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   BayObLG, 27.02.1998 - 2 ObOWi 64/98   

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https://dejure.org/1998,4351
BayObLG, 27.02.1998 - 2 ObOWi 64/98 (https://dejure.org/1998,4351)
BayObLG, Entscheidung vom 27.02.1998 - 2 ObOWi 64/98 (https://dejure.org/1998,4351)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Februar 1998 - 2 ObOWi 64/98 (https://dejure.org/1998,4351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO 3 Abs. 3 Nr. 1; BKatV 2 Abs. 2 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung eines Autofahrers zur Kenntnisnahme der auf der rechten Straßenseite angebrachten Beschilderung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 248
  • NZV 1998, 255
  • VersR 2000, 466
  • BayObLGSt 1998, 36
  • VRS 95, 130
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1998 - 2 ObOWi 64/98
    Für eine Einzelfallprüfung, ob trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV eine beharrliche Pflichtverletzung, die kein vorsätzliches Handeln zur Voraussetzung hat, zu verneinen ist, ist danach nur noch eingeschränkt Raum (vgl. BGHSt 38, 231 ).
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Das hat nach Auffassung des Senats aber zur Folge, daß die Rechtsprechung des BGH zum sog. "Augenblicksversagen" (siehe Beschluß vom 11.09.1997 - 4 StR 557/96, BGHSt 43, 241 = NJW 1997, 3252 = NZV 1997, 525 = DAR 1997, 450), die zu einem Fall der groben Pflichtverletzung ergangen ist, auf die "beharrliche Pflichtwidrigkeit" entsprechend angewendet werden muß/kann (so auch jüngst OLG Braunschweig, a.a.O.; ähnlich, allerdings ohne Hinweis auf die o.a. Rechtsprechung des BGH, BayObLG NZV 1998, 255; so wohl auch Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 14 mit weiteren Nachweisen; noch deutlicher Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 15, wonach "z.B. Überschreitung nur infolge Übersehens eines VZ regelmäßig nicht ausreichen[ wird], um ein FV auf Wiederholung i.S. von § 2 II S 2 BKatV zu stützen").
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2001 - 2 Ss 87/00

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen (hier: Geschwindigkeitsbeschränkung); Verhängung

    Der Tatrichter muss sich aber auch der Möglichkeit bewusst sein und dies in den Entscheidungsgründen zu erkennen geben, ob eine erhöhte Geldbuße die Verhängung eines Fahrverbots entbehrlich macht (BayObLG NStZ-RR 1998, 248).
  • OLG Köln, 11.08.1998 - Ss 380/98
    Aber auch bei einem groben Verstoß gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht (BVerfG NJW 1996, 1809 = NStZ 1996, 391, BGH NJW 1992, 446, 448, OLG Oldenburg NZV 1995, 288; vgl. auch BayObLG NZV 1998, 255).
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99

    Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen mittels eines

    Zwar kann in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Augenblicksversagen (vgl. BGHSt 43, 241 = NZV 1997, 525) die grobe Pflichtwidrigkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung in subjektiver Hinsicht entfallen, wenn die Geschwindigkeitsmessung unter Missachtung der Mindestabstände zum Ortseingangsschild, wie sie in den Richtlinien der Länder zur Durchführung solcher Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen vorgesehen sind, durchgeführt worden ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374, 375; OLG Köln VRS 96, 62, 63; BayObLG VRS 95, 130; NZV 1995, 496; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ss OWi 164/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen, Augenblicksversagen;

    Auf diesem Rechtsfehler beruht der Rechtsfolgenausspruch auch deshalb, weil die Grundsätze des BGH zum sogenannten Augenblicksversagen bei einer groben Pflichtwidrigkeit für die Fälle der "Beharrlichkeit" i.S.d. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG, § 4 Abs. 2 BKatV entsprechend gelten (vgl. OLG Hamm, VRS 97, 449; BayObLG NZV 1998, 255).
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Verfolgungsverjährung, Foto, Täteridentifizierung

    Zwar kann in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Augenblicksversagen (vgl. BGHSt 43, 241 NZV 1997, 525) die grobe Pflichtwidrigkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung in subjektiver Hinsicht entfallen, wenn die Geschwindigkeitsmessung unter Missachtung der Mindestabstände zum Ortseingangsschild, wie sie in den Richtlinien der Länder zur Durchführung solcher Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen vorgesehen sind, durchgeführt worden ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374, 375; OLG Köln VRS 96, 62, 63; BayObLG VRS 95, 130; NZV 1995, 496; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Köln, 23.07.1999 - Ss 310/99 (B) 150
    Allein das Übersehen eines einzelnen am linken Fahrbahnrand aufgestellten Verkehrszeichens lässt schon deswegen keinen Schluss auf grobe Pflichtwidrigkeit zu, weil der Autofahrer verpflichtet ist, in erster Linie die auf der rechten Straßenseite angebrachte Beschilderung zu Kenntnis zu nehmen und zu beachten (BayOblG NZV 1998, 255).
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