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   OLG Düsseldorf, 27.10.1998 - 5 Ss (OWi) 336/98 - (OWi) 133/98 I   

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OLG Düsseldorf, 27.10.1998 - 5 Ss (OWi) 336/98 - (OWi) 133/98 I (https://dejure.org/1998,6126)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.1998 - 5 Ss (OWi) 336/98 - (OWi) 133/98 I (https://dejure.org/1998,6126)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 336/98 - (OWi) 133/98 I (https://dejure.org/1998,6126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 217 (Ls.)
  • VRS 96, 143
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 16.03.1976 - Ss 53/76

    Unverbindlichkeit; Bauunternehmer; Verkehrsschild; Straßenverkehrsbehörde;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1998 - 5 Ss OWi 336/98
    Der Mangel muß so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, daß sich die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des/der Zeichen ohne weiteres aufdrängt (vgl. OLG Zweibrücken in VRS 51, 138).
  • OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11

    "Besonderer Tatumstand" bei Unterschreitung des Mindestabstands zu dem

    Die Sicherheit des Straßenverkehrs erfordert es, dass Verkehrszeichen, die von den hierzu befugten Behörden angebracht worden sind, bis zu ihrer Beseitigung Beachtung finden und befolgt werden; dementsprechend unterliegt die Missachtung eines Verkehrszeichens selbst dann der Ahndung als Ordnungswidrigkeit, wenn der Täter gegen das Verkehrszeichen Rechtsmittel eingelegt hat und es später im gerichtlichen Verfahren aufgehoben wird (BGHSt 23, 86; OLG Koblenz DAR 1999, 419; OLG Düsseldorf VRS 96, 143; KG VRS 107, 217; Hentschel/König/Dauer aaO § 41 StVO Rn. 247 m.w.N.).
  • OLG Celle, 08.11.2018 - 3 Ss OWi 190/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Bußgeld; Beschlussverfahren; Sachrüge;

    Die Sicherheit des Straßenverkehrs erfordert es, dass Verkehrszeichen, die von den hierzu befugten Behörden angebracht worden sind, bis zu ihrer Beseitigung Beachtung finden und befolgt werden; dementsprechend unterliegt die Missachtung eines Verkehrszeichens selbst dann der Ahndung als Ordnungswidrigkeit, wenn der Täter gegen das Verkehrszeichen Rechtsmittel eingelegt hat und es später im gerichtlichen Verfahren aufgehoben wird (BGHSt 23, 86; OLG Celle DAR 2011, 597; OLG Koblenz DAR 1999, 419; OLG Düsseldorf VRS 96, 143; KG VRS 107, 217; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl., § 41 StVO Rn. 247 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2001 - 2 Ss 87/00

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen (hier: Geschwindigkeitsbeschränkung); Verhängung

    Dem entspricht die gefestigte, auch höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die Nichtbeachtung eines rechtswidrig aufgestellten, aber nicht nichtigen Verkehrszeichens mit einer bußrechtlichen Sanktion belegt werden kann (BGHSt 23, 86 ff.; OLG Koblenz NZV 1995, 39; OLG Düsseldorf VRS 96, 143 f.; Geißler DAR 1999, 345, 352; a.M. Mohrbutter JZ 1971, 213).
  • OLG Hamm, 18.04.2018 - 3 RBs 75/18

    Ordnungswidrigkeit der Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens

    Der Mangel muss so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass sich die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens ohne weiteres aufdrängt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 336/98, juris, und Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14, juris, Rdnr. 7; KG, Beschluss vom 1. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04, NZV 2005, S. 160, 161); dies ist im Fall der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB ## bei km #### nach der Rechtsprechung des Senats (s. Beschluss vom 3. März 2016 - III-3 RBs 55/16) nicht der Fall.
  • OLG Hamm, 17.08.2000 - 1 Ss OWi 772/00

    Geltung des Zeichens Nr. 274 mit Zusatz "Km"; Verhängung eines Fahrverbots wegen

    Der Mangel muss so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass sich die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens ohne Weiteres aufdrängt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.1998, abgedruckt in VRs 96, 143, 144 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 03.03.2016 - 3 RBs 55/16
    Der Mangel muss so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass sich die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens ohne weiteres aufdrängt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 336/98, juris, und Beschluss vom 7. November 2014 - IV-2 RBs 115/14, juris, Rdnr. 7; KG, Beschluss vom 1. April 2004 - 3 Ws (B) 158/04, NZV 2005, S. 160, 161).
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