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   OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98 (B) - 302 B   

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OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98 (B) - 302 B (https://dejure.org/1998,8617)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.1998 - Ss 545/98 (B) - 302 B (https://dejure.org/1998,8617)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - Ss 545/98 (B) - 302 B (https://dejure.org/1998,8617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 1; BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 2

Papierfundstellen

  • VRS 96, 289
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98
    Die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz BKatV indiziert das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 231,235).

    Dazu gehören insbesondere erhebliche Härten durch Arbeits- oder Existenzverlust, die auch durch Vollstreckung im Urlaub oder andere Maßnahmen nicht vermeidbar sind, oder eine Mehrzahl für sich genommen gewöhnlicher oder durchschnittlicher Umstände, welche die Tat aus dem Rahmen der typischen Begehungsweise herausheben (vgl. BGH NJW 1992, 1397; OLG Düsseldorf VRS 93, 200, 201; OLG Hamm VRS 93, 215; Senat.

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98
    Er hat dann aber im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maße abweicht, daß das Fahrverbot unangemessen wäre (vgl. BVerfG DAR 1996, 196,198).
  • OLG Hamm, 01.10.1997 - 2 Ss OWi 1102/96
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98
    Dazu gehören insbesondere erhebliche Härten durch Arbeits- oder Existenzverlust, die auch durch Vollstreckung im Urlaub oder andere Maßnahmen nicht vermeidbar sind, oder eine Mehrzahl für sich genommen gewöhnlicher oder durchschnittlicher Umstände, welche die Tat aus dem Rahmen der typischen Begehungsweise herausheben (vgl. BGH NJW 1992, 1397; OLG Düsseldorf VRS 93, 200, 201; OLG Hamm VRS 93, 215; Senat.
  • OLG Hamm, 15.12.1997 - 2 Ss OWi 1365/97
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98
    Sie ist im allgemeinen nur bei abstrakt oder konkret gefährlichen Ordnungswidrigkeiten gerechtfertigt, die immer wieder die Ursache schwerer Unfälle bilden (BGH a.a.O.; OLG Hamm NZV 1998, 164 ; Mühlhaus/ Janiszewski StVO 15. Aufl., § 25 StVG Rdn 9 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 23.06.1998 - 2 Ss OWi 238/98
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98
    (vgl. dazu etwa OLG Dresden DAR 1998, 401).
  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 2 Ss OWi 1307/97
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98
    Damit trifft der zur Begründung der Rechtsbeschwerde erhobene Vorwurf, das angefochtene Urteil lasse nicht erkennen, daß der Tatrichter sich bewußt war, unter Erhöhung der Regelgeldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots absehen zu können (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 188), nicht zu.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1997 - 5 Ss OWi 392/96
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98
    Dazu gehören insbesondere erhebliche Härten durch Arbeits- oder Existenzverlust, die auch durch Vollstreckung im Urlaub oder andere Maßnahmen nicht vermeidbar sind, oder eine Mehrzahl für sich genommen gewöhnlicher oder durchschnittlicher Umstände, welche die Tat aus dem Rahmen der typischen Begehungsweise herausheben (vgl. BGH NJW 1992, 1397; OLG Düsseldorf VRS 93, 200, 201; OLG Hamm VRS 93, 215; Senat.
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98
    Dem Betroffenen kann angesichts der ausgeschilderten stufenweisen Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwar vorgeworfen werden, daß er die gebotene Aufmerksamkeit in grob pflichtwidriger Weise außer acht gelassen und insofern subjektiv verantwortungslos gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1997, 3252).
  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98
    VRS 86, 152 = NZV 1994, 161; NStZ-RR 1996, 52; NZV 1998, 165; Mühlhaus/ Janiszewski, StVO, 14. Aufl., § 25 StVG Rdn. 10 c; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 25 StVG Rdn. 15 b).
  • OLG Köln, 05.03.1998 - Ss 81/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verurteilung

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - Ss 545/98
    VRS 86, 152 = NZV 1994, 161; NStZ-RR 1996, 52; NZV 1998, 165; Mühlhaus/ Janiszewski, StVO, 14. Aufl., § 25 StVG Rdn. 10 c; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 25 StVG Rdn. 15 b).
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Das ist nicht erst - wie bei Verstößen gegen § 24 a StVG (mit dem Regelfahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG) - in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art anzunehmen, in denen das innere und äußere Erscheinungsbild außergewöhnlich weit vom Durchschnittsfall abweicht; vielmehr reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 u. 2 BKatV schon erhebliche Härten durch Arbeits- oder Existenzverlust aus, die auch durch Vollstreckung im Urlaub oder andere Maßnahmen nicht vermeidbar sind, oder auch mehrere für sich betrachtet gewöhnliche Umstände, welche die Tat aus dem Rahmen der Üblichen herausheben (BGH NJW 1992, 1397; OLG Düsseldorf VRS 93, 200 [201]; Senat VRS 86, 152 [153] = NZV 1994, 161; VRS 88, 392 [393]; NStZ-RR 1996, 52; NZV 1998, 165;; SenE v. 15.7.1997 - Ss 388/97 - v. 1.12.1998 - Ss 545/98 (B) - Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 14. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 10 c m.w.N.).
  • KG, 25.08.2022 - 3 Ws (B) 187/22

    Mitteilung der Einlassung des Betroffenen bei Anwendung der BKatV

    Denn Geldbuße und Fahrverbot stehen, wie sich aus § 4 Abs. 4 BKatV ergibt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - Ss (OWi) 502/01 -, juris), regelmäßig in einer Wechselwirkung zueinander, so dass eine Nachprüfung der einen Rechtsfolge nur unter Rückgriff auf die andere möglich ist (vgl. Senat DAR 2022, 216; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 f.; VRS 86, 353; 85, 379; 84, 46; OLG Karlsruhe ZfS 1992, 33; OLG Köln VRS 96, 289, 291; Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 79 Rdn. 144).
  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21

    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots; Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig

    Denn Geldbuße und Fahrverbot stehen, wie sich aus § 4 Abs. 4 BKatV ergibt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - Ss (OWi) 502/01 -, juris), regelmäßig in einer Wechselwirkung zueinander, so dass eine Nachprüfung der einen Rechtsfolge nur unter Rückgriff auf die andere möglich ist (OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 f.; VRS 86, 353; 85, 379; 84, 46; OLG Karlsruhe ZfS 1992, 33; OLG Köln VRS 96, 289, 291; Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 79 Rdn. 144).
  • OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 547/99

    Anfechtung der Verhängung eines Fahrverbots wegen einer

    Das ist nicht erst - wie bei Verstößen gegen § 24 a StVG (mit dem Regelfahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG) - in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art anzunehmen, in denen das innere und äußere Erscheinungsbild außergewöhnlich weit vom Durchschnittsfall abweicht; vielmehr reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 u. 2 BKatV - und damit auch in vorliegender Sache - schon erheblichen Härten durch Arbeits- oder Existenzverlust aus, die auch durch Vollstreckung im Urlaub oder andere Maßnahmen nicht vermeidbar sind, oder auch mehrere für sich betrachtet gewöhnliche Umstände, welche die Tat aus dem Rahmen der Üblichen herausheben (BGHSt 38, 125 = NJW 1992, 1397; OLG Düsseldorf VRS 93, 200 [201]; Senat VRS 86, 152 [153] = NZV 1994, 161; VRS 88, 392 [393]; NStZ-RR 1996, 52; NZV 1998, 165; SenE v. 15.07.1997 - Ss 388/97 - v. 01.12.1998 - Ss 545/98 B - v. 11.05.1999 - Ss 56/99 B - Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 14. Aufl., § 25 StVG Rdn. 10 c m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.06.1999 - Ss 237/99

    Absehen von einem Fahrverbot wegen beruflichen oder wirtschaftlichen

    Wenn - wie im vorliegenden Fall - nach § 2 Abs. 2 S. 2 BKatV ein Fahrverbot in Betracht kommt, ist eine beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne des § 25 StVG indiziert, deren Ahndung regelmäßig eines Fahrverbotes bedarf (vgl. Senatsentscheidung VRS 96, 289; Senatsentscheidung vom 21.05.1997 - Ss 260/97 B; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 25 StVG Rdn. 15 b - jeweils mit weiteren Nachweisen).
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