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   OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 1 Ws 32 - 33/99, 1 Ws 32/99, 2 Ws 33/99   

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OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 1 Ws 32 - 33/99, 1 Ws 32/99, 2 Ws 33/99 (https://dejure.org/1999,8701)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.1999 - 1 Ws 32 - 33/99, 1 Ws 32/99, 2 Ws 33/99 (https://dejure.org/1999,8701)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 1999 - 1 Ws 32 - 33/99, 1 Ws 32/99, 2 Ws 33/99 (https://dejure.org/1999,8701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 97, 132
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 26.03.1990 - 3 Ws 246/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 1 Ws 32/99
    Diese Prüfung ist jedoch ohne weiteres nur möglich, wenn der Antragsteller konkrete und präzise Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses macht (vgl. Senat in VRS 64, 269/271; ferner OLG Düsseldorf 3. Strafsenat - in MDR 1990, 1035 ).
  • BGH, 09.10.1973 - 5 StR 505/73

    Verzicht auf die Einlegung der Revision vor Beginn der Einlegungsfrist -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 1 Ws 32/99
    Die Anwesenheit des Verteidigers im Termin ist insoweit ohne rechtliche Bedeutung (vgl. BGHSt 25, 234; KK-Kuckein, StPO , 4. Aufl., § 341 Rdnr. 19; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 341 Rdnr. 9).
  • BGH, 21.03.1967 - 5 StR 81/67

    Errichtung mehrerer Schwurgerichte bei demselben Landgericht (LG) - Schwurgericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 1 Ws 32/99
    Sie führt bei einer nach § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Entscheidung nur zu der Überprüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen (vgl. BGHSt 21, 222; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdnr. 49 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62

    Zustellung des Kartellbußgeldbescheides

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 1 Ws 32/99
    Zustellungen, die gleichwohl an den Angeklagten erfolgen, sind deshalb wirksam und setzen Rechtsmittelfristen in Lauf (Senat in NStZ 1998, 88 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte; ferner BGHSt 18, 352 ff.).
  • BGH, 13.01.1988 - 4 StR 372/87

    Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 1 Ws 32/99
    Es verwirft den Antrag als unbegründet, wenn die Revision, sei es auch aus anderen als den in dem angefochtenen Beschluß genannten Gründen, unzulässig ist (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 346 Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1982 - 1 Ws OWi 775/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 1 Ws 32/99
    Diese Prüfung ist jedoch ohne weiteres nur möglich, wenn der Antragsteller konkrete und präzise Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses macht (vgl. Senat in VRS 64, 269/271; ferner OLG Düsseldorf 3. Strafsenat - in MDR 1990, 1035 ).
  • OLG Celle, 06.06.1997 - 23 Ss 35/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 1 Ws 32/99
    Zustellungen, die gleichwohl an den Angeklagten erfolgen, sind deshalb wirksam und setzen Rechtsmittelfristen in Lauf (Senat in NStZ 1998, 88 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte; ferner BGHSt 18, 352 ff.).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ss 288/08

    Wiedereinsetzung; Belehrung, Kausalität, Ursächlichkeit

    Die Revision gegen ein Urteil nach § 329 StPO ist unzulässig, wenn eine Verfahrensrüge nicht den Anforderungen der §§ 344 Abs. 2, 345 StPO entsprechend und die Sachrüge nicht erhoben wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.03.1999 - 1 Ws 32-33/99 - juris).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 27/06

    Berufungsverwerfung; öffentliche Zustellung; Voraussetzungen; Wirksamkeit;

    Dazu soll nach der gesetzlichen Regelung der Aushang des zuzustellenden Schriftstücks beim Gericht des ersten Rechtszugs am ehesten geeignet sein, weil es sich dabei um den Ort handelt, der dem Adressaten als Ausgangspunkt des gerichtlichen Verfahrens, in dem Zustellungen erfolgen können, bekannt ist, und weil er dort auch vernünftigerweise zunächst Nachforschungen anstellen wird (vgl. OLG Karlruhe, MDR 1991, 159; OLG Düsseldorf, VRS 97, 132, 135).
  • KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13

    Ladung durch öffentliche Zustellung; Anforderungen an die Zulässigkeit der

    Dazu zählt auch die Anschrift, unter welcher der Angeklagte hätte geladen werden können, wo er also tatsächlich gewohnt hat, sowie die Umstände, aufgrund derer das Gericht dies hätte erkennen oder ermitteln können (vgl. OLG Düsseldorf VRS 97, 132).
  • OLG Hamm, 04.11.2008 - 2 Ws 328/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; öffentliche Zustellung; Aushang;

    § 145 a StPO begründet keine Rechtspflicht, Zustellungen für den Angeklagten an den bevollmächtigten Verteidiger zu bewirken (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 97, 132 ff; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 145 a Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.08.2001 - Ss 325/01
    Es sind demnach nicht nur Angaben über die versäumte Frist und den Hinderungsgrund, sondern auch über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses erforderlich, so dass die Einhaltung der Antragsfrist dargetan ist (BGH NStZ 1991, 295; OLG Düsseldorf VRS 97, 132 [134]; SenE v. 12.10.1999 - Ss 469/99 Z - SenE v. 14.03.2000 - Ss 104/00 B - m. w. Nachw.; SenE v. 21.11.2000 - Ss 459/00 B - SenE v. 14.02.2001 - Ss 53/01 B -).
  • OLG Hamm, 04.11.2008 - 2 Ss 464/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; öffentliche Zustellung; Aushang;

    § 145 a StPO begründet keine Rechtspflicht, Zustellungen für den Angeklagten an den bevollmächtigten Verteidiger zu bewirken (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 97, 132 ff; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 145 a Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ss 31/06

    Berufungsverwerfung; öffentliche Zustellung; Voraussetzungen; Wirksamkeit;

    Dazu soll nach der gesetzlichen Regelung der Aushang des zuzustellenden Schriftstücks beim Gericht des ersten Rechtszugs am ehesten geeignet sein, weil es sich dabei um den Ort handelt, der dem Adressaten als Ausgangspunkt des gerichtlichen Verfahrens, in dem Zustellungen erfolgen können, bekannt ist, und weil er dort auch vernünftigerweise zunächst Nachforschungen anstellen wird (vgl. OLG Karlruhe, MDR 1991, 159; OLG Düsseldorf, VRS 97, 132, 135).
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