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   OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97   

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OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97 (https://dejure.org/1998,2107)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97 (https://dejure.org/1998,2107)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 2 Ss OWi 1527/97 (https://dejure.org/1998,2107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 593
  • VRS 95, 138
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 31.03.1995 - 5 Ss OWi 103/95
    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97
    Der Hinweis der Generalstaatsanwaltschaft darauf, dass es auf die Verkehrsverhältnisse zum Vorfallszeitpunkt nicht entscheidend ankomme, ist - entgegen der Ansicht des Verteidigers - zutreffend (vgl. u.a. OLG Hamm in 1 Ss OWi 637/97; OLG Düsseldorf NZV 1995, 406).
  • OLG Hamm, 27.08.1996 - 2 Ss OWi 926/96
    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97
    Zutreffend ist - nach übereinstimmender ständiger Rechtsprechung der Obergerichte - allerdings die vom Amtsgericht seiner Entscheidung, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen, zugrunde gelegte rechtliche Wertung, wonach auch in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatVO, in denen regelmäßig die Verhängung eines Fahrverbots als Besinnungs- und Denkzettelmaßnahme indiziert ist, von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, wenn eine erhebliche Härte oder zumindest eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände vorliegen, mit denen das Absehen von dem an sich zu verhängenden Regelfahrverbot begründet werden kann (vgl. den o.a. Beschluss des Senats mit zahlreichen weiteren Nachweisen; siehe auch Beschluss vom 27. August 1996 in 2 Ss OWi 926/96 - NZV 1997, 240 = VRS 92, 369).
  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97
    Die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und deshalb die nach übereinstimmender ständiger Rechtsprechung der Obergerichte Verhängung eines Fahrverbots nicht erfordert, unterliegt - worauf der Verteidiger des Betroffenen zutreffend hinweist - nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, die der des erkennenden Senats entspricht, in erster Linie der Würdigung des Tatrichters und ist vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. u.a. o.a. Beschluss vom 26. September 1996 und auch Beschlüsse in ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138 sowie in VRS 92, 40, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 2 Ss OWi 1075/96
    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97
    Die vom Amtsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen tragen die Verurteilung wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gem. den §§ 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274), 49 StVO, 24 StVG (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 26. September 1996 in 2 Ss OWi 1075/96 - ZAP EN-Nr. 902/96 = VRS 92, 367 mit weiteren Nachweisen), so dass die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs, insbesondere auf das Absehen von der Verhängung des Fahrverbots, wirksam ist.
  • OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97
    Die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und deshalb die nach übereinstimmender ständiger Rechtsprechung der Obergerichte Verhängung eines Fahrverbots nicht erfordert, unterliegt - worauf der Verteidiger des Betroffenen zutreffend hinweist - nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, die der des erkennenden Senats entspricht, in erster Linie der Würdigung des Tatrichters und ist vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. u.a. o.a. Beschluss vom 26. September 1996 und auch Beschlüsse in ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138 sowie in VRS 92, 40, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 01.10.1997 - 2 Ss OWi 1102/96
    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97
    Diese darf sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen (Senat in VRS 93, 215).
  • OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96
    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97
    Soweit das Amtsgericht ausführt, der Betroffene sei u.a. auch wegen seiner beruflichen Fortbildungsmaßnahme auf die Fahrerlaubnis besonders angewiesen, ist darauf hinzuweisen, dass nicht jeder berufliche Nachteil das Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt (Senat in ZAP EN-Nr. 618/95 = DAR 1995, 374 = VRS 90, 146 und in ZAP EN-Nr. 492/96 = DAR 1996, 325 = VRS 92, 142).
  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97
    Soweit das Amtsgericht ausführt, der Betroffene sei u.a. auch wegen seiner beruflichen Fortbildungsmaßnahme auf die Fahrerlaubnis besonders angewiesen, ist darauf hinzuweisen, dass nicht jeder berufliche Nachteil das Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt (Senat in ZAP EN-Nr. 618/95 = DAR 1995, 374 = VRS 90, 146 und in ZAP EN-Nr. 492/96 = DAR 1996, 325 = VRS 92, 142).
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des

    Der Tatrichter muss jedoch - nach ebenfalls übereinstimmender Rechtsprechung der Obergerichte und, wie auch der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. Senat in VRS 95, 138), - für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben.
  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 2 Ss OWi 1181/98

    Fahrverbot bei § 24 a StVG, Betroffener als freier Mitarbeiter tätig,

    Die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und deshalb die Verhängung eines Fahrverbots nicht erfordert, unterliegt in erster Linie der Würdigung des Tatrichters und ist vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenzen des Vertretbaren" hinzunehmen (Senatsbeschluss vom 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97 -).

    Zwar hat der Senat das in der Vergangenheit teilweise gefordert (vgl. u.a. die Beschlüsse des Senats vom 20. November 1997 - 2 Ss OWi 1294/97 - in zfs 1998, 75, und vom 29. Januar 1998 - 2 Ss OWi 1527/98 - in ZAP EN-Nr. 200/98 = MDR 1998, 593 = VRS 95, 138).

  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

    Der Tatrichter muss jedoch - nach ebenfalls übereinstimmender Rechtsprechung der Obergerichte und, wie auch der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. OLG Hamm, VRS 95, 138), - für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben.
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