1997,9266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.02.1997 - 5 Ss (OWi) 20/97 - (OWi) 25/97 I (https://dejure.org/1997,9266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 5 Ss (OWi) 20/97 - (OWi) 25/97 I (https://dejure.org/1997,9266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,9266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 93, 366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1994 - 5 Ss OWi 64/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss OWi 20/97
    a) Die Erfüllung des Tatbestandes eines Regelbeispiels, für das regelmäßig ein Fahrverbot vorgesehen ist, weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel - und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse DAR 1996, 366 ; NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = DAR 1994, 284 = VM 1994, 77; VRS 89, 231 ; NZV 1995, 406 ; Senatsbeschluß vom 6. Januar 1997 5 Ss (OWi) 392196 - (Owi) 187/96 I; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., Rdnr. 15 b zu § 25 StVG m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss OWi 20/97
    a) Die Erfüllung des Tatbestandes eines Regelbeispiels, für das regelmäßig ein Fahrverbot vorgesehen ist, weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel - und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse DAR 1996, 366 ; NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = DAR 1994, 284 = VM 1994, 77; VRS 89, 231 ; NZV 1995, 406 ; Senatsbeschluß vom 6. Januar 1997 5 Ss (OWi) 392196 - (Owi) 187/96 I; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., Rdnr. 15 b zu § 25 StVG m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1995 - 5 Ss OWi 78/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss OWi 20/97
    a) Die Erfüllung des Tatbestandes eines Regelbeispiels, für das regelmäßig ein Fahrverbot vorgesehen ist, weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel - und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse DAR 1996, 366 ; NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = DAR 1994, 284 = VM 1994, 77; VRS 89, 231 ; NZV 1995, 406 ; Senatsbeschluß vom 6. Januar 1997 5 Ss (OWi) 392196 - (Owi) 187/96 I; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., Rdnr. 15 b zu § 25 StVG m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss OWi 20/97
    Liegen die Voraussetzungen eines Regelbeispiels vor, so bedarf es weiterer Darlegungen zur Angemessenheit der Anordnung des Fahrverbots nur, wenn greifbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß sich die Tat von dem in § 2 Abs. 1 BKatV genannten Regelfall zugunsten des Betroffenen unterscheidet (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1996, 1809 ; Senatsbeschlüsse a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.1995 - 5 Ss OWi 103/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss OWi 20/97
    a) Die Erfüllung des Tatbestandes eines Regelbeispiels, für das regelmäßig ein Fahrverbot vorgesehen ist, weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel - und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse DAR 1996, 366 ; NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = DAR 1994, 284 = VM 1994, 77; VRS 89, 231 ; NZV 1995, 406 ; Senatsbeschluß vom 6. Januar 1997 5 Ss (OWi) 392196 - (Owi) 187/96 I; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., Rdnr. 15 b zu § 25 StVG m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 07.05.2003 - 1 Ss (B) 149/03

    Fahrverbot - (Keine) Ausnahme für ein bestimmtes Kfz?

    Dies zwingt das Tatgericht, derartiges Vorbringen in den Urteilsgründen besonders kritisch zu würdigen und nicht ohne weiteres als glaubhaft und überzeugend zu übernehmen (vgl. OLG Stuttgart NZV 1994, 371, 372; OLG Celle NZV 1996, 117, 118; OLG Düsseldorf VRS 93, 366, 368; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 345, 346).
  • OLG Köln, 11.06.1999 - Ss 237/99

    Absehen von einem Fahrverbot wegen beruflichen oder wirtschaftlichen

    Das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug selbst zu steuern, hat in der Regel kein ausreichende Gewicht, um von der Anordung des Regelfahrverbotes absehen zu können (OLG Düsseldorf VRS 93, 202, 203; 93, 366).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht