Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.07.1999 - 233 Ss 35/99 (OWi)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,23865
OLG Celle, 08.07.1999 - 233 Ss 35/99 (OWi) (https://dejure.org/1999,23865)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.07.1999 - 233 Ss 35/99 (OWi) (https://dejure.org/1999,23865)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 233 Ss 35/99 (OWi) (https://dejure.org/1999,23865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,23865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 524
  • VRS 97, 258
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 2 St OLG Ss 159/12

    Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt:

    Der Angeklagte hat seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Hauptzollamtes N... vom 17.9.2010, wirksam auf die Rechtsfolgen beschränkt (BayOblG NZV 1999, 51; OLG Celle VRS 97, 258).

    Der Angeklagte hat seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Hauptzollamtes N... vom 17.9.2010, wirksam auf die Rechtsfolgen beschränkt (BayOblG NZV 1999, 51; OLG Celle VRS 97, 258).

  • OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Beschränkung des Einspruchs gegen einen

    In diesem Fall lässt allein die Höhe der festgesetzten Geldbuße in Verbindung mit den Regelungen des Bußgeldkatalogs hinreichend deutlich erkennen, dass die Ordnungsbehörde von dem Regelfall, nämlich fahrlässiger Begehung der Ordnungswidrigkeit, ausgegangen ist (vgl. KG, Beschluss vom 10. September 2007, 3 Ws (B) 468/07; KG, Beschluss vom 17. August 2007, 3 Ws (B) 334/06, jeweils zit. n. juris; OLG Celle VRS 97, 258; OLG Hamm VRS 99, 220; Göhler/Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 67 Rn. 34e).
  • OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05

    Zur Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung bei einem Bußgeldbescheid und zum

    Auch der Bußgeldrichter hat daher in diesen Fällen von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und nur noch zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (OLG Rostock VRS 101, 380/383; BayObLG VRS 96, 47/48 f.; OLG Hamm Beschl. v. 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02; OLG Celle VRS 97, 258; KG NZV 2002, 466 ; Göhler OWiG 13. Aufl. § 67 Rn. 34 e).
  • OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen

    Dies gilt aber nicht, wenn von Anfang an der Verdacht vorsätzlichen Zuwiderhandelns besteht (vgl. KK-Bohnert OWiG 3. Aufl. § 67 Rdnr. 58 g; OLG Celle NZV 1999, 524) oder wenn eine nachträgliche Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch dazu führen würde, dass die dem Bußgeldbescheid zugrunde liegende Schuldform (Fahrlässigkeit) nicht mehr mit den vom Rechtsbeschwerdegericht aufrechterhaltenen Feststellungen in Übereinstimmung zu bringen ist (vgl. Meyer-Goßner a.a.O. § 302 Rdnr. 6; Bayerisches Oberstes Landgericht MDR 1988, 883) .
  • OLG Naumburg, 08.03.2005 - 1 Ss (B) 39/05

    Bindung des Bußgeldrichters an die im Bußgeldbescheid festgelegte Begehungsweise

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle, wonach der Bußgeldrichter bei Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen von fahrlässiger Begehungsweise ausgeht, "es sei denn, er hat Grund zu dem Verdacht vorsätzlichen Zuwiderhandelns und überprüft den genannten Bescheid." (OLG Celle VRS 97, 258), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2006 - 1 Ss 159/05

    Verkehrsrecht: Zulässigkeit ergänzender Tatbestandsfeststellungen des

    Da die Verwaltungsbehörde die Regelsätze der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) angewendet hat, die für fahrlässige Begehungsweise gelten, konnte das Amtsgericht ohne weiteres von einer Fahrlässigkeitstat ausgehen (vgl. OLG Celle VRS 97, 258; OLG Rostock NZV 2002, 137; KG NZV 2002, 466; Lemke OWiG § 67 Rn 31; differenzierend OLG Jena DAR 2001, 7).
  • KG, 09.01.2002 - 3 Ws (B) 583/01

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

    Damit ist auch eine Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch möglich; Voraussetzung ist nur, daß der Bußgeldbescheid den Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (vgl. OLG Hamm VRS 99, 220, 221; OLG Celle VRS 97, 258; BayObLG VRS 96, 47, 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht