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OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 5 Ss 34/97 - 24/97 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 1997 - 5 Ss 34/97 - 24/97 I (https://dejure.org/1997,10245)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 93, 433
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 5 Ss 34/97
Soweit der Revisionsführer insoweit unterbliebene Vorhalte an die Zeugin P. beanstandet, ist die Aufklärungsrüge bereits deswegen unzulässig, weil ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO im allgemeinen nicht mit der Behauptung begründet werden kann, der Tatrichter habe ein Beweismittel nicht ausgeschöpft (BGHSt 4, 125, 126). - BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62
Verletzung der Amtsaufklärungspflicht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1997 - 5 Ss 34/97
Dies jedoch widerspräche der Ordnung des Revisionsverfahrens (BGHSt 17, 351, 352).
- OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - 4 RBs 170/11
Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung bei standardisierten Messverfahren als …
Ferner sind die Umstände mitzuteilen, aufgrund derer sich der Tatrichter zu der beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen, und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (OLG Düsseldorf, VRS 93, 433 ff;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 244 Rdnr. 81 m.w.N.).