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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss (OWi) 3/99 - (OWi) 1/99 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4533
OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss (OWi) 3/99 - (OWi) 1/99 I (https://dejure.org/1999,4533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.1999 - 5 Ss (OWi) 3/99 - (OWi) 1/99 I (https://dejure.org/1999,4533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 5 Ss (OWi) 3/99 - (OWi) 1/99 I (https://dejure.org/1999,4533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2130
  • NZV 1999, 437 (Ls.)
  • VRS 97, 55
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 10.09.1991 - 5 Ss OWi 357/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
    An der gegenteiligen Auffassung, nach der bei Geldbußen von nicht mehr als 75,- DM die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs ausscheidet, weil in diesen Fällen die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben würde (NZV 1992, 43 = VRS 82, 44), hält der Senat nach der Neuregelung des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht mehr fest.

    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 10. September 1991 - 5 Ss (OWi) 357/91 - 148/91 I, abgedruckt in NStE Nr. 18 zu § 80 OWiG = NZV 1992, 43 f. = VRS 82, 44 ff., die Auffassung vertreten, bei Geldbußen von nicht mehr als 75 Deutsche Mark komme die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG a.F. = § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG n.F.) grundsätzlich nicht in Betracht, weil in solchen Fällen eine Verfassungsbeschwerde wegen Fehlens eines schweren Nachteils im Sinne des § 93 a BVerfGG a.F. keinen Erfolg habe.

  • OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 5 Ss OWi 69/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
    Sie ist dann ordnungsgemäß erhoben, wenn die den Mangel enthaltenen Tatsachen so genau bezeichnet und so vollständig angegeben sind, daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O. § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 18.02.1993 - 1 Ss 32/93

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Einspruchsrücknahme; Gehörsverletzung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
    Liegt aber der Zweck der Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Gehörsverletzung darin, einen solchen Fehler durch die Fachgerichte beheben zu lassen und Verfassungsbeschwerden zu vermeiden, so ist nunmehr mit der überwiegend vertretenen Meinung davon auszugehen, daß Wertgrenzen im Hinblick auf § 93 a Abs. 2 BVerfGG n.F. den Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG nicht einschränken (vgl. OLG Koblenz in NStZ 1994, 42/43 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
    Sie ist dann ordnungsgemäß erhoben, wenn die den Mangel enthaltenen Tatsachen so genau bezeichnet und so vollständig angegeben sind, daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O. § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1996 - 2 Ss OWi 323/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
    Sie ist dann ordnungsgemäß erhoben, wenn die den Mangel enthaltenen Tatsachen so genau bezeichnet und so vollständig angegeben sind, daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O. § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3795
OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99 (https://dejure.org/1999,3795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99 (https://dejure.org/1999,3795)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 1999 - 2 Ss OWi 590/99 (https://dejure.org/1999,3795)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs mit der Verfahrensrüge

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ordnungsmäßige Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 25 OWi 432/98
  • OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99

Papierfundstellen

  • VRS 97, 55
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99
    Nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, müssen, um die Zulässigkeit dieser Rüge zu begründen, "die den Mangel enthaltenden Tatsachen" so genau bezeichnet und vollständig angegeben werden, dass das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsbeschwerdeschrift (ohne Rückgriff auf die Akte) prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, falls die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. OLG Hamm MDR 73, 246; OLG Köln VRS 87, 207; Göhler, a.a.O., § 79 Rdnr. 27 d m.w.N.).

    In Bußgeldsachen hat wegen der Masse der anfallenden Verfahren, die eine Vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung erfordern, im Hinblick auf die vergleichsweise weniger einschneidenden Rechtsfolgen das grundsätzlich beachtenswerte Interesse des Betroffenen, sich zu seiner Verteidigung eines Rechtsanwaltes zu bedienen (vgl. OLG Hamm VRS 74, 36; OLG Köln VRS 87, 207), jedenfalls dann zurückzustehen, wenn die Sach- und Rechtslage, wie hier, einfach gelagert und es dem Betroffenen daher zuzumuten ist, sich selbst zu erklären.

  • OLG Düsseldorf, 10.09.1991 - 5 Ss OWi 357/91
    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt worden ist, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (BayObLG NZV 92, 43 und VRS 79, 127; OLG Köln, VRS 83, 367), wobei Art. 103 Abs. 1 GG nicht das rechtliche Gehör gerade durch die Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet (vgl. OLG Köln, VRS 92, 261).
  • OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt worden ist, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (BayObLG NZV 92, 43 und VRS 79, 127; OLG Köln, VRS 83, 367), wobei Art. 103 Abs. 1 GG nicht das rechtliche Gehör gerade durch die Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet (vgl. OLG Köln, VRS 92, 261).
  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt worden ist, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (BayObLG NZV 92, 43 und VRS 79, 127; OLG Köln, VRS 83, 367), wobei Art. 103 Abs. 1 GG nicht das rechtliche Gehör gerade durch die Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet (vgl. OLG Köln, VRS 92, 261).
  • BayObLG, 12.03.1990 - 3 ObOWi 93/89
    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt worden ist, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (BayObLG NZV 92, 43 und VRS 79, 127; OLG Köln, VRS 83, 367), wobei Art. 103 Abs. 1 GG nicht das rechtliche Gehör gerade durch die Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet (vgl. OLG Köln, VRS 92, 261).
  • OLG Hamm, 10.06.1987 - 4 Ss OWi 706/87
    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99
    In Bußgeldsachen hat wegen der Masse der anfallenden Verfahren, die eine Vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung erfordern, im Hinblick auf die vergleichsweise weniger einschneidenden Rechtsfolgen das grundsätzlich beachtenswerte Interesse des Betroffenen, sich zu seiner Verteidigung eines Rechtsanwaltes zu bedienen (vgl. OLG Hamm VRS 74, 36; OLG Köln VRS 87, 207), jedenfalls dann zurückzustehen, wenn die Sach- und Rechtslage, wie hier, einfach gelagert und es dem Betroffenen daher zuzumuten ist, sich selbst zu erklären.
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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,221
BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77 (https://dejure.org/1978,221)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1978 - 2 StR 618/77 (https://dejure.org/1978,221)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1978 - 2 StR 618/77 (https://dejure.org/1978,221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf Vernehmung durch einen ersuchten Richter - Anwesenheit eines Betroffenen in der Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; OWiG (1975) § 73, § 74

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 44
  • NJW 1978, 1984
  • MDR 1978, 687
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77
    Die Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs im einzelnen ist dabei der jeweiligen Verfahrensordnung überlassen (BVerfGE 9, 89, 95/96).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, daß der jeweils Betroffene Gelegenheit haben muß, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, und daß das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 1, 418, 429; 7, 327, 329; 11, 218, 220; 31, 298, 301).
  • BayObLG, 31.07.1975 - 1 ObOWi 192/75

    Erscheinen; Persönlich; Gründe; Entfernung; Antrag; Vernehmung; Ersuchter

    Auszug aus BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77
    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 31. Juli 1975 - 1 Ob OWi 192/75 - (VRS 50, 51) gehindert.
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, daß der jeweils Betroffene Gelegenheit haben muß, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, und daß das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 1, 418, 429; 7, 327, 329; 11, 218, 220; 31, 298, 301).
  • BGH, 08.05.1978 - AnwSt (R) 3/78

    Hauptverhandlung vor dem Ehrengericht trotz Ausbleibens des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77
    In der Sache selbst tritt der Senat der Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main bei (vgl. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 1978 - AnwSt (R) 3/78 -).
  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, daß der jeweils Betroffene Gelegenheit haben muß, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, und daß das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 1, 418, 429; 7, 327, 329; 11, 218, 220; 31, 298, 301).
  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

    Dass dem Betroffenen die Möglichkeit genommen worden ist, zu entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen Stellung zu nehmen (vgl. Hadamitzky in Karlsruher Kommentar a.a.O. § 80 Rdn. 41) oder dass das Amtsgericht seine Ausführungen nicht zur Kenntnis genommen und in seine Entscheidungsüberlegungen nicht einbezogen hat (vgl. BGHSt 28, 44), zeigt die Rechtmittelschrift gerade nicht auf.
  • OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet, daß das Gericht von der Stellungnahme des Gehörten Kenntnis nimmt und sie in Erwägung zieht (BVerfGE 21, 46, 48; 36, 97; BGHSt 28, 44 = NJW 1978, 1984 = VRS 55, 440).

    Die Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs im einzelnen ist der jeweiligen Verfahrensordnung überlassen (BGHSt 28, 44).

    Für das Bußgeldverfahren findet sich die Regelung in §§ 73, 74 OWiG: Die Gelegenheit zur Stellungnahme wird dem Betroffenen durch die Ladung zum Termin eröffnet, in der er auf die Möglichkeit der Entscheidung in seiner Abwesenheit hingewiesen wird (§ 74 Abs. 3 OWiG); er kann dann in der Hauptverhandlung erscheinen oder eine schriftliche Erklärung zur Sache abgeben, deren wesentlicher Inhalt in der Hauptverhandlung bekannt gegeben werden muß, oder sich in der Hauptverhandlung durch einen schriftlich bevollmächtigten Verteidiger vertreten lassen (vgl. BGHSt 28, 44).

  • KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20

    Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte

    Das Vorbringen der Rechtsbeschwerde zeigt weder auf, dass dem Betroffenen die Möglichkeit genommen worden ist, zu entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen Stellung zu nehmen (vgl. Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 80 Rdn. 41) noch, dass das Gericht seine Ausführungen nicht zur Kenntnis genommen und in seine Entscheidungsüberlegungen nicht einbezogen hat (vgl. BGHSt 28, 44).
  • OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01

    Untersuchungshaft, Übergang in Strafhaft, Rechtskraft des Urteils, fortwirkender

    Dass die Jugendkammer in ihrer Entscheidung mit keinem Wort darauf eingegangen ist, verletzt den Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör, da dieser die Gerichte nicht nur verpflichtet, einem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich überhaupt äußern zu können, sondern auch, die Ausführungen eines Angeklagten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 1984, 1026; BGHSt 28, 44, 46 mit weiteren Nachweisen; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, a.a.O., Einl. Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 53 Ss OWi 107/19

    Anforderungen an die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs gem. § 80 Abs. 1

    Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich dem Gericht gegenüber zu den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen oder wenn das Gericht die Ausführungen des Betroffenen, soweit sie entscheidungserheblich sind, nicht zur Kenntnis nimmt und in die Entscheidungsüberlegung nicht einbezieht (BVerfG NJW 1982, 1762; 1984, 1026; 1987, 485; BGHSt 28, 44, 46).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.1996 - 1 Ss 159/95
    »Hat der Betroffene rechtzeitig Antrag auf Vernehmung durch einen ersuchten Richter gestellt, so darf der Bußgeldrichter ohne vorherige Entscheidung gemäß § 73 Abs. 3 OWiG in der Sache nicht nach Aktenlage gemäß § 74 Abs. 1 OWiG urteilen; bei dieser Ermessensentscheidung sind der für die Wahrnehmung der Hauptverhandlung erforderliche Aufwand des Betroffenen, aber auch sein bisheriges Prozeßverhalten und der Aufklärungszweck zu berücksichtigen (Weiterführung der Rechtsprechung des BayObLG - vgl. VRS 71, 207 und VRS 88, 266 - unter Beachtung von BGHSt 28, 44 ).«.

    So hat der Bundesgerichtshof die Vernehmungspflicht im Interesse der Vereinfachung und Beschleunigung des Bußgeldverfahrens für den Fall zurückgestellt, daß der Betroffene den Antrag ohne vorherige Ankündigung erst durch seinen Verteidiger in der Hauptverhandlung angebracht hat (vgl. BGHSt 28, 44, 47).

  • KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18

    Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines

    Hierzu gehört auch der Anspruch des Betroffenen, dass das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nimmt und in die Entscheidungsüberlegungen einbezieht (BVerfGE 11, 218; BGHSt 28, 44).
  • OLG Köln, 16.10.2012 - 1 RBs 265/12

    Zu den Voraussetzungen für die Entpflichtung des Betroffenen vom persönlichen

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfG NJW 1978, 413; BVerfG NJW 1979, 413; BVerfG NJW 1991, 1167 [1168]; BVerfG NJW 1996, 2785 [2786]; BGHSt 28, 44 [46] = NJW 78, 1984 = VRS 55, 440; SenE v. 12.04.2002 - Ss 141/02 Z - = VRS 102, 469 [470]).
  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

    Hat der Verurteilte im Widerrufsverfahren die Begehung der Anlasstat spezifiziert bestritten, gebietet der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör, dass die Gründe des Widerrufsbeschlusses hierauf eingehen, denn das Verfahrensgrundrecht nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 33 Abs. 3 StPO enthält drei Gewährleistungen: Dem Beschuldigten bzw. Verurteilten ist Gelegenheit zur Äußerung über den Entscheidungsgegenstand in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht zu geben, das Gericht hat die Äußerungen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und es hat - vorliegend betroffen - sie erkennbar in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 64, 135, 143 f, und 65, 305, 307; BGHSt 28, 44, 46 m.w.N.; Meyer-Goßner, a.a.O., Einl. Rdn. 23).
  • KG, 21.04.2022 - 3 Ws (B) 64/22

    Voraussetzungen eines Absehens von der Anordnung eines Fahrverbots beim

    Das Vorbringen der Rechtsbeschwerde zeigt weder auf, dass dem Betroffenen die Möglichkeit genommen worden ist, zu entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen Stellung zu nehmen (vgl. Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 80 Rdn. 41), noch, dass das Gericht seine Ausführungen nicht zur Kenntnis genommen und in seine Entscheidungsüberlegungen nicht einbezogen hat (vgl. BGHSt 28, 44).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.1985 - 3 Ss 61/85

    Strafbefehl wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs

  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
  • OLG Köln, 16.10.2001 - Ss 427/01

    Geldbuße wegen fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund Missachtung eines

  • OLG Stuttgart, 27.08.2020 - 6 Rb 34 Ss 577/20

    Abwesenheitsverhandlung, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 362/98

    Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
  • OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
  • BayObLG, 25.08.1994 - 2 ObOWi 358/94

    Erhebung eines Bußgeldes wegen Überschreitung der auf 60 km/h beschränkten

  • OLG Hamburg, 05.02.2009 - 2 Ws 14/09

    Anforderungen an einen Beschluss über die Fortdauer der Unterbringung in einem

  • OLG Köln, 11.10.1988 - Ss 254/88

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 27/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60

    Rechtliches Gehör; Verletzung; Rüge; Entscheidungserhebliche Tatsachen und

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